22.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Kartellamt fordert Fortsetzung von Internet-Lotto»
Im Streit um die Stärkung des Wettbewerbs im Lottospiel geht das Bundeskartellamt auf Konfrontationskurs zu den Bundesländern. In einer Abmahnung untersagten die Kartellwächter den Landesgesellschaften, Anweisungen ihrer Regierungen zum Stopp des Internet-Angebots umzusetzen.
Bonn - Diese Anweisungen verstießen gegen das Kartellrecht. Damit stellte sich das Kartellamt im Kampf um mehr Wettbewerb bei Lotto direkt gegen die Länder. Die Bundesländer hatten sich Anfang November darauf verständigt, dass ihre jeweiligen Landesgesellschaften Lotto-Tipps nicht mehr per Internet annehmen. Sie interpretieren das Internet-Lotto als Verstoß gegen ihre eigenen Gesetze, wonach die Spielkonzession nur für die jeweilige regionale Lottogesellschaft gilt.
Die Bonner Kartellwächter sind dagegen überzeugt, dass die Absprache lediglich dem Gebietsschutz der jeweiligen Lottogesellschaften diente. Bereits Ende August hatten sie die Länder dazu aufgefordert, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den Wettbewerb zu ermöglichen. Den Beschluss hatte auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, das über eine Beschwerde des Deutschen Lotto- und Totoblocks dagegen zu entscheiden hatte. Trotzdem hatten die Länder die vorgaben der Bonner Wettbewerbshüter zunächst gar nicht oder nur zögerlich umgesetzt.
Das Internet-Lotto bot nach Einschätzung der Kartellwächter die besten Möglichkeit kurzfristig mehr Wettbewerb zu schaffen. Um den hinhaltenden Widerstand der Länder zu brechen hatten sie den Lottogesellschaften ein Ultimatum gestellt, ihre Internetangebote auch für interessierte Lottospieler freizugeben, die ihren Wohnsitz nicht in dem entsprechenden Bundesland haben. mik/dpa
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen) wurde am 1. Januar 1965 als Nachfolgerin der Staatlichen Sportwetten GmbH Hessen und der Staatlichen Zahlenlotto GmbH Hessen gegründet. Sie ist ein Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen.
Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung der Staatslotterien wie Zahlenlotto, Fußballtoto, KENO, ODDSET, den Zusatzlotterien plus 5, Spiel 77 und Super 6 und der Sofortlotterien, unter Berücksichtigung der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes.
Veranstalter aller dieser Spiele und Wetten ist die Hessische Lotterieverwaltung, eingesetzt vom Finanzministerium des Landes Hessen, das auch alleiniger Gesellschafter von LOTTO Hessen ist. Daneben kann LOTTO Hessen Privatlotterien im eigenen Namen veranstalten, wie zum Beispiel die GlücksSpirale.
Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. In der Zentrale in der Rosenstraße sind 190 Mitarbeiter beschäftigt, davon 65 als Teilzeitbeschäftigte. Die rund 2.000 Lotto- Verkaufsstellen werden von hier verwaltet. Betreut werden sie hauptsächlich über die 12 Lotto-Bezirksstellen.
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