09.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Ungewisse Zukunft: Lotto-Spiel im Internet»
Mehrheit der Länder für Einstellung - Schleswig-Holstein weitet Angebot aus
Die Länder sind uneins, wie es mit dem Lotto-Spielen per Internet weitergehen soll. Nach der Drohung des Bundeskartellamtes haben die meisten Bundesländer ihre Lottogesellschaften angewiesen, die Online-Tippscheine komplett vom Netz zu nehmen. Die schleswig-holsteinische NordwestLotto hat dagegen ihr Angebot für Spieler aus ganz Deutschland ausgeweitet.
Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte Ende vergangener Woche mit Zwangsgeld von jeweils einer Million Euro gedroht, sollten die Lottogesellschaften ihre Tippscheine nicht über ihre Landesgrenzen hinaus freigeben.
Bereits im August hatte das Bundeskartellamt die Vereinbarung der Landeslottogesellschaften, Lotterien und Sportwetten nur in dem Bundesland anzubieten, in dem sie ihren Sitz haben, als Verstoß gegen deutsches und europäisches Kartellrecht gewertet. Die meisten Länder wiesen ihre Lottogesellschaften nach einem gemeinsamen Beschluss von Montagabend an, ihre Online-Tippscheine komplett einzustellen.
Sperrung von staatlichem Lotto-Internetangebot nutzt Privaten Die privaten Lottovermittler erhoffen sich von der Sperrung des staatlichen Internet- Angebots in mehreren Bundesländern mehr Kunden. Bei privaten Vermittlern könnten Lotto und Toto im Internet weiterhin getippt werden, sagte eine Sprecherin von Tipp24 am Dienstag. "Wir nehmen natürlich jeden Kunden, der zu uns kommt, mit offenen Armen auf." Auch der Konkurrent Fluxx freut sich über die Entscheidung der Länder, wonach Lotto- und Toto-Spieler ihre Tipps nicht mehr auf Internetseiten der staatlichen Lotterien abgeben können. Er rechne damit, dass viele Kunden lieber zu den privaten Anbietern wechseln, um dort online zu tippen, als zur Annahmestelle zu gehen, sagte der Fluxx-Sprecher. Fluxx und Tipp24, deren Geschäftsmodell weitgehend auf dem Internet basiert, halten es aber noch für zu früh um abzuschätzen, wie viele Kunden zu ihnen abwandern und wie stark sich das im Umsatz bemerkbar macht.
Die einzige Alternative, die Öffnung des Internetangebots, verstößt nach Auffassung der Länder gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006. "Eine bundesweite Öffnung des Internetangebots würde eine verbotene Ausweitung des staatlichen Glücksspielangebots darstellen", sagte der niedersächsische Regierungssprecher Matthias Sickert.
Kartellrecht will mehr Wettbewerb Um sowohl der Vorgabe des Verfassungsgerichts als auch der des Bundeskartellamts Rechnung tragen zu können, habe man die Einstellung des Internetangebotes beschlossen. Auch der Deutsche Lotto- und Totoblock thematisierte dieses Dilemma.
"Das Kartellrecht will mehr Wettbewerb und fordert eine Öffnung, aber Landesrecht und Bundesverfassungsgericht verlangen, dass wir das Spielgeschäft ohne neue Gesetze nicht weiter ausweiten", sagte Sprecherin Monika Genrich. Derzeit werde geprüft, ob man zur Klärung des Konflikts vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehe.
Aufteilung des Lotto-Marktes Bislang teilten die staatlichen Lotterien den Markt nach Bundesländern auf - auch im Internetspiel. Kunden, die online tippen wollten, mussten ihren Wohnort angeben und wurden so gezwungen, bei der Lottogesellschaft ihres Landes zu spielen. Deren Preise unterscheiden sich zum Teil, was dem Kartellamt missfiel.
Das staatliche Wettmonopol wollen sich die Länder auch mit einem neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel sichern. Werbung und Vertrieb von Glücksspiel im Internet sollen verboten werden - zum Verdruss der privaten Anbieter. Lotto und Toto, von deren Umsätzen die Länderkassen profitieren, und das Internetangebot von Spielbanken sind hiervon aber ausgenommen.
Am 13. Dezember wollen die Ministerpräsidenten Einzelheiten des Staatsvertrages beschließen. Der Vertrag ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht das staatliche Monopol in Frage gestellt hatte: Dieses sei nur in dem Fall akzeptabel, dass der Staat die Werbung für Glücksspiele einschränkt und die Spielsucht stärker bekämpft.
Eine erste Klage der Lottogesellschaften gegen das Verbot des Kartellamts habe das zuständige Oberlandesgericht in Düsseldorf zwar zurückgewiesen, aber eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH zugelassen.
Schleswig-Holstein weitet Angebot aus Die schleswig-holsteinische Landesregierung sehe beim Lotto-Internetvertrieb weiteren Klärungs- und Beratungsbedarf, sagte Regierungssprecher Christian Hauck. "Sie hat daher keine Entscheidung gefällt, die NordwestLotto dazu veranlasst, den Internetbetrieb einzustellen", sagte Hauck.
So ging die schleswig-holsteinische Lottogesellschaft auf Anweisung der zuständigen Aufsichtsbehörde mit einem bundesweiten Angebot an den Start. Damit habe man den Forderungen des Bundeskartellamts genüge getan, sage ein Sprecher.
Gewinneinbußen befürchtet Die umsatzstärkste staatliche Lotteriegesellschaft, das nordrhein-westfälische WestLotto, war den Auflagen des Bundeskartellamts bereits am 25. Oktober nachgekommen und hatte ihr Angebot für Spieler in ganz Deutschland geöffnet. Der stellvertretende Regierungssprecher Holger Schlienkamp sagte nach Beratungen des Kabinetts in Düsseldorf, WestLotto solle jetzt allerdings angewiesen werden, das Angebot in Kürze einzustellen.
Die Gesellschaft erhalte zuvor aber noch Gelegenheit zu einer Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung. Das Land behalte sich zudem vor, seine Haltung zu ändern. "Entscheidend ist, dass die Schließung von den anderen Ländern einheitlich umgesetzt wird", sagte Schlienkamp.
Die staatlichen Glücksspielunternehmen befürchten Gewinneinbußen. Der Anteil des Internetgeschäfts am deutschlandweiten Gesamtspieleinsatz von 8,1 Milliarden Euro liegt nach Angaben des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks bei 2,8 Prozent.
von Simone Utler, AP Mit Material von dpa, REUTERS Quelle: ZDF
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen) wurde am 1. Januar 1965 als Nachfolgerin der Staatlichen Sportwetten GmbH Hessen und der Staatlichen Zahlenlotto GmbH Hessen gegründet. Sie ist ein Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen.
Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung der Staatslotterien wie Zahlenlotto, Fußballtoto, KENO, ODDSET, den Zusatzlotterien plus 5, Spiel 77 und Super 6 und der Sofortlotterien, unter Berücksichtigung der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes.
Veranstalter aller dieser Spiele und Wetten ist die Hessische Lotterieverwaltung, eingesetzt vom Finanzministerium des Landes Hessen, das auch alleiniger Gesellschafter von LOTTO Hessen ist. Daneben kann LOTTO Hessen Privatlotterien im eigenen Namen veranstalten, wie zum Beispiel die GlücksSpirale.
Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. In der Zentrale in der Rosenstraße sind 190 Mitarbeiter beschäftigt, davon 65 als Teilzeitbeschäftigte. Die rund 2.000 Lotto- Verkaufsstellen werden von hier verwaltet. Betreut werden sie hauptsächlich über die 12 Lotto-Bezirksstellen.
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