26.01.2010, Faites vos jeux: Das neue Liechtensteiner Geldspielgesetz soll das Glücksspiel
zeitgemäss regeln.
Das Geldspielgesetz ist dabei, eine weitere Hürde zu nehmen. In absehbarer Zeit könnte der rechtliche Rahmen dafür gegeben sein, dass Glücksspiele in Liechtenstein nicht mehr im Dunstkreis der Illegalität stattfinden müssen. VON HERIBERT BECK vaterland.li
In ihrer heutigen Sitzung oder spätestens in einer der nächsten Sitzungen befasst sich die Regierung mit den Ergebnissen der Vernehmlassung zum neuen Liechtensteiner Geldspielgesetz. Der entsprechende Vernehmlassungsbericht wurde im vergangenen Juni veröffentlicht. Die Eingabefrist für Stellungnahmen lief bis Ende September. Wie «Vaterland»-Recherchen ergeben haben, sind die Rückmeldungen grossmehrheitlich positiv. Lediglich die in Vaduz ansässigen Gastronomen hätten Bedenken geäussert.
Angebotsdichte europäische Spitze
Das Liechtensteiner Recht im Bereich der Glücksspiele um Geld ist gemäss dem Vernehmlassungsbericht der Regierung nicht mehr zeitgemäss – spätestens seit der Aufhebung des Schweizer Spielbankenverbots vor zehn Jahren. Heute sei es so, dass die Einwohner Liechtensteins innerhalb einer Fahrzeit von einer halben Stunde sechs ausländische Casinos erreichen könnten. Bad Ragaz und Bregenz, Lindau und Konstanz, St. Gallen und Pfäffikon verfügen heute über Spielbanken. «Eine Angebotsdichte, die europaweit nur noch von London, Monaco und Prag übertroffen wird», schreibt die Regierung. Dementsprechend soll das Spielbankenverbot auch in Liechtenstein fallen. Es ist aber bei Weitem nicht nur der Casino-Bereich, der vom neuen Gesetz geregelt wird. Es integriert sämtliche Geldspielformen von den Wetten über Tombolas sowie Glücksspiele im Internet bis hin zu Geschicklichkeitsspielen an Automaten, bei denen Bargeld als Gewinn winkt. Gestützt auf internationale Erfahrungen, habe die Regierung «eine neue Ordnung mit Modellcharakter entwickelt», heisst es im Vernehmlassungsbericht. Der Jass um Geld im privaten Kreis bleibt dabei weiterhin bewilligungsfrei.
Kriminalität und Sucht vorbeugen
In Zeiten rückläufiger Steuereinnahmen möchte die Regierung mit dem Geldspielgesetz Nischen öffnen für Betriebsfelder, die in Liechtenstein bisher nicht möglich waren. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass sich aufgrund günstiger steuerlicher Bedingungen künftig Online-Casinos im Land ansiedeln und den Staatshaushalt mitfinanzieren. Mit entsprechendem Gewinn an Attraktivität für den Tourismusstandort.
Um dabei nur qualitativ hochwertige Anbieter anzuziehen, sind die nötigen Konzessionen oder Bewilligungen nur dann erhältlich, wenn strengste Voraussetzungen erfüllt werden. Genügende Eigenmittel, ein einwandfreier Leumund und eine ebenso einwandfreie Geschäftsführung sind Pflicht. So sollen Geldwäscherei und Kriminalität ferngehalten und der Spielsucht vorgebeugt werden. Zur Bekämpfung der Spielsucht sowie für gemeinnützige und wohltätige Zwecke wird auch die Sonderabgabe auf die Brutto-Spielerlöse eingesetzt. Diese Abgabe soll zwischen zehn und 20 Prozent der Bruttoerträge betragen.
Zweite Lesung im Sommer möglich
Wenn alles nach Plan läuft, sollten die Landtagsabgeordneten das Geldspielgesetz bereits im März in erster Lesung behandeln. Eine abschliessende zweite Lesung wäre dann noch vor der Sommerpause möglich.
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