LINDAU - Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen 50-Jährigen Lindauer. Der Vater soll Geld vom Konto seines schwerstbehinderten Sohnes unterschlagen haben. Die Vermutung: Er hat eine Spende von 1500 Euro in einem Casino verspielt.
Zuerst war es nur ein Gerücht, das seine Runden auf der Lindauer Insel machte. Der 50- Jährige habe eine Spende von 1500 Euro, die ihm kurz vor Weihnachten übergeben wurde, nicht an seinen Sohn weitergeleitet, sondern in der Spielbank oder einem anderen Spielcasino auf den Kopf gehauen. 1500 Euro, die die Mitarbeiter der Sankt-Vinzens- Klinik in Pfronten auf ihrer Weihnachtsfeier gesammelt hatten, und mit denen sie für den Schwerstbehinderten etwas Gutes tun wollten.
Fakt ist, dass sie diesen Betrag am 16. Dezember an Vater und Sohn übergeben haben und dass das Geld bis heute nicht auf dem Konto des Sohnes angekommen ist. Fakt ist auch, dass der Vater das Geld nie hätte annehmen dürfen, denn wenige Wochen vorher hatte das Amtsgericht Lindau ihm die Vermögenssorge für seinen Sohn entzogen.
Der 50-Jährige gibt zwar gegenüber der Lindauer Zeitung an, dass er das Geld noch hat und damit in den nächsten Tagen ein Gerät kaufen will, mit dem der Sohn aufstehen üben kann. Es gibt aber erhebliche Zweifel an dieser Version. Denn bereits die Tatsache, dass er das Geld angenommen und nicht sofort an die vom Gericht bestellte Betreuerin übergeben hat, erfüllt den Tatbestand der Untreue.
Fakt ist weiter, dass Lindauer Kripo und Staatsanwaltschaft Kempten wegen Veruntreuung ihm anvertrauter Gelder gegen den Vater ermitteln. Aufgrund des aktuellen Vorfalls und aufgrund der Vorgeschichte. Es gab, wie der für Betreuungsangelegenheiten zuständige Richter beim Lindauer Amtsgericht, Eckhard Turowski, der Lindauer Zeitung sagte, bereits seit Monaten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit in finanziellen Dingen. So soll es, wie die LZ weiter erfuhr, eine ganze Reihe von nur schwer erklärbaren Abhebungen durch den Vater vom Konto seines Sohnes geben. Das Merkwürdige: Sie wurden jeweils in einem privaten Spielcasino getätigt und dies immer wieder in den Abend- und Nachtstunden.
Strafantrag wegen Untreue
Als Konsequenz unter anderem aus diesen Vorfällen hat das Amtsgericht dem Vater bereits im vergangenen Herbst die Rechtsanwältin Barbara Dehus als sogenannte Gegenbetreuerin zur Seite gestellt. Einen Monat später wurde ihm dann, wie es heißt, die Vermögenssorge für seinen Sohn entzogen. Alleinige Vollmacht über dessen Konten hat seitdem die Anwältin.
Wie Dehus der LZ sagte, hat sie beim Aufarbeiten der Kontobewegungen gestaunt. Als Sachwalterin des Sohnes hat sie jetzt Forderungen gegen den Vater von "mehreren tausend Euro", - Entnahmen vom Konto des Sohnes durch den Vater, denen keine nachvollziehbaren Ausgaben zugunsten des Sohnes gegenüberstehen sollen. Sie macht diese Forderungen jetzt gerichtlich gegenüber dem Vater geltend. Außerdem fehlen die 1500 Euro Spendengeld vom 16. Dezember, weshalb sie Strafantrag wegen Untreue gestellt hat. Es sei reines Glück gewesen, sagt sie weiter, dass eine weitere Spende in Höhe von 17 000 Euro, die der frühere Arbeitgeber des Sohnes zu seinen Gunsten gesammelt hat, auf ein Anderkonto gezahlt wurden, auf das der Vater keinen Zugriff hat.
Der 50-Jährige hatte sich mehrfach gegen den Entzug der Vermögenssorge für seinen Sohn gewandt. Der zu diesem Zeitpunkt arbeitslose hatte eingewandt, dass er nicht mehr regelmäßig mit seinem Sohn Kaffee trinken und spazierengehen könne, wenn er keinen Zugriff auf das Geld habe. Später hatte er eingeräumt, dass er sich Geld von dessen Konto geliehen habe.
Der 22-Jährige Sohn wurde im Jahr 2006 von Skinheads aus Vorarlberg fast tot geprügelt. Er lag nach dieser Tat mehrere Monate im Koma und ist seitdem wegen bleibender Gehirnschäden schwerstbehindert.
Böser Verdacht: Spendengeld verzocktLINDAU - Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen 50-Jährigen Lindauer. Der Vater soll Geld vom Konto seines schwerstbehinderten Sohnes unterschlagen haben. Die Vermutung: Er hat eine Spende von 1500 Euro in einem Casino verspielt.
Zuerst war es nur ein Gerücht, das seine Runden auf der Lindauer Insel machte. Der 50- Jährige habe eine Spende von 1500 Euro, die ihm kurz vor Weihnachten übergeben wurde, nicht an seinen Sohn weitergeleitet, sondern in der Spielbank oder einem anderen Spielcasino auf den Kopf gehauen. 1500 Euro, die die Mitarbeiter der Sankt-Vinzens- Klinik in Pfronten auf ihrer Weihnachtsfeier gesammelt hatten, und mit denen sie für den Schwerstbehinderten etwas Gutes tun wollten.
Fakt ist, dass sie diesen Betrag am 16. Dezember an Vater und Sohn übergeben haben und dass das Geld bis heute nicht auf dem Konto des Sohnes angekommen ist. Fakt ist auch, dass der Vater das Geld nie hätte annehmen dürfen, denn wenige Wochen vorher hatte das Amtsgericht Lindau ihm die Vermögenssorge für seinen Sohn entzogen.
Der 50-Jährige gibt zwar gegenüber der Lindauer Zeitung an, dass er das Geld noch hat und damit in den nächsten Tagen ein Gerät kaufen will, mit dem der Sohn aufstehen üben kann. Es gibt aber erhebliche Zweifel an dieser Version. Denn bereits die Tatsache, dass er das Geld angenommen und nicht sofort an die vom Gericht bestellte Betreuerin übergeben hat, erfüllt den Tatbestand der Untreue.
Fakt ist weiter, dass Lindauer Kripo und Staatsanwaltschaft Kempten wegen Veruntreuung ihm anvertrauter Gelder gegen den Vater ermitteln. Aufgrund des aktuellen Vorfalls und aufgrund der Vorgeschichte. Es gab, wie der für Betreuungsangelegenheiten zuständige Richter beim Lindauer Amtsgericht, Eckhard Turowski, der Lindauer Zeitung sagte, bereits seit Monaten Zweifel an seiner Zuverlässigkeit in finanziellen Dingen. So soll es, wie die LZ weiter erfuhr, eine ganze Reihe von nur schwer erklärbaren Abhebungen durch den Vater vom Konto seines Sohnes geben. Das Merkwürdige: Sie wurden jeweils in einem privaten Spielcasino getätigt und dies immer wieder in den Abend- und Nachtstunden.
Strafantrag wegen Untreue
Als Konsequenz unter anderem aus diesen Vorfällen hat das Amtsgericht dem Vater bereits im vergangenen Herbst die Rechtsanwältin Barbara Dehus als sogenannte Gegenbetreuerin zur Seite gestellt. Einen Monat später wurde ihm dann, wie es heißt, die Vermögenssorge für seinen Sohn entzogen. Alleinige Vollmacht über dessen Konten hat seitdem die Anwältin.
Wie Dehus der LZ sagte, hat sie beim Aufarbeiten der Kontobewegungen gestaunt. Als Sachwalterin des Sohnes hat sie jetzt Forderungen gegen den Vater von "mehreren tausend Euro", - Entnahmen vom Konto des Sohnes durch den Vater, denen keine nachvollziehbaren Ausgaben zugunsten des Sohnes gegenüberstehen sollen. Sie macht diese Forderungen jetzt gerichtlich gegenüber dem Vater geltend. Außerdem fehlen die 1500 Euro Spendengeld vom 16. Dezember, weshalb sie Strafantrag wegen Untreue gestellt hat. Es sei reines Glück gewesen, sagt sie weiter, dass eine weitere Spende in Höhe von 17 000 Euro, die der frühere Arbeitgeber des Sohnes zu seinen Gunsten gesammelt hat, auf ein Anderkonto gezahlt wurden, auf das der Vater keinen Zugriff hat.
Der 50-Jährige hatte sich mehrfach gegen den Entzug der Vermögenssorge für seinen Sohn gewandt. Der zu diesem Zeitpunkt arbeitslose hatte eingewandt, dass er nicht mehr regelmäßig mit seinem Sohn Kaffee trinken und spazierengehen könne, wenn er keinen Zugriff auf das Geld habe. Später hatte er eingeräumt, dass er sich Geld von dessen Konto geliehen habe.
Der 22-Jährige Sohn wurde im Jahr 2006 von Skinheads aus Vorarlberg fast tot geprügelt. Er lag nach dieser Tat mehrere Monate im Koma und ist seitdem wegen bleibender Gehirnschäden schwerstbehindert.
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