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Gesetzes-Irrsinn, Hickhack um Lotteriemonopol



Glücksspielrecht Newsübersicht

26.06.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Gesetzes-Irrsinn, Hickhack um Lotteriemonopol»


Rheinland-Pfalz´ Landesvater Kurt Beck fordert ein Verbot für Sportwetten-Werbung bereits zum Monatsende.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck fordert, dass Sportwettbüros ab Juli nicht mehr überregional werben sollen. Er erwarte von den Medien als Konsequenz aus den Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht die Aussetzung von Wett-Werbung. ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßte die Forderung nach Einstellung der Wett-Werbung. Der ZDF-Verwaltungsrat habe von sich aus erklärt, die Werbung auslaufen zu lassen, sagte er.

DFB hat Angst um seine Pfründe Der Deutsche Fußballbund DFB ist jedoch überhaupt nicht glücklich über diese Entwicklung bei Sportwetten: DFB und Liga befürchten, dass ihnen die Einnahmen weg brechen. Sie wollen „eine begrenzte Konzessionierung“ (auch für private). Auf diese Weise sei die Eindämmung und Kanalisierung von Spielsucht ebenso wie die wirtschaftliche Unterstützung der Sportverbände gesichert. Der DFB sieht es als Heuchelei an, die Werbung für Sportwetten zu verbieten, zugleich aber Werbung für Spielbanken und Lotto zuzulassen.

Jeder glaubt sich im Recht Wenn es um Sportwetten geht, bewegen sich private und staatliche Sportwett-Anbieter in einer Grauzone. Denn Ende März hatte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Monopol von Sportwetten unter der Bedingung anerkannt, dass Spielsüchtige stärker als bisher geschützt werden – durch eindeutige Hinweise auf die Suchtgefahr und den weitgehenden Verzicht auf Werbemaßnahmen. In seiner derzeitigen Ausgestaltung sei das Wettmonopol aber verfassungswidrig, weil eine effektive Bekämpfung von Spielsucht nicht sichergestellt werde. Bund und Länder müssen daher bis zum 31. Dezember 2007 eine neue Regelung erlassen.

Die Karlsruher Richter forderten entweder eine Entscheidung für ein deutlich zurückhaltenderes staatliches Oddset-Angebot oder die Zulassung privater Unternehmen.

Privates Wettbüro setzt sich durch Durch den Richterspruch fühlen sich jetzt sowohl private wie staatliche Wettanbieter im Recht. Ein privates Wettbüro, das Sportwetten für einen privaten Veranstalter in London vermittelt, errang in Köln einen Sieg und darf in Nordrhein-Westfalen weiter Wetten annehmen. Es ist in einem EU-Staat zugelassen, die Vermittlung von Sportwetten auch in Deutschland sei damit zulässig. Das Kölner Ordnungsamt musste klein beigeben. (az/dpa/DFB)



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