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 Glücksspiel in Restaurants erlaubt (31.01.2010)
Titel
Glücksspiel in Restaurants erlaubt

Autor/Erfasser/Quelle
Richard Honegger

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Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot- Automaten in Restaurants und Kiosken

 
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Glücksspiel in Restaurants erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für den Betrieb von Tactilo- und Touchlot- Automaten in Restaurants und Kiosken



Das Glücksspiel unter dem Namen Tactilo ist in der Westschweiz populär: Als Touchlot 
soll es nun auch in der Deutschschweiz Einzug halten.

Die Richter in Bern haben den Entscheid der Spielbankenkommission aufgehoben, die die 
virtuellen Rubbel-Lose in Casinos verbannen wollte.

Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, dass die Tactilo- und 
Touchlotgeräte als Geldspielautomaten und nicht als Lotteriespiele gelten würden. Ihr 
Betrieb sei deshalb gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Casinos zulässig.

Weiterzug möglich

Wäre es bei diesem Entscheid geblieben, hätten die rund 350 elektronischen Tactilo-
Geräte verschwinden müssen, die von der Loterie Romande seit Jahren in westschweizer 
Gaststätten und Kiosken betrieben werden. In der Deutschschweiz plant Swisslos die 
Einführung des vergleichbaren Apparats Touchlot.

Gegen den Entscheid der ESBK gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche 
Kantone ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun gutgeheissen hat. Das 
Urteil kann von der ESBK oder vom ebenfalls am Verfahren beteiligten Schweizer Casino 
Verband innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Planmässiger Ablauf

Die Richter in Bern kommen in ihrem Entscheid zum Schluss, dass die umstrittenen 
Automaten nicht dem Spielbankengesetz unterstehen, sondern dem Lotteriegesetz. Zuständig 
für ihre Bewilligung sind deshalb die Kantone, die teilweise bereits vor Jahren grünes 
Licht für den Betrieb der Geräte gegeben haben.

Entscheidend für die Qualifikation als Lotterie ist laut Gericht, dass das Spiel nach 
Plan abläuft. Die verfügbaren Teilnahmescheine, die Zahl und der Rang der Gewinnlose 
sowie der auszuschüttende Gewinnbetrag seien festgelegt. An der Planmässigkeit ändere 
nichts, dass die Loszuteilung selber durch einen Zufallsgenerator erfolge.

Viel Geld im Spiel

Der Streit um die Tactilo-Automaten dauert seit 2004. Damals hatte die ESBK ihre 
Untersuchung eröffnet und ein Moratorium für neue Tactilo-Automaten verhängt. Bei den 
virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein 
Gewinn, der bis zu 10'000 Franken betragen kann, wird sofort ersichtlich.

Beim Streit geht es um viel Geld. Die 350 Tactilo-Geräte in der Westschweiz haben 2008 
über 107 Millionen Franken eingebracht. Ein Teil der Erträge fliesst an gemeinnützige 
Organisationen.

Der Schweizer Casino Verband hatte den seinerzeitigen Entscheid der ESBK mit dem Hinweis 
kommentiert, dass die Apparate besonderer Massnahmen zum Schutz vor Spielsucht 
bedürften. Nur die Casinos seien zu entsprechenden Schritten verpflichtet. 

Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
- www.pressemappe.ch
- www.help.ch


Ueber Glücksspielrecht Newsübersicht:
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Pressekontakt:
Richard Honegger


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Information von Richard Honegger
 
>>> Diesen Artikel auf Swiss-Press.com
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