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Kölner Gericht erlaubt private Sportwetten



23.06.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Kölner Gericht erlaubt private Sportwetten»

In der Frage um die Rechtmäßigkeit nicht staatlicher Sportwetten hat das Kölner Verwaltungsgericht ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Die Richter erklärten private Wettanbüros für grundsätzlich zulässig und betonten die Rechtswidrigkeit des staatlichen Monopols.

HB KÖLN. Das Kölner Verwaltungsgericht hält private Wettbüros grundsätzlich für zulässig und hat zugleich die noch aus den Endzeiten der DDR stammenden Lizenzen für Sportwetten in Nordrhein-Westfalen für ungültig erklärt. Das Gericht hob deshalb am Donnerstag die Verbotsverfügung gegen ein privates Wettbüro in Köln auf, das Sportwetten für einen in London zugelassenen Veranstalter vertreibt. Das Gericht widersprach der Auffassung der zuständigen Behörde, die Vermittlung von Sportwetten für in Nordrhein-Westfalen nicht zugelassene Unternehmen stelle eine strafbare Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel dar. Es sah die Vermittlung von Wetten für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zugelassenes Unternehmen als nicht strafbar an.

Die Kölner Richter erklärten, das staatliche Sportwettenmonopol verstoße nicht nur - wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29. März 2006 bereits festgestellt habe - gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen unmittelbar geltendes EU-Recht. In mehreren weiteren Urteilen stellte das Gericht fest, dass die alten DDR- Konzessionen für Sportwetten in Nordrhein-Westfalen keine Gültigkeit besitzen. Ein Gerichtssprecher begründete das damit, dass solche Lizenzen vom jeweiligen Bundesland vergeben werden müssten. Geklagt hatten Wettannahmestellen mit Sitz in Köln, Leverkusen und Siegburg, welche Sportwetten für ein Unternehmen in Gera (Thüringen) vermitteln. Gegen beide Urteile kann das Oberverwaltungsgericht in Münster angerufen werden. www.handelsblatt.com



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