News Abo
HELPads



News aus deutschen Spielbanken 2003-06-06



Spielbank Cottbus

06.06.2003, Lesen Sie hier den Bericht über «News aus deutschen Spielbanken 2003-06-06».


Spielbank Potsdam

"Tarot oder Taschwarz?"

Cara - die Wahrsagerin gibt am Freitag, den 13. Juni, in der Spielbank Potsdam die Antwort! "Tarot oder Taschwarz? ", "Ist unser Hochzeitstag meine Glückszahl?", "Am 13. auf die 31?" .... oder was man sonst noch wissen möchte: am einzigen Freitag den 13. in diesem Jahr gibt die bekannte Wahrsagerin Cara die Antwort. Um 21 Uhr tritt sie live in der Spielbank Potsdam auf. Mit Tarotkarten und Handlinienlesen wird sie den Besuchern einen ganz persönlichen Blick in die Zukunft geben.

Quelle: Website/Spielbank Potsdam

Spielbank Cottbus

Voller Erfolg für die "Joker's Place Night" der Spielbank in Cottbus.

Über 600 Gäste und Besucher feierten bis spät in die Nacht den 5.Geburtstag der Spielbank "Joker's Place"!

Cottbus, 2. Juni 2003. Geschafft aber auch zufrieden schaute Sven Skambraks, Leiter der Spielbank Cottbus, am frühen Sonntagmorgen in die Gesichter seines Teams. Nach mehr als 13 Stunden Dauerparty ging der fünfte Geburtstag der Spielbank Cottbus zu Ende. Gäste und Mitarbeiter waren sich einig: ein voller Erfolg.

Um 19 Uhr wurde die "Joker's Place Night" eröffnet. Über den berühmten roten Teppich ging es in VIP-Zelt mit Büffet " Amerika von Chinatown bis Little Italy", reichlich Getränken und Pianomusik.



Sven skambraks, leiter der spielbank cottbus, mit den playboy-playmates bea und sylvia. Foto: Brandenburgische Spielbanken

Über 150 geladene Gäste und mehr als 500 Besucher feierten und nahmen das Programm begeistert auf: den Sekt zur Begrüßung, die kostenlosen Automatenturniere, die stündlichen Überraschungen sowie die Fotoshootings, bei denen sich die Gäste mit zwei Playmates vor den nagelneuen Playboy- Glücksspielautomaten von Bally-Gaming fotografieren lassen konnten.

Gegen 24 Uhr wurde es dann noch einmal richtig eng: Die Playmates Bea und Sylvia fungierten als Glücksgöttinnen und zogen die 55 Preise im Gesamtwert von über 5.555,55 € bei,der Mitternachts- Tombola. Der erste Preis, eine Woche Las Vegas, ging an einen sport- und spielbegeisterten Cottbusser mittleren Alters.

Quelle: Infoemail/Spielbank Cottbus - Marketing


Die strafrechtlichen Risiken für Anbieter und Nutzer bei Online-Casinos

Online-Casino - Anbieter - Nutzer - Strafrecht - Deutschland - Anwendbarkeit Handlungsort - Erfolgsort

Einen eindeutigen Bezug zu Deutschland wird es bei Online-Casinos in der Regel nicht geben, so dass nach Meinung der Autorin die deutschen Strafverfolgungsbehörden nur dann einschreiten sollten, wenn auch ein Handlungsort in Deutschland liegt, so dass weder das Anbieten eines Online- Casinos aus der Karibik, noch die Teilnahme in Deutschland von den §§ 284 und 285 StGB sanktioniert werden können.

Einleitung

Während man früher lediglich in klassischen Spielcasinos sein Glück beim Roulette oder Black Jack versuchen konnte, öffnen seit einigen Jahren verstärkt Online-Casinos ihre Pforten in der virtuellen Welt des Internet. Für das Jahr 2000 schätzt man einen weltweiten Umsatz von 10 Milliarden US-Dollar verteilt auf 600- 700 Online-Casinos bei steigender Tendenz. Da in den meisten Staaten dieser Welt das Glücksspiel nur unter strenger staatlicher Kontrolle und unter der Auflage erheblicher Steuerabgaben erlaubt ist, ziehen sich die Anbieter der Online-Casinos gerne in Staaten etwa des Karibik-Raumes zurück, wo man sich Konzessionen relativ günstig und problemlos erkaufen kann. Auch von Deutschland aus kann man über das Internet in derartigen Online-Casinos spielen, was sowohl für den Anbieter als auch für den Spieler strafrechtlich problematisch werden kann. Abgrenzung von Handlungs- und Erfolgsort§ 284 Abs. 1 StGB verbietet es nämlich, ohne eine behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel zu veranstalten, zu halten oder die Einrichtungen hierzu bereitzustellen. Die Kompetenz, eine derartige Erlaubnis zu erteilen, liegt in Deutschland bei den Ländern, regelmäßig im Innen- oder Finanzressort. Zweifellos veanstaltet der Anbieter aus der Karibik ohne eine deutsche staatliche Genehmigung öffentlich ein Glücksspiel, wobei die Frage allerdings darin besteht, ob das deutsche Strafrecht auf einen solchen Sachverhalt Anwendung findet. Nach dem Territorialitätsprinzip gilt das deutsche Strafrecht für Taten, die im Inland begangen werden.

Eine Tat ist nach deutschem Recht sowohl am Ort des Handelns wie auch am Ort des Eintritts des Erfolges begangen. Handlungsorte sind bei derartigen Fällen die Orte, an denen das Online-Casino konzipiert wurde, der Ort, von dem aus die Daten auf den Server versendet werden sowie der Serverstandort. Liegt keiner dieser Orte in Deutschland, ist die Frage zu klären, ob in Deutschland ein Erfolgsort liegt. Dies ist in der Literatur sehr umstritten. § 284 StGB gehört nämlich zu den abstrakten Gefährdungsdelikten, von denen vielfach angenommen wird, dass sie aufgrund ihrer systematischen Zuordnung keinen Erfolgsort haben können. Zutreffend ist es allerdings, einen Erfolgsort da anzunehmen, wo die abstrakte Gefährdung eintritt, und das ist eben aufgrund der weltweiten Spielmöglichkeit auch in Deutschland der Fall.

Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts.

Eine grundsätzliche Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts wäre damit gegeben. Dies aber würde bedeuten, dass nicht nur der Anbieter, der beispielsweise in der Karibik sitzt, nach deutschem Recht strafbar gehandelt hätte, sondern auch der Spieler in Deutschland, weil § 285 StGB auch die Teilnahme an einem ungenehmigten Glücksspiel unter Strafe stellt. Obgleich sich das Strafverfolgungsinteresse der deutschen Behörden in Grenzen halten dürfte, ist diese Situation durchaus unbefriedigend. Die bedenkenlose und grenzenlose Anwendung des deutschen Strafrechts auf Delikte im Internet kann auch zu international unliebsamen Folgen führen. Einerseits erscheint ein solches Vorgehen den anderen Staaten wie ein Rechtskultur-imperialismus, andererseits muss man im Gegenzug auch akzeptieren, dass die anderen Staaten ihr Recht sehr weitgreifend anwenden. Bis es in diesem Bereich eine sinnvolle internationale Regelung gibt, geht die Aufgabe also dahin, bei der bestehenden nationalen Rechtslage eine Lösung zu entwickeln, die innerstaatlich zu befriedigenden Ergebnissen führt, gleichzeitig aber auch die Belange anderer Staaten nicht übermäßig tangiert. Dabei muss man den internationalen und prägenden anarchischen Charakter des Internet unterstützen, ohne es in einen rechtsfreien Raum abgleiten zu lassen. Diese Problematik wird mit unterschiedlichen Ergebnissen schon seit einigen Jahren in der Literatur und teilweise auch bereits in der Rechtsprechung diskutiert, ohne dass man bislang von einer gesicherten Rechtslage ausgehen kann. Meines Erachtens kann man das deutsche Strafrecht aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten nur bei einem eindeutigen Bezug zum Inland anwenden. Ein solch eindeutiger Bezug ist vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 12. Dezember 2000 (1 StR 184/00) - via JurPC - angenommen worden, als es um die sogenannte "Auschwitzlüge" ging.

Fazit

Einen ähnlich eindeutigen Bezug zu Deutschland wird es bei Online-Casinos in der Regel aber nicht geben, so dass meiner Meinung nach die deutschen Strafverfolgungsbehörden nur dann einschreiten sollten, wenn auch ein Handlungsort in Deutschland liegt, so dass weder das Anbieten eines Online- Casinos aus der Karibik, noch die Teilnahme in Deutschland von den §§ 284 und 285 StGB sanktioniert werden können. Der Spieler aus Deutschland, dem allerdings die Rechtslage doch zu unsicher ist, kann beruhigt in die Zukunft schauen. Seit wenigen Wochen hat die Spielbank Hamburg nach langjährigen Tests die erste deutsche Genehmigung zum Betreiben eines Online-Casinos erhalten, und ich wage die Prognose, dass bald auch für andere Bundesländer Konzessionen erteilt werden, so dass sich die Spieler wieder auf strafrechtlich gesichertem Terrain befinden.

Quelle: Dissertation von Dr. Cornelia Klam (http://www.jusdata.info/de)



Über Spielbank Cottbus:

Die Spielbank Frankfurt (Oder) „Joker’s Place“ ist die jüngste Spielbank des Landes Brandenburg und wurde am 25. Mai 2006 eröffnet. Die Spielbank befindet sich in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude direkt am Oderturm. Dieses Gebäude wurde in den Jahren 1933-1934 nach einem Entwurf des Architekturbüros Winkler & Gütte als Verwaltungsgebäude der Frankfurter Elektrizitätswerke erbaut und gilt als erstes in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtetes Haus der Stadt an der Oder. Mit einer Investitionssumme von ca. 3,1 Millionen Euro wurde das Gebäude saniert und zu einer modernen Spielbank umgebaut.

Die neuesten Glücksspiel-Automaten stehen den Gästen für eine spannende Unterhaltung zur Verfügung. Ausserdem wird mit einem modernen Kamera- und Automatenüberwachungssystem für einen sicheren und ordnungsgemässen Spielablauf gesorgt.

Oder die Gäste gönnen sich ein paar entspannende Momente an der Bar der Spielbank. Joker's Bar befindet sich in eigener Bewirtschaftung und hält für die Gäste köstliche Snacks sowie eine grosse Auswahl an Getränken bereit.

Geleitet wird die Spielbank von Herrn Thomas Steuer. Dabei unterstützen ihn tatkräftig 14 freundliche und serviceorientierte Mitarbeiter.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung News aus deutschen Spielbanken 2003-06-06 ---


Weitere Informationen und Links:
 Weitere Nachrichten der Gaming-Branche





Betty Bossi Tex-Mex

CHF 5.95 statt 7.50
Coop-Gruppe Genossenschaft    Coop-Gruppe Genossenschaft

Crocs Classic Clog Sandalen

CHF 47.95 statt 59.90
Migros-Genossenschafts-Bund    Migros-Genossenschafts-Bund

elmex Kariesschutz Zahnpasta

CHF 11.10 statt 14.85
Coop-Gruppe Genossenschaft    Coop-Gruppe Genossenschaft

Findus Plätzli Chili-Käse

CHF 5.35 statt 7.59
Lidl Schweiz AG    Lidl Schweiz AG

Frischback Butterzopf

CHF 3.20 statt 3.95
Coop-Gruppe Genossenschaft    Coop-Gruppe Genossenschaft

Frisco Pralinato Almond

CHF 6.65 statt 10.95
Lidl Schweiz AG    Lidl Schweiz AG

Alle Aktionen »

Putzkräftevermittlung, Putzhilfen

Immobilien, Grundstücken, Bauarealen und Industriebauten

Schmutzfang

Verkauf von Immobilien in der Region Flims Laax Falera

Club, Party, Ausgang, Nightlife

Schrittweise ins E-Business

converter gates, ladle gates, tundish gates, gas control box, gas purging

Informatiktechnologie

Auto- und Motorfahrzeuggewerbes

Alle Inserate »

2
3
5
23
30
38
3

Nächster Jackpot: CHF 16'800'000


6
9
10
30
49
3
4

Nächster Jackpot: CHF 26'000'000


Aktueller Jackpot: