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 European - EuGH News: (28.01.2010)
Titel
European - EuGH News:

Autor/Erfasser/Quelle
Richard Honegger

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Glücksspielrecht Newsübersicht


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Headline

Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel

 
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European - EuGH News:

Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel



Brüssel, Belgien (ots) - Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die 
heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge des 
Generalanwalts Bot im Fall C-409/06, Winner Wetten. In seinen Schlussanträgen bestätigt 
der Generalanwalt den ausnahmslosen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht 
gegenüber ...

Brüssel, Belgien (ots) - Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die 
heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge des 
Generalanwalts Bot im Fall C-409/06, Winner Wetten. In seinen Schlussanträgen bestätigt 
der Generalanwalt den ausnahmslosen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber 
nationalem Recht auch für Übergangszeiten. Mitgliedstaaten sind verpflichtet, 
gemeinschaftsrechtswidrige nationale Gesetzgebung nicht anzuwenden.

Winner Wetten, eine der Parteien des Ausgangsverfahrens, ist in Deutschland ansässig und 
vermittelt dort Wetten eines Anbieters mit Sitz und Lizenz in Malta. Das 
Verwaltungsgericht Köln legte dem EuGH die Frage vor, ob nationale Regelungen, die 
unzulässige Beschränkungen der im EG-Vertrag festgelegten Niederlassungs- und 
Dienstleistungsfreiheit enthalten, trotz grundsätzlichen Anwendungsvorrangs des 
unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts ausnahmsweise für eine Übergangszeit weiterhin 
angewandt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln befand, dass das in Nordrhein-
Westfalen 2006 geltende Sportwettengesetz nicht mit der Dienstleistungsfreiheit wie im 
Gambelli-Verfahren dargelegt konsistent ist.

Generalanwalt Bot verdeutlichte, dass es keinerlei rechtliche Argumentation gegen die 
unmittelbare Anwendbarkeit des EG-Vertrags auch im Bereich des Glücksspiels gibt. Des 
Weiteren bestätigt Generalanwalt Bot, dass es nicht im Interesse der Konsumenten ist, 
eine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung beizubehalten, die keinen kohärenten und 
systematischen Schutz bietet. Gemäß Bot sei eine solche Gesetzgebung selbst 'ungeeignet, 
die Verbraucher zu schützen.' (Absatz 113).

EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné zu den heutigen Schlussanträgen: "Diese 
Schlussanträge sind von zentraler Bedeutung für die Zukunft des deutschen 
Glücksspielmarkts. Der Generalanwalt hat verdeutlicht, dass Gemeinschaftsrecht 
Anwendungsvorrang genießt und unzulässige Beschränkungen der Grundfreiheiten nicht 
einmal für eine Übergangszeit zulässig sind. Die heutigen Schlussanträge heizen die 
bereits losgetretene politische Debatte um das Online-Glücksspiel in Deutschland weiter 
an."

Sigrid Ligné dazu: "Wir stimmen mit den Schlussfolgerungen des Generalawalts Bot voll 
überein. Ganz wesentlich ist Bots Bestätigung, dass gemeinschaftsrechtswidrige 
inkohärente und unsystematische Gesetzgebung nicht im Interesse des Konsumenten ist. 
Viele Mitgliedstaaten verfügen über keine kohärente und systematische 
Glücksspielgesetzgebung, was unsere Argumentationslinie in jeder Hinsicht stärkt."

Das Datum der Urteilsverkündung im vorliegenden Verfahren steht noch nicht fest.

Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online Glücksspiel- und 
Sportwettanbieter Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Expekt, Interwetten, PartyGaming und 
Unibet. Die EGBA ist eine Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie tritt für das 
Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang zum EU-Markt 
ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert sind. Online-Glücksspiele und 
Sportwetten stellen einen schnell wachsenden Markt dar, werden aber in den kommenden 
Jahrzehnten immer noch einen relativ kleinen Teil des Gesamtglücksspielmarkts einnehmen, 
in dem für die traditionellen stationären Angebote ein Wachstum von 85 Milliarden EUR im 
Jahr 2008 auf 93 Milliarden EUR im Jahr 2012 erwartet wird, so dass der Löwenanteil von 
88,1 % des Marktes in diesem Bereich verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital, Januar 2009

Originaltext: EGBA - European Gaming and Betting Association Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/pm/65869 Pressemappe via RSS : 
http://www.presseportal.de/rss/pm_65869.rss2

Für Rückfragen: Sigrid Ligné: + 32 (0) 2 256 7 527 egba@egba.eu

www.egba.eu

Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/european-eugh-schlussantraege-des-
generalanwalts-bot--/de/Wirtschaft-Boerse/Marktberichte/20897174

Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
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Pressekontakt:
Richard Honegger


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Information von Richard Honegger
 
>>> Diesen Artikel auf Swiss-Press.com
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