Am 24. März 2010 hatte der Bundesrat beschlossen, für die Stadt Zürich und Region Neuenburg Konzessionsverfahren für zwei neue Spielbanken, eine Konzession A in Zürich und eine Konzession B in der Region Neuenburg, auszuschreiben. Mit der Durchführung des Verfahrens wurde die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) beauftragt.
Die ESBK prüfte, ob die neun eingegangenen Gesuche den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Sie berücksichtigte dabei insbesondere die Aspekte Eigenmittel, Herkunft der Mittel, guter Ruf, Unabhängigkeit, Spielangebot, Sicherheitskonzept, Sozialkonzept, Qualitätsmanagementsystem, Umsetzung der Geldwäschereibestimmungen, Rentabilität und volkswirtschaftlicher Nutzen. Die Ergebnisse ihrer Abklärungen fasste die ESBK in einem Bericht an den Bundesrat zusammen und unterbreitete darin ihre Anträge für die Konzessionsvergabe.
Im Rahmen der Entscheidfindung der ESBK betreffend ihren Antrag an den Bundesrat für den Standort Zürich hat das Kommissionsmitglied Hans Hofmann von sich aus entschieden, in den Ausstand zu treten. Demzufolge nahm Hans Hofmann weder an den Beratungen noch am Entscheid der ESBK über diesen Antrag teil. Hans Hofmann war vom Herbst 2000 bis Mitte 2002 Verwaltungsrat der heute unter der Firma Swiss Casinos Zürich AG handelnden Gesuchstellerin, die damals am Flughafen eine Spielbank realisieren wollte.
Der Bundesrat hat gestützt auf den Antrag der ESBK entschieden, für die Stadt Zürich der Bewerberin Swiss Casinos Zürich AG eine Spielbankenkonzession in Aussicht zu stellen. Die Swiss Casinos Gruppe betreibt in der Schweiz bereits die Spielbanken in St. Gallen, Pfäffikon und Schaffhausen. Im ehemaligen Kaufhaus "Haus Ober" (Gessnerallee 3/5, Sihlstrasse 46/48) wird sie voraussichtlich im Herbst 2012 eine A-Spielbank eröffnen.
Bezüglich der Spielbank in der Region Neuchâtel hat sich der Bundesrat, auch hier dem Antrag der ESBK folgend, für das Projekt von FBAM Neuchâtel SA im "Casino de la Rotonde" entschieden. Hinter diesem Projekt steht die Kongress und Kursaal Bern AG. Im Zentrum von Neuenburg wird die FBAM Neuchâtel SA im "Casino de la Rotonde" (Faubourg du Lac 14) voraussichtlich Anfang 2012 eine B-Spielbank eröffnen.
Die ausgewählten Gesuchstellerinnen können mit der Vorbereitung der Betriebsaufnahme beginnen. Noch vor der Eröffnung der beiden neuen Spielbanken wird die ESBK die formelle Zustimmung der jeweiligen Standortkantone und -gemeinden einholen; diese hatten sich in einer ersten Stellungnahme bereits positiv geäussert. Die definitiven Konzessionen wird der Bundesrat erteilen, wenn diese Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen und sämtliche Einzelheiten des Konzessionsinhaltes geklärt sind.
In der Schweiz wird es somit 21 konzessionierte Spielbanken geben. Davon werden 8 als Grand Casinos über eine Konzession A und 13 als Kursäle über eine Konzession B verfügen.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Kontakt / Rückfragen Benno Schneider, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 71 222 23 53 Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 31 323 12 05
Federführung Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, T +41 31 322 21 11
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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