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Glücksspiel in Restaurants erlaubt
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Richard Honegger
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Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot-
Automaten in Restaurants und Kiosken
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Glücksspiel in Restaurants erlaubt
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Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot-
Automaten in Restaurants und Kiosken
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Das Glücksspiel unter dem Namen Tactilo ist in der Westschweiz populär: Als Touchlot
soll es nun auch in der Deutschschweiz Einzug halten.
Die Richter in Bern haben den Entscheid der Spielbankenkommission aufgehoben, die die
virtuellen Rubbel-Lose in Casinos verbannen wollte.
Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, dass die Tactilo- und
Touchlotgeräte als Geldspielautomaten und nicht als Lotteriespiele gelten würden. Ihr
Betrieb sei deshalb gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Casinos zulässig.
Weiterzug möglich
Wäre es bei diesem Entscheid geblieben, hätten die rund 350 elektronischen Tactilo-
Geräte verschwinden müssen, die von der Loterie Romande seit Jahren in westschweizer
Gaststätten und Kiosken betrieben werden. In der Deutschschweiz plant Swisslos die
Einführung des vergleichbaren Apparats Touchlot.
Gegen den Entscheid der ESBK gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche
Kantone ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen hat. Das
Urteil kann von der ESBK oder vom ebenfalls am Verfahren beteiligten Schweizer Casino
Verband innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Planmässiger Ablauf
Die Richter in Bern kommen in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die umstrittenen
Automaten nicht dem Spielbankengesetz unterstehen, sondern dem Lotteriegesetz. Zuständig
für ihre Bewilligung sind deshalb die Kantone, die teilweise bereits vor Jahren grünes
Licht für den Betrieb der Geräte gegeben haben.
Entscheidend für die Qualifikation als Lotterie ist laut Gericht, dass das Spiel nach
Plan abläuft. Die verfügbaren Teilnahmescheine, die Zahl und der Rang der Gewinnlose
sowie der auszuschüttende Gewinnbetrag seien festgelegt. An der Planmässigkeit ändere
nichts, dass die Loszuteilung selber durch einen Zufallsgenerator erfolge.
Viel Geld im Spiel
Der Streit um die Tactilo-Automaten dauert seit 2004. Damals hatte die ESBK ihre
Untersuchung eröffnet und ein Moratorium für neue Tactilo-Automaten verhängt. Bei den
virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein
Gewinn, der bis zu 10'000 Franken betragen kann, wird sofort ersichtlich.
Beim Streit geht es um viel Geld. Die 350 Tactilo-Geräte in der Westschweiz haben 2008
über 107 Millionen Franken eingebracht. Ein Teil der Erträge fliesst an gemeinnützige
Organisationen.
Der Schweizer Casino Verband hatte den seinerzeitigen Entscheid der ESBK mit dem Hinweis
kommentiert, dass die Apparate besonderer Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht
bedürften. Nur die Casinos seien zu entsprechenden Schritten verpflichtet.
Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
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Ueber Glücksspielrecht Newsübersicht:
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