01.03.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Teilerfolge für den Annex des Spielcasinos Baden»
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Planungszone für den geplanten Annexbau des Spielcasinos Baden aufgehoben. Das Geschäft gehe nun an den Regierungsrat zur Neubeurteilung zurück, teilte der Verwaltungsrat der Spielcasino Baden AG am Montag mit.
Mit der Aufhebung der Planungszone für den Annexbau habe das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom Stadtrat erteilte Baubewilligung nicht aufgehoben sei. Die Bauherrschaft habe damit einen Anspruch auf die Behandlung des Baugesuches nach geltendem Recht, heisst es in der Mitteilung.
Die Stadtcasino Baden AG geht davon aus, dass der Regierungsrat aus «verfahrensökonomischen Gründen» erst nach dem Volksentscheid über die Teilrevision der Bau und Nutzungsordnung (BNO) das Baugesuch materiell beurteilen wird. Über die BNO, die einen Casino- Annexbau explizit vorsieht, wird am 21. Mai abgestimmt.
Auf Annexbau angewiesen
Die Stadtcasino Baden AG als Bauherrin und die Spielbank Baden AG als künftige Betreiberin des Annexbaus haben den Entscheid des Verwaltungsgerichtes mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Aus betrieblichen Gründen sei das Casino Baden darauf angewiesen, den Annexbau möglichst rasch realisieren zu können.
Der Regierungsrat hatte 2004 für den Kurpark Baden eine Planungszone erlassen. Sie entsprach damit Beschwerden gegen eine Erweiterung der Stadtcasino Baden AG. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Annexbau verstosse gegen die vom Volk gutgeheissene Kurparkinitiative.
Erheblicher Eingriff in den Park
Mit dem regierungsrätlichen Entscheid wurde die vom Badener Stadtrat im Dezember 2003 erteilte Baubewilligung für das Erweiterungsprojekt aufgehoben. Das Projekt erfordere «erhebliche, optisch markant in Erscheinung tretende Eingriffe in den Kurpark», führte die Regierung damals ins Feld.
Die Kurparkinitiative war vom Badener Souverän im Februar 2004 gegen den Willen von Stadt- und Einwohnerrat gutgeheissen worden. Sie verlangt den Schutz aller in der Bau- und Nutzungsordnung der Stadt aufgeführten Gartenanlagen in öffentlichem Besitz. Anstoss zum Projekt war das Bauprojekt für einen Annexbau samt Erweiterung von Terrasse und unterirdischem Parking. (sda/pbl)
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