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Lotto Hessen wird gegen die Beschlüsse des Bundeskartellamtes den BGH anrufen





23.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Lotto Hessen wird gegen die Beschlüsse des Bundeskartellamtes den BGH anrufen»

Lotto-Kartellstreit eskaliert Mit seiner gestrigen Androhung, den Unter-nehmen die Beachtung aufsichtsbehördlicher Weisungen zu verbieten, weitet das Bundeskartellamt seinen Streit mit den Lottogesellschaften auf die Länder und deren Aufsichtsbehörden aus.

„Wir halten das Vorgehen des Kartellamtes für nicht mehr nachvollziehbar. Das Kartellamt scheint die föderale Grundordnung und damit die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht länger akzeptieren zu wollen. Hiergegen werden wir uns mit allen möglichen Rechtsmitteln wehren“, erklärte Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen.

Auslöser dieser für das Bund-Länder-Verhältnis einmaligen Vorgehensweise des Kartellamts ist eine Weisung des Aufsichtsrats von Lotto Hessen an die Gesellschaft zur vorläufigen Einstellung des Internet-Spielangebots. Diese basierte auf einer Entschließung der Chefs der Staatskanzleien der Länder, die angesichts eines angedrohten Sofortvollzugs zum Schutz der länder-eigenen Lottogesellschaften ergriffen werden musste.

„Glücksspielrecht ist Landesrecht, weil das Ordnungsrecht eine der Kernaufgaben der Länder ist. Die jetzige Gestaltung des Glücksspielrechts, die im Frühjahr auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt wurde, zielt nicht auf Gewinnmaximierung, sondern darauf ab, Missbräuche und Gefährdungen des Glücksspiels wie Spielsucht und Begleitkriminalität durch klare Richtlinien einzudämmen. Das hat sich in Deutschland seit 50 Jahren bewährt, soll aber jetzt wohl vom Bundeskartellamt auf dem Altar einer falsch verstandenen Liberalisierung zu Gunsten weniger privater Anbieter geopfert werden. Das können wir nicht akzeptieren“, sagte Dr. Sundermann. „Daher sind wir durch diese Eskalation gezwungen, den BGH anzurufen



Über Lotto Hessen:

Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen (LOTTO Hessen) wurde am 1. Januar 1965 als Nachfolgerin der Staatlichen Sportwetten GmbH Hessen und der Staatlichen Zahlenlotto GmbH Hessen gegründet. Sie ist ein Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen.

Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung der Staatslotterien wie Zahlenlotto, Fußballtoto, KENO, ODDSET, den Zusatzlotterien plus 5, Spiel 77 und Super 6 und der Sofortlotterien, unter Berücksichtigung der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes.

Veranstalter aller dieser Spiele und Wetten ist die Hessische Lotterieverwaltung, eingesetzt vom Finanzministerium des Landes Hessen, das auch alleiniger Gesellschafter von LOTTO Hessen ist. Daneben kann LOTTO Hessen Privatlotterien im eigenen Namen veranstalten, wie zum Beispiel die GlücksSpirale.

Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. In der Zentrale in der Rosenstraße sind 190 Mitarbeiter beschäftigt, davon 65 als Teilzeitbeschäftigte. Die rund 2.000 Lotto- Verkaufsstellen werden von hier verwaltet. Betreut werden sie hauptsächlich über die 12 Lotto-Bezirksstellen.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Lotto Hessen wird gegen die Beschlüsse des Bundeskartellamtes den BGH anrufen ---


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