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Online-Casinos: Fehlende Rechtskenntnis über illegales Glücksspiel



Glücksspielrecht Newsübersicht

22.06.2017, Viele wissen nicht, dass Online Casinos in rechtlicher Grauzone spielen


Baden-Baden – Nach Angaben des Handelsblatt Research Institute wuchs der deutsche Glücksspielmarkt 2015 um acht Prozent. Nutzer nicht- zugelassener Angebote haben daran jährlich etwa 30 Prozent Anteil. „Dabei ist es dem Spieler meist nicht bekannt, welche Angebote legal, illegal oder halblegal sind. Die meisten gehen zwar davon aus, dass sie sich in einer rechtlichen Grauzone befinden. Dabei macht sich – auch nach aktueller Rechtsprechung – der Spieler selbst strafbar, wenn er außerhalb der konzessionierten Institutionen spielt“, sagt Otto Wulferding, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Spielbanken Verbandes DSbV.

Diese Unsicherheit wird gestützt, wenn etwa Magazine mit hoher Reichweite und einer jungen Leserschaft berichten. So schreibt die Zeitschrift OK im Mai 2017: „Es spielt keine Rolle, ob im echten Casino – zum Beispiel in Berlin, Wiesbaden oder Hohensyburg – oder in einem virtuellen Casino gespielt wird… Neben dem klassischen Casino sind deshalb auch Online Casinos zu empfehlen“. Deutlich bezog vor kurzem das Magazin Chip Stellung: „Komplett illegal: Online-Geldspiele immer erfolgreicher.“ Wulferding verweist in diesem Zusammenhang auf eine Umfrage vom März 2017. Danach haben mehr als 36 Prozent der Deutschen in den letzten 12 Monaten online gespielt. Aber nur 7 Prozent wissen, dass Casino-Spiele im Internet nicht erlaubt sind, 5 Prozent wissen, dass das Automatenspiel um Geld verboten ist. (Glücksspielbarometer, Löwen- Entertainment.)

Die Rechtslage sieht vor, dass sich nicht nur der Veranstalter strafbar nach §§ 284ff. StGB macht, der Online-Glücksspiel ohne Konzession ohne entsprechende staatliche Genehmigung anbietet. (Dies gilt auch für Spieleportale und Sport-Wettanbieter im Ausland ohne deutsche Lizenz) Auch der Spieler selbst könnte betroffen sein: Gemäß § 285 des Strafgesetzbuchs droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten. Wulferding: „Diese Strafe ist aber eher normen-theoretischer Natur: Sie öffnet einen rechtsunsicheren Raum, da eine faktische Umsetzung der Rechtsnorm bisher ausbleibt. Das hat Folgen für die Wettbewerbssituation der Casinos, aber auch für den Spieler: Spieler können den Anspruch auf Auszahlung des Gewinns vor deutschen Gerichten nicht einklagen. Gewinne aus Glücksspielen wie Poker sind zwar steuerfrei. Wer häufige Einnahmen aus Turniergewinnen hat, muss diese als gewerbliche Einkünfte versteuern.“

Die Umsetzung der Rechtsnorm steht vor Grenzen des weltweiten Zugangs zum Internet, so dass etwa der Besuch eines Online-Casinos meist straffrei ist- oder das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Wulferding nennt eine Ausnahme: Im Januar 2015 verurteilte das Amtsgericht München einen Deutschen wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB) zu einer Geldstrafe (Urt. v. 26.09.2014, Az. 1115 Cs 254 Js 176411/13). Der Betroffene hatte 2011 bei einem in Gibraltar lizenzierten Anbieter gespielt. Tenor des Urteil: „Nichts gewusst“ gilt nicht mehr!

Quelle: DSbV Deutscher Spielbankenverband e.V..

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