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Droht der erste Ärger?





27.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Droht der erste Ärger?»


Am 3. Oktober entscheidet der europäische Gerichtshof mal wieder zum Thema Sportwetten, diesmal jedoch nicht in einem Grundsatzurteil, es sollen lediglich einige Fragen beantwortet werden, doch genau diese könnten zu einem erneuten Chaos in Deutschland führen.

Es geht um den Rechtsschutz der privaten Anbieter. Darf ein Gericht trotz der Vermutung, dass ein Verstoß gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der EU vorliegt, dem privaten Anbieter den Rechtsschutz verweigern noch bevor diese Frage in einer Hauptverhandlung geklärt wurde. Dieses Urteil könnte sich vor allem auf NRW auswirken, da hier das OVG Münster zwar feststellte, dass die aktuelle Lage gegen die geltende Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und gegen geltendes EU-Recht verstoße, doch gleichzeitig suspendierte das Gericht das Gemeinschaftsrecht indem es den Eilantrag zum Rechtsschutz der privaten Anbieter ablehnte.

Entscheidet hier der EU-Gerichtshof nun anders, kann das Urteil des OVG Münster als ungültig angesehen werden und alle geschlossenen Filialen könnten eventuell sogar vorübergehend wieder öffnen.

Es scheint sich immer mehr zu bewahrheiten, was wir bereits vor Monaten ankündigten. Der Staat ist der jenige, der keine klare Richtlinie produziert, sondern den Spagat zwischen Steuergier und Spielsuchtprävention versuchen will obwohl dies offensichtlich nicht machbar ist. Bei diesem Vorgehen wird es nur zu einem noch viel größeren Chaos im Glücksspielmarkt kommen und in rechtlich chaotischen Situationen sind kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet. Vermutlich wird auch hier wieder die Politik versuchen die Situation und die Missstände auf die Privaten abzuschieben, doch so langsam wird das Vorgehen der Politiker immer unglaubwürdiger.

Interessant ist auch die Frage ob die Kommunen bzw Länder nun haftbar gemacht werden können, falls der EU-Gerichtshof entscheidet, dass es einen vorläufigen Rechtsschutz hätte geben müssen. In diesem Falle könnten Millionenklagen auf die staatlichen Kassen zukommen.

Quelle: www.sportwetten-magazin.de, ein Newspartner von www.casinos.ch


--- Ende Artikel / Pressemitteilung Droht der erste Ärger? ---


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