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Urteil des Bundesverfassungsgerichts sichert staatliches Monopol



03.06.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Urteil des Bundesverfassungsgerichts sichert staatliches Monopol»

Drei Wettbüros müssen schließen

In Potsdam existieren derzeit noch drei nicht zugelassene Wettbüros, die geschlossen werden müssen. Das teilten Oberbürgermeister Jann Jakobs und die Ordnungsbeigeordnete Elona Müller auf eine Anfrage der Fraktion Die Andere mit.

In einem Urteil vom 28. März 2006 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das staatliche Wettmonopol erhalten bleibt. Damit können die zuvor auf Grund eines Beschlusses des Gerichtes vom April 2005 ausgesetzten Verwaltungsverfahren zur Schließung der Betriebe wieder aufgenommen werden. Ein viertes konzessionsloses Wettbüro war bereits im April vergangenen Jahres in der Landeshauptstadt geschlossen worden.

Die Fraktion Die Andere wirft in ihrer Anfrage die Frage auf, wie sichergestellt werden sollte, dass die Wettenden von den bald geschlossenen Büros noch ihre Gewinne ausbezahlt bekommen. In der Antwort heißt es hierzu: "...jeder Bürger, der in einem Wettbüro eine Wette abschließt, erkennt die für den Veranstalter geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und geht mit diesem einen privatrechtlichen Vertrag ein." Etwaige Streitigkeiten müssten also in einem Privatrechtsstreit geklärt werden. Außerdem verwiesen Jakobs und Müller darauf, dass es zum Schutz der Verbraucher beitrage, dass unrechtmäßige Gewerbetätigkeiten verhindert werden.

Im Land Brandenburg können nur Lotterie- und Wettunternehmen ein e Konzession bekommen, deren Anteile dem Land gehören. Hier ist einzig die Land Brandenburg Lotto GmbH mit ihrem Wettanbieter für Sportwetten, Oddset, beauftragt worden. Oddset muss sich, so legte es das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom März fest, künftig aktiv an der Bekämpfung von Spielsucht beteiligen, anderenfalls müssten ab 2007 auch private Wettanbieter zugelassen werden. Bis dahin sind nichtstaatliche und damit nicht konzessionierte Wettbüros verboten. S.H. www.maerkischeallgemeine.de



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