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Eidgenössische Spielbankenkommission Medienmitteilungen 2007 «Poker»



Glücksspielrecht Newsübersicht

02.09.2007, Lesen Sie hier den Bericht über «Eidgenössische Spielbankenkommission Medienmitteilungen 2007 Poker».


Bei Pokercashgames (Pokerspiele, bei denen die Spieler um Geld oder einen geldwerten Pot spielen) hängt der in Aussicht stehende Gewinn nicht ganz, aber überwiegend vom Zufall ab. Werden Pokercashgames gespielt, so liegt ein Glücksspiel im Sinne des Spielbankengesetzes vor. Die ESBK wird diese Spiele ausserhalb von Spielbanken gestützt auf ihre strafrechtlichen Kompetenzen verfolgen. Strafbar sind dabei die Organisatoren des Spiels und nicht die Spieler. Spielgelder werden konsequent bei allen Personen eingezogen.

Wird Poker nicht in Form von Cashgames, sondern im Rahmen von Pokerturnieren gespielt, kann der in Aussicht stehende Geldgewinn (oder ein anderer geldwerter Vorteil) unter Umständen überwiegend von der Geschicklichkeit des Spielers abhängen. Die ESBK ist bereit, diese Frage auf Gesuch hin für jedes konkrete Pokerturnier zu prüfen. Bejaht die ESBK das Vorliegen eines Geschicklichkeitsspiels, ist anhand der kantonalen Vorschriften zu beurteilen, ob eine kantonale Bewilligung für Geldspiele eingeholt werden muss.

Bei der Prüfung der Gesuche bezüglich der Qualifikation von einzelnen Pokerturnieren beachtet die ESBK folgende, nicht abschliessend aufgezählte Kriterien:

* Anzahl von Teilnehmern * Die Blinds werden in einem adäquaten Verhältnis zu der Chipsmenge bei Turnierstart festgesetzt * Die Blinds werden in hinreichend langen zeitlichen Abständen und betragsmässig in angemessener Weise erhöht * Die Anzahl der Gewinne(r) muss dem Turniergedanken Rechnung tragen * Die Gewinne müssen proportional zur Geschicklichkeit der Spieler steigen * Die Turnierdurchführung ist transparent * Dem Turnier kommt ein von der Gewinnmöglichkeit unabhängiger Unterhaltungswert zu.

Die Gesuche sind schriftlich bei der ESBK (Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen und haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

* Personalien Veranstalter (jur. und nat. Person) * Spielregeln, resp. Spielbeschreibung des Grundspiels (z. B. Texas Hold'em Limit o.ä.) * Turnierreglement, welches wenigstens folgende Punkte regelt:

o Grundspiel (z. B. Texas Hold'em Limit) o Minimale/Maximale Anzahl Teilnehmer o Anzahl Tische, maximale Sitzzahl o Höhe Buy-In's o Höhe Fee oder Rake vom Buy-In, oder Veranstaltungsanteil o Anzahl Rebuy, Add On o Chipsmenge pro Spieler bei Start o allfällige Anmeldepflicht o Nebenveranstaltung (Sit and go, Cashgames u.a.) o Blindstruktur, Ante, Erhöhungskadenz o Preisgeldstruktur o Regeln Tischauflösung o geografische Umschreibung der Durchführungsorte

Die Prüfung der Gesuche ist kostenpflichtig.

Kommentar

Schön, dass die ESBK eine neue Einnahmequelle gefunden hat! Zudem, dass Poker immer noch überwiegend als Glücksspiel bezeichnet wird........ Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht? Oder reden wir wirklich alle vom Gleichen?



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