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Sportausschuss hofft auf ländereinheitliche Lösung in der Sportwetten-Frage



20.06.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportausschuss hofft auf ländereinheitliche Lösung in der Sportwetten-Frage»

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages will die Beratungen der Ministerpräsidenten zur Neuregelung des Sportwettenmarktes abwarten, bevor möglicherweise das Parlament eine bundesgesetzliche Regelung beschließt.

Das erklärte der Ausschuss-Vorsitzende Dr. Peter Danckert nach einer Anhörung. „Wenn die Länder nicht in der Lage sein sollten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung der Sportwetten so umzusetzen, dass es verfassungsfest wird, dann müssen wir nach der Sommerpause eine Entscheidung fällen“, sagte der SPD-Abgeordnete. „Dann wird wohl der Sportausschuss der Bundesregierung den Auftrag geben, die Bundeskompetenz zur Regelung von Sportwetten zu nutzen.“ Die nächste Beratung im Sportausschuss hierzu wurde für den 20. September anberaumt, zu der Vertreter der Ministerpräsidenten-Konferenz eingeladen werden sollen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz wird am 22. Juni über Initiativen zur Neuordnung des Wettmarktes beraten. Eine abschließende Entscheidung ist allerdings erst für die Dezember-Sitzung vorgesehen. Noch ist unklar, wie sich die Länderchefs insgesamt positionieren, denn Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatten sich in einem Papier vom 22. April für eine differenzierte Betrachtung ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor am 28. März in einem Urteil verfügt, die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. Dabei sollte nach Ansicht der Karlsruher Richter die konsequente Ausgestaltung des staatlichen Monopols mit einer Begrenzung der Spielsucht und Wettleidenschaft oder die Zulassung privater Wettanbieter ermöglicht werden.

Die FDP-Bundestagsfraktion brachte inzwischen einen Antrag ein, der eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes fordert. Danach sollten Bund und Länder „die Voraussetzungen für eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwettenanbieter“ schaffen. Wie der sportpolitische Sprecher der Liberalen, Detlef Parr, erklärte, sei ein stures Festhalten am staatlichen Monopol nicht mehr sinnvoll und zeitgemäß. „Die privaten Anbieter wären auch bereit, für die Breitensportförderung Beiträge zu leisten“, sagte der FDP-Politiker.

In dem Antrag heißt es: „Die Aufrechterhaltung des staatlichen Sportwettenmonopols ist mit erheblichen verfassungsrechtlichen Unwägbarkeiten verbunden und nicht geeignet, Rechtssicherheit zu schaffen.“ Neuregelungen des Gesetzgebers müssten den „Konflikt“ zwischen fiskalischen Interessen des Staates und einer aktiven Begrenzung der Spielleidenschaft auflösen. Der Staat könnte nicht gleichzeitig Kontrolleur und alleiniger Anbieter von Sportwetten sein. Eine Verknappung des Wettangebotes hätte nach Ansicht der Liberalen die Gefahr, „dass Nachfrage ins Ausland abwandert oder auf Grau- und Schwarzmärkte ausweicht“.

Thomas Röwekamp, Bremer Senator für Inneres und Sport und Vorsitzender der Sportministerkonferenz der Länder, erklärte hingegen im Sportausschuss, die Länderchefs und die Fachminister wollten in ihrer Mehrheit das staatliche Glücksspielmonopol beibehalten. „Wir müssen die rechtlich korrekte Form finden, wie Sportwetten in Zukunft rechtssicher angeboten und gespielt werden können“, sagte der CDU- Politiker. „Gleichzeitig muss sichergestellt werden, wie gegen die vielen Formen der illegalen Angebote vorgegangen werden kann.“ Dabei sollte auch überlegt werden, wie staatliche Stellen bei Wettangeboten im Internet eingreifend tätig werden können.

Röwekamp lehnte eine Deregulierung ab: „Briefe verschicken und telefonieren macht nicht süchtig. Spielen kann aber süchtig machen. Der Ansatz für das staatliche Monopol ist, dass wir das Glücksspiel kanalisieren und kontrollieren und die Glücksspielsucht damit bekämpfen wollen.“ Dies geschehe bei allen Angeboten des Deutschen Lotto- und Totoblocks, wozu die Sportwette Oddset gehört, „durch einen hohen Abgabensatz“: „Wir versuchen, die Angebote möglichst unattraktiv zu machen. Es hat zwar Aufweichungserscheinungen in den letzten Monaten und Jahren gegeben. Das müssen wir ändern - mit der klaren Vorgabe: Wir wollen das staatliche Glücksspielmonopol halten, weil wir die Spielsucht begrenzen und kontrollieren wollen.“

Der Generalsekretär des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Dr. Andreas Eichler, erklärte, 2004 seien für den Breitensport bundesweit 550 Millionen Euro Zuwendungen aus den Einsätzen der Lotto- und Totospieler und in sehr geringem Maße auch aus dem Sportwettenangebot von Oddset zur Verfügung gestellt worden. Diese Mittel könnten nicht von der öffentlichen Hand ersetzt werden. Bei einer Neuregelung mit Öffnungscharakter müsste der Finanzierungsrahmen des Sports sichergestellt werden, forderte Eichler. „Der Sport legt großen Wert auf ein Schutzrecht für nationale Veranstaltungen, die private Wettanbieter nicht mehr länger kostenfrei nutzen dürften“, ergänzte er.

Resümee des Sportausschuss-Vorsitzenden Dr. Danckert: „Wir müssen eine Lösung finden, dass auch weiterhin 500 Millionen Euro jährlich aus Lotto- und Totomitteln dem Sport zur Verfügung stehen; möglicherweise sollte die Summe noch gesteigert werden.“ Der SPD- Abgeordnete plädiert für eine Erhaltung des Monopols und meint: Wehret den Anfängen! Danckert: „Wir müssen im Auge behalten, dass auch das System von Lotto und Toto auf dem Prüfstand steht. Deshalb müssen wir eine Lösung finden, die verfassungsgemäß über den schmalen Bereich von Sportwetten hinausgeht, damit wir dann nicht in ein, zwei Jahren, wenn es zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Toto/Lotto kommen sollte, wieder von vorne anfangen.“ Quelle: Mitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes



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