25.06.2011, Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zieht im Jahresbericht eine positive
Bilanz für das Jahr 2010. Die Revision der Spielbankenverordnung wurde abgeschlossen.
Das Verfahren zur Neukonzessionierung von Spielbanken in der Stadt Zürich und in der
Region Neuenburg läuft.
Die Beaufsichtigung der Schweizer Spielbanken war auch im Jahr 2010 zufriedenstellend. Die ESBK führte im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit über die Casinos insgesamt 44 Inspektionen durch und erliess 271 Verfügungen. Zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels eröffnete sie 61 Strafuntersuchungen, fällte insgesamt 138 Strafentscheide und schloss 93 Verfahren rechtskräftig ab.
Die Spielbanken, die insgesamt leicht rückläufige Bruttospielerträge zu verzeichnen hatten, entrichteten 387 Millionen Franken an Steuern an die AHV. Die B-Spielbanken lieferten ihren Standortkantonen weitere 63 Millionen Franken an Spielbankenabgaben ab.
Im Jahr 2010 wurde die Spielbankenverordnung teilrevidiert. Verschiedene für B-Casinos (Kursäle) geltende Angebotsrestriktionen wurden gelockert und es wurde eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von technischen Überwachungssystemen bei Tischspielen geschaffen.
Sodann wurden die vorbereitenden Arbeiten für eine Gesetzesänderung aufgenommen. Damit soll das heute geltende Verbot der Online-Glücksspiele gelockert werden.
Im Berichtsjahr hat die ESBK zudem das Verfahren zur Konzessionierung von je einer neuen Spielbank in der Stadt Zürich und in der Region Neuenburg eingeleitet und in diesem Zusammenhang neun Konzessionsgesuche entgegengenommen.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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