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Stuttgart, Finanzministerium sperrt Internet-Lotto / Hamburg schließt vorerst das Internetspielangebot





07.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Stuttgart, Finanzministerium sperrt Internet-Lotto / Hamburg schließt vorerst das Internetspielangebot»

Die Lottogesellschaft in Baden-Württemberg hat ihr Internetangebot auf Weisung des Finanzministeriums eingestellt. Dies sei "auf Grund der derzeitigen Rechtssituation" geschehen, teilte die Staatliche Toto-Lotto GmbH in Stuttgart mit.

Spielaufträge, die bis zur Schließung des Angebotes abgegeben worden seien, behielten ihre Gültigkeit. Noch nicht eingelöste Prepaid-Karten könnten in jeder Lotto- Verkaufsstelle in Baden-Württemberg zurückgegeben werden, teilte die Toto-Lotto GmbH weiter mit. Das Bundeskartellamt hatte Lotto-Gesellschaften zwingen wollen, das Angebot nicht mehr regional zu beschränken. Nach Auffassung des Ministeriums als Aufsichtsbehörde von Toto- Lotto verstieße dies jedoch gegen geltendes Recht. Die Erlaubnis zum Glücksspiel der Staatlichen Lotteriegesellschaften sei auf das jeweilige Bundesland beschränkt, hieß es. Nach Angaben von Toto-Lotto sind rund 100.000 Internet-Kunden bei der GmbH registriert.

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LOTTO Hamburg schließt vorerst das Internetspielangebot

Die Chefs der Staatskanzleien haben angesichts des laufenden Kartellverfahrens heute beschlossen, dass die staatlichen Lotteriegesellschaften aufzufordern sind, ihr jeweiliges Lotto-Angebot im Internet unverzüglich – auf jeden Fall vor Ablauf der vom Kartellamt gesetzten Frist– auch für potentielle Kunden aus dem eigenen Bundesland zu schließen.

15 Länder einschließlich Hamburg haben zugesagt, diesen Beschluss beachten zu wollen.

LOTTO Hamburg wird heute noch folgende Maßnahme ergreifen: Abschaltung der Spielmöglichkeiten auf www.lotto-hh.de, so dass ein Spielen der Spielscheine nicht mehr möglich ist. Die Internetseite www.lotto-hh.de bleibt online; auf vorderster Seite werden die Kunden über diese Maßnahme informiert.

„Die in den Vordergrund gestellte Absicht des Kartellamtes, zum Kundenvorteil für mehr Wettbewerb sorgen zu wollen, hat exakt zum Gegenteil geführt: Die Verbraucher müssen nun deutliche Nachteile, Einschränkungen der Spielangebote sowie teilweise auch eine Verteuerung der Internetspielmöglichkeiten hinnehmen“, erläutert Siegfried Spies, Geschäftsführer von LOTTO Hamburg.

„LOTTO Hamburg befindet sich in einer echten Zwickmühle, in der Wettbewerbsrecht mit Ordnungsrecht kollidiert. Wenn wir unser Internetangebot öffnen würden und damit die Forderungen des Kartellamtes erfüllen, verstoßen wir sowohl gegen das Ordnungsrecht, das uns nur erlaubt, in Hamburg Lotterien und Wetten anzubieten, als auch gegen das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28.03.2006, das die Nicht-Ausweitung des Spielangebotes fordert. Um aus dieser Zwickmühle heraus zu kommen, haben die Chefs der Staatskanzleien heute beschlossen, die Landeslotteriegesellschaften zur Schließung des Internetspielangebotes aufzufordern – und dieser Aufforderung leisten wir Folge. Wir hoffen, dass unsere Kunden Verständnis für diese vorübergehende Maßnahme haben“, erklärt Spies.

Die Kunden von LOTTO Hamburg können sich jederzeit weiterhin wie gewohnt über die Spiele, die Ergebnisse und Quoten im Internet unter www.lotto-hh.de informieren. Wenn der Internetnutzer einen Spielschein auswählen möchte, erscheint zusätzlich ein Informationshinweis, dass das Internetspiel bei LOTTO Hamburg derzeit leider nicht möglich ist. LOTTO Hamburg appelliert an das Verständnis seiner Kunden und bittet sie, ihre Tipps in einer der 530 Hamburger Lotto-Annahmestellen abzugeben. Dort werden die Spielscheine wie gewohnt angenommen und sicher verarbeitet.

NORDWEST LOTTO UND TOTO HAMBURG Pressestelle Birte Engelken Tel.: 040 / 632 05-241 mobil: 0172 / 54 58 723 engelken@lotto-hh.de



Über Lotto Hessen:

Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen) wurde am 1. Januar 1965 als Nachfolgerin der Staatlichen Sportwetten GmbH Hessen und der Staatlichen Zahlenlotto GmbH Hessen gegründet. Sie ist ein Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen.

Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung der Staatslotterien wie Zahlenlotto, Fußballtoto, KENO, ODDSET, den Zusatzlotterien plus 5, Spiel 77 und Super 6 und der Sofortlotterien, unter Berücksichtigung der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes.

Veranstalter aller dieser Spiele und Wetten ist die Hessische Lotterieverwaltung, eingesetzt vom Finanzministerium des Landes Hessen, das auch alleiniger Gesellschafter von LOTTO Hessen ist. Daneben kann LOTTO Hessen Privatlotterien im eigenen Namen veranstalten, wie zum Beispiel die GlücksSpirale.

Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. In der Zentrale in der Rosenstraße sind 190 Mitarbeiter beschäftigt, davon 65 als Teilzeitbeschäftigte. Die rund 2.000 Lotto- Verkaufsstellen werden von hier verwaltet. Betreut werden sie hauptsächlich über die 12 Lotto-Bezirksstellen.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Stuttgart, Finanzministerium sperrt Internet-Lotto / Hamburg schließt vorerst das Internetspielangebot ---


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