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European - EuGH News:
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Richard Honegger
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Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von
Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel
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European - EuGH News:
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Schlussanträge des Generalanwalts Bot bestätigen Anwendungsvorrang von
Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem Recht im Bereich Glücksspiel
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Brüssel, Belgien (ots) - Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die
heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge des
Generalanwalts Bot im Fall C-409/06, Winner Wetten. In seinen Schlussanträgen bestätigt
der Generalanwalt den ausnahmslosen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht
gegenüber ...
Brüssel, Belgien (ots) - Die European Gaming and Betting Association (EGBA) begrüßt die
heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge des
Generalanwalts Bot im Fall C-409/06, Winner Wetten. In seinen Schlussanträgen bestätigt
der Generalanwalt den ausnahmslosen Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber
nationalem Recht auch für Übergangszeiten. Mitgliedstaaten sind verpflichtet,
gemeinschaftsrechtswidrige nationale Gesetzgebung nicht anzuwenden.
Winner Wetten, eine der Parteien des Ausgangsverfahrens, ist in Deutschland ansässig und
vermittelt dort Wetten eines Anbieters mit Sitz und Lizenz in Malta. Das
Verwaltungsgericht Köln legte dem EuGH die Frage vor, ob nationale Regelungen, die
unzulässige Beschränkungen der im EG-Vertrag festgelegten Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit enthalten, trotz grundsätzlichen Anwendungsvorrangs des
unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts ausnahmsweise für eine Übergangszeit weiterhin
angewandt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln befand, dass das in Nordrhein-
Westfalen 2006 geltende Sportwettengesetz nicht mit der Dienstleistungsfreiheit wie im
Gambelli-Verfahren dargelegt konsistent ist.
Generalanwalt Bot verdeutlichte, dass es keinerlei rechtliche Argumentation gegen die
unmittelbare Anwendbarkeit des EG-Vertrags auch im Bereich des Glücksspiels gibt. Des
Weiteren bestätigt Generalanwalt Bot, dass es nicht im Interesse der Konsumenten ist,
eine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzgebung beizubehalten, die keinen kohärenten und
systematischen Schutz bietet. Gemäß Bot sei eine solche Gesetzgebung selbst 'ungeeignet,
die Verbraucher zu schützen.' (Absatz 113).
EGBA-Generalsekretärin Sigrid Ligné zu den heutigen Schlussanträgen: "Diese
Schlussanträge sind von zentraler Bedeutung für die Zukunft des deutschen
Glücksspielmarkts. Der Generalanwalt hat verdeutlicht, dass Gemeinschaftsrecht
Anwendungsvorrang genießt und unzulässige Beschränkungen der Grundfreiheiten nicht
einmal für eine Übergangszeit zulässig sind. Die heutigen Schlussanträge heizen die
bereits losgetretene politische Debatte um das Online-Glücksspiel in Deutschland weiter
an."
Sigrid Ligné dazu: "Wir stimmen mit den Schlussfolgerungen des Generalawalts Bot voll
überein. Ganz wesentlich ist Bots Bestätigung, dass gemeinschaftsrechtswidrige
inkohärente und unsystematische Gesetzgebung nicht im Interesse des Konsumenten ist.
Viele Mitgliedstaaten verfügen über keine kohärente und systematische
Glücksspielgesetzgebung, was unsere Argumentationslinie in jeder Hinsicht stärkt."
Das Datum der Urteilsverkündung im vorliegenden Verfahren steht noch nicht fest.
Die EGBA ist der Verband der führenden europäischen Online Glücksspiel- und
Sportwettanbieter Bet-at-home.com, bwin, Digibet, Expekt, Interwetten, PartyGaming und
Unibet. Die EGBA ist eine Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie tritt für das
Recht privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter auf einen fairen Zugang zum EU-Markt
ein, die in einem Mitgliedstaat lizenziert und reguliert sind. Online-Glücksspiele und
Sportwetten stellen einen schnell wachsenden Markt dar, werden aber in den kommenden
Jahrzehnten immer noch einen relativ kleinen Teil des Gesamtglücksspielmarkts einnehmen,
in dem für die traditionellen stationären Angebote ein Wachstum von 85 Milliarden EUR im
Jahr 2008 auf 93 Milliarden EUR im Jahr 2012 erwartet wird, so dass der Löwenanteil von
88,1 % des Marktes in diesem Bereich verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital, Januar 2009
Originaltext: EGBA - European Gaming and Betting Association Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/pm/65869 Pressemappe via RSS :
http://www.presseportal.de/rss/pm_65869.rss2
Für Rückfragen: Sigrid Ligné: + 32 (0) 2 256 7 527 egba@egba.eu
www.egba.eu
Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/european-eugh-schlussantraege-des-
generalanwalts-bot--/de/Wirtschaft-Boerse/Marktberichte/20897174
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