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Gericht wertet Meinungsfreiheit höher



13.07.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Gericht wertet Meinungsfreiheit höher».

Abgewiesen - wie erwartet - hat Richter Wolfgang Wenzel vom Amtsgericht Sigmaringen am Freitag die Unterlassungsklage der Pfullendorfer Firma "Extra Games-Entertainment GmbH" gegen den Pfullendorfer Stadtrat Michael Zoller. Das Glücksspielunternehmen muss außerdem die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

PFULLENDORF (sz) In seiner Urteilsbegründung kommt Richter Wolfgang Wenzel zum Schluss, dass "die den Gegenstand von Aufgeregtheiten bildenden tatsächlichen oder angeblichen Äußerungen des Beklagten die juristische ,Harmlosigkeitsschwelle' in keinem Fall überschreiten, und zwar (...) unabhängig davon, ob dieselben von einer beachtlichen Zahl von Personen gebilligt werden." Wenzel schreibt ferner: "Unabhängig davon, ob es sich dabei (wie aber wohl nicht) um Außenseitermeinungen handelte, und die maßgeblichen Erwägungen rational nachvollziehbar (,vertretbar') sind, genössen auch von anderen für unnütz und wertlos gehaltene Äußerungen nach Inhalt und Form den Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes." Wenzel wird an anderer Stelle sogar noch deutlicher: "Wenn der Beklagte (Michael Zoller, Anm. d. Red.) es als ethisch nicht vertretbar - also unmoralisch - ansieht, eine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit auszuüben, welche - bekanntermaßen - die beschriebenen Folgen (Spielsucht, Anm. d. Red.) zeitigt, ist es ohne weiteres vertretbar, ja auf der Grundlage der von dem Beklagten eingenommenen Meinung nur logisch-konsequent, von einem ,unmoralischen Wirtschaftszweig' zu sprechen." Der Richter meinte zudem zu Zollers Vorwurf der Schädlichkeit: "É musste es zumindest vertretbar erscheinen, das Entstehen von Spielsucht per se und das Abgleiten jedes Einzelnen in die Spielsucht als Verlust und damit schädlich (für sich, seine Angehörigen, seine Umgebung usw.) anzusehen". Ferner findet Richter Wenzel: "Dass Spielsucht in mehr oder weniger vielen Einzelfällen Beschaffungskriminalität nach sich zieht, liegt im übrigen aber doch wohl so offensichtlich auf der Hand, dass es nicht ernsthaft bestritten werden kann. So gesehen erwiese sich eine Behauptung, die Klägerin (die Firma "Extra Games-Entertainment GmbH", Anm. d. Red.), setzte eine Ursache für und ,fördere' damit Spielsucht und Beschaffungskriminalität, sogar letztlich als wahr, und ist damit weder einer Unterlassungs- noch einem Widerrufsanspruch zugänglich."

Martin Restle, Geschäftsführer der Pfullendorfer Firma "Extra Games-Entertainment GmbH", zeigte sich gestern im Gespräch mit der "Schwäbischen Zeitung" enttäuscht über die Gerichtsentscheidung. "Ich habe nur mein Recht wahrgenommen. Von der Gegenseite wurde dies immer so ausgelegt, als ob wir gegen eine freie Meinungsäußerung wären", sagte Restle. Es könne aber nicht angehen, dass nun Beschäftigte der Firma in Pfullendorf öffentlich angegangen, "verbal attackiert" werden. Nicht zuletzt deshalb sehe die "Extra Games-Entertainment GmbH" von jeder weiteren juristischen Auseinandersetzung ab.

"Glücklich und froh"

"Ich bin zufrieden mit dieser Gerichtsentscheidung", fasste Michael Zoller gestern gegenüber der "Schwäbischen Zeitung" seine Gemütslage nach Richter Wenzels Entscheidung zusammen. "Ich bin glücklich und froh, dass es zu einem guten Ende geführt hat und dass die Anschuldigungen, die gegen mich erhoben wurden, nun vom Tisch sind." Zoller sah in der Urteilsbegründung eine "Stärkung der Position des Gemeinderates in Sachen ,Meinungsfreiheit'." Zoller meinte: "Dies müsste uns eigentlich zusammenschweißen."

Gericht wertet Meinungsfreiheit höherPFULLENDORF (sz) In seiner Urteilsbegründung kommt Richter Wolfgang Wenzel zum Schluss, dass "die den Gegenstand von Aufgeregtheiten bildenden tatsächlichen oder angeblichen Äußerungen des Beklagten die juristische ,Harmlosigkeitsschwelle' in keinem Fall überschreiten, und zwar (...) unabhängig davon, ob dieselben von einer beachtlichen Zahl von Personen gebilligt werden." Wenzel schreibt ferner: "Unabhängig davon, ob es sich dabei (wie aber wohl nicht) um Außenseitermeinungen handelte, und die maßgeblichen Erwägungen rational nachvollziehbar (,vertretbar') sind, genössen auch von anderen für unnütz und wertlos gehaltene Äußerungen nach Inhalt und Form den Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes." Wenzel wird an anderer Stelle sogar noch deutlicher: "Wenn der Beklagte (Michael Zoller, Anm. d. Red.) es als ethisch nicht vertretbar - also unmoralisch - ansieht, eine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit auszuüben, welche - bekanntermaßen - die beschriebenen Folgen (Spielsucht, Anm. d. Red.) zeitigt, ist es ohne weiteres vertretbar, ja auf der Grundlage der von dem Beklagten eingenommenen Meinung nur logisch- konsequent, von einem ,unmoralischen Wirtschaftszweig' zu sprechen." Der Richter meinte zudem zu Zollers Vorwurf der Schädlichkeit: "É musste es zumindest vertretbar erscheinen, das Entstehen von Spielsucht per se und das Abgleiten jedes Einzelnen in die Spielsucht als Verlust und damit schädlich (für sich, seine Angehörigen, seine Umgebung usw.) anzusehen". Ferner findet Richter Wenzel: "Dass Spielsucht in mehr oder weniger vielen Einzelfällen Beschaffungskriminalität nach sich zieht, liegt im übrigen aber doch wohl so offensichtlich auf der Hand, dass es nicht ernsthaft bestritten werden kann. So gesehen erwiese sich eine Behauptung, die Klägerin (die Firma "Extra Games-Entertainment GmbH", Anm. d. Red.), setzte eine Ursache für und ,fördere' damit Spielsucht und Beschaffungskriminalität, sogar letztlich als wahr, und ist damit weder einer Unterlassungs- noch einem Widerrufsanspruch zugänglich."

Martin Restle, Geschäftsführer der Pfullendorfer Firma "Extra Games-Entertainment GmbH", zeigte sich gestern im Gespräch mit der "Schwäbischen Zeitung" enttäuscht über die Gerichtsentscheidung. "Ich habe nur mein Recht wahrgenommen. Von der Gegenseite wurde dies immer so ausgelegt, als ob wir gegen eine freie Meinungsäußerung wären", sagte Restle. Es könne aber nicht angehen, dass nun Beschäftigte der Firma in Pfullendorf öffentlich angegangen, "verbal attackiert" werden. Nicht zuletzt deshalb sehe die "Extra Games-Entertainment GmbH" von jeder weiteren juristischen Auseinandersetzung ab.

"Glücklich und froh"

"Ich bin zufrieden mit dieser Gerichtsentscheidung", fasste Michael Zoller gestern gegenüber der "Schwäbischen Zeitung" seine Gemütslage nach Richter Wenzels Entscheidung zusammen. "Ich bin glücklich und froh, dass es zu einem guten Ende geführt hat und dass die Anschuldigungen, die gegen mich erhoben wurden, nun vom Tisch sind." Zoller sah in der Urteilsbegründung eine "Stärkung der Position des Gemeinderates in Sachen ,Meinungsfreiheit'." Zoller meinte: "Dies müsste uns eigentlich zusammenschweißen." szon.de



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