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Trotz strittiger Rechtslage floriert das Angebot privater Sportwetten



Glücksspielrecht Newsübersicht

09.06.2006, Ein heisser Tipp


1992 schloss die Spitze des Schweizerischen Pferderennsport-Verbandes mit der Loterie Romand (Loro) einen Vertrag ab, um auf deren Einzugsgebiet mit der französischen PMU (Paris mutuel urbain) eine Pferdewette ausserhalb des Rennplatzes anzubieten. Eine Wette, die schon bald jährliche Umsätze im hohen zweistelligen Millionenbereich erreichte und dem Turf in der Westschweiz (4 bis 4,5 Prozent des Umsatzes fliessen dort in die Rennen zurück) pekuniären Segen bescherte. Davon werde dereinst der gesamte Schweizer Pferderennsport profitieren, weil sich das PMU Romand zum PMU Suisse entwickeln werde, lautete sodann die optimistische Prognose. Die Realität sieht freilich ganz anders aus. Der Erfolg der PMU ist nach wie vor auf die Westschweiz beschränkt, eine gesamtschweizerische Pferdewette ausserhalb des Rennplatzes gibt es nicht. Dafür ist es heutzutage problemlos möglich, per Handy oder am Internet eine Wette zu tätigen, beispielsweise einen Tipp auf das Eröffnungsspiel der Fussball-WM vom Freitag abzugeben: Für den Pferderennsport muss dies so sein, wie wenn er nach langer Führung kurz vor dem Ziel noch von der Konkurrenz überholt würde.

Ein bewegter Markt Sicherlich: Bei Swiss Los in Basel wird mittlerweile davon gesprochen, die PMU sukzessive auch in der Deutschschweiz zu lancieren. Doch was bedeutet schon ein Geschäft, das mit Bruchteilen des welschen Jahresumsatzes von rund 100 Millionen Franken rechnet, angesichts der mit Sportwetten erreichten Zahlen? Nach Branchenschätzungen sind in der Schweiz allein bei Betandwin und Interwetten, die zwei aus Österreich stammenden Firmen zählen in Europa zu den führenden Anbietern von Wetten im Internet, rund eine Viertelmillion Kunden registriert, gesamthaft soll hierzulande mit Sportwetten eine halbe Milliarde Franken umgesetzt werden. Genaue Angaben dazu gibt es nicht, sie wären auch nicht verlässlich. Der Markt ist dafür zu sehr in Bewegung. Die Fussball-WM bringe eine Verdoppelung des Umsatzes, heisst es beispielsweise bei Interwetten. Und es wird für 2006 mit einer Umsatzsteigerung auf 300 Millionen Euro gerechnet, wovon 10 Prozent in der Schweiz erwirtschaftet werden sollen.

Das erstaunt insofern, als Sportwetten mit festen Quoten hierzulande nach wie vor verboten sind. Dies deshalb, weil 2004 die Revision des Bundesgesetzes über die Lotterien und die gewerbemässigen Wetten (Lotteriegesetz), das aus dem Jahre 1923 stammt, am fehlenden Konsens scheiterte. Eine Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz versucht ihn nun zu finden. Insofern ist das ein schwieriges Unterfangen, als der Vollzug des Lotteriegesetzes bei den Kantonen liegt (Art. 34 besagt: «Das kantonale Recht kann die gewerbemässige Vermittlung und Eingehung von Wetten am Totalisator bei Pferderennen, Bootsrennen, Fussballkämpfen und ähnlichen Veranstaltungen im Kantonsgebiet gestatten») und diese davon finanziell profitieren. So sind die Deutschschweizer Kantone und das Tessin Genossenschafter von Swiss Los (früher interkantonale Landeslotterie), und in ihre Lotteriefonds flossen 2004 aus dem Swiss-Los- Reingewinn von 257 Millionen Franken satte 241 Millionen. Zudem partizipierte der Sport (Swiss Olympic und Schweizerischer Fussballverband) über die Swiss-Los-Tochter STG (Sport-Toto- Gesellschaft) mit 16 Millionen Franken.

Dieser Geldfluss zugunsten der Allgemeinheit, des Sports und der Spielsucht-Prävention sei durch die illegalen Internetanbieter in Gefahr, lautet die Argumentation der einen Seite. Die andere weist darauf hin, dass Swiss-Los mit dem «Sporttip» auch eine Sportwette anbiete und sie selber durch Werbung wie Sponsoring dem Schweizer Sport ausreichend Mittel zur Verfügung stellen könnte - falls das erlaubt wäre. Allein das Lotteriegesetz verbietet «die Ankündigung oder Bekanntmachung» gewerbemässiger Wettanbieter, «geschehe sie mündlich oder schriftlich, durch Anschläge, Zeitungsartikel, Inserate, Zusendungen von Briefen oder Drucksachen oder auf andere Weise». Deshalb ging die STG, deren Sportwetten sich notabene noch nicht in gewünschter Form entwickeln (2005 Umsatzrückgang von 74 auf 61 Millionen Franken), schon rechtlich gegen Fussballklubs vor, die das Logo ausländischer Wettanbieter auf den Trikots prangen hatten. Juristen sind ebenso mit dem Pferderennsport beschäftigt, seit im Februar der White Turf in St. Moritz seine Veranstaltung auf dem Pay-TV-Spartensender «Premiere Win» übertragen liess. Freilich hatte das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden sein Einverständnis gegeben und erkannte keinen Widerspruch zum Lotteriegesetz. Doch es war die Spitze des Schweizerischen Pferderennsport-Verbandes, die sich daran störte, dass die St. Moritzer im Wettgeschäft keinen Schulterschluss mit der in der Romandie portierten PMU suchten.

In der Verbindung von Pay-TV-Angeboten und Online-Wetten liegt eine lukrative Zukunft. So hält etwa Betandwin ausserhalb Deutschlands die Rechte der Fussball-Bundesliga im Bezahlfernsehen. Premium-Inhalte sind beliebt, weil sich mit ihnen auch neue Technologien und Produkte - Stichwort Triple Play - lancieren lassen. Freilich ist in Deutschland teilweise die Rede davon, einer unkontrollierten Entwicklung einen Riegel zu schieben. An die Sperrung von Internetseiten wird gedacht, weil den «Fussball-Freunden» private Anbieter von Sportwetten unerwünschte Gäste sind. Das jedenfalls kann als Quintessenz eines Grundsatzurteils bezeichnet werden, das das deutsche Bundesverfassungsgericht am 28. März fällte. Damals erkannten die Richter in Karlsruhe im staatlichen Monopol auf Sportwetten keine Verfassungswidrigkeit, sie räumten dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2007 ein, um den Glücksspielmarkt neu zu regeln. Die grossen Player im Geschäft markieren derweil Präsenz und stören sich nicht an der strittigen Rechtslage. Betandwin schloss mit Werder Bremen einen Sponsorenvertrag über drei Jahre, der Schriftzug wird in der Bundesliga-Saison 2006/07 zudem auf den Trikots des TSV 1860 München stehen. Obschon das bayerische Innenministerium feststellte, solche Werbung nicht zu dulden. DDR-Lizenz zum Wetten

Die Stellung der Betandwin.com Interactive Entertainment AG, die sich primär in zwei Tochtergesellschaften gliedert (Websports Entertainment Marketing Services GmbH mit Sitz in Wien und BAW International Ltd mit Sitz in Gibraltar), ist in Deutschland deshalb speziell, weil sie hier mit einer der vier privaten Lizenzen aus der ehemaligen DDR arbeitet. Seit Mai 2002 ist die AG nämlich zu 50 Prozent an der «betandwin e.K.» beteiligt, für die Steffen Pfennigwerth als Inhaber der Web-Domain jeg NZZ-Online



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