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Lotteriemonopol Sportwetten bitte nur beim Staat



Glücksspielrecht Newsübersicht

24.07.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Lotteriemonopol Sportwetten bitte nur beim Staat»


von Oliver Lang, erschienen auf stern.de am 22. Juni 2006

Es geht um viel Geld - und darum, wer es einnimmt. Die Länder jedenfalls wollen nicht teilen Es geht um eine Branche, die pro Jahr an die fünf Milliarden Euro umsetzt - keine Wunder, dass die Bundesländer nicht die Einnahmen aus dem Lotto-Monopol verlieren wollen. Ihr Ausweg: Ein neuer Staatsvertrag soll das regeln.

Ein Gang durch eine beliebige deutsche Innenstadt macht klar, dass das Geschäft mit Sportwetten hier zu Lande blüht: Überall schießen Wettlokale wie Pilze aus dem Boden. Dabei herrscht in Deutschland eigentlich ein staatliches Wettmonopol, dessen Erhalt die Ministerpräsidenten der Bundesländer auch nicht durchlöchern wollen. Das haben die Ministerpräsidenten am Donnerstag auf ihrer Konferenz in Berlin beschlossen. Der nordrhein-westfälische Regierungschef Jürgen Rüttgers (CDU) kündigte Neureglungen bis Ende 2007 an. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Lotteriestaatsvertrags wollen die Länder zudem konsequent gegen illegale Anbieter von Sportwetten vorgehen. Denn die Wetten sind eine lukrative Branche: Die Länder nehmen durch das Lotto-Monopol jährlich etwa fünf Milliarden Euro ein.

Derzeitiges Monopol verfassungswidrig Damit setzen die Länder Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes von Ende März um. Die Karlsruher Richter hatten das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten für zulässig erklärt, aber an Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht geknüpft. In seiner derzeitigen Ausgestaltung sei das Wettmonopol verfassungswidrig, weil eine effektive Bekämpfung von Spielsucht nicht sichergestellt werde. Die Länder oder der Bund müssen bis zum 31. Dezember 2007 eine neue Regelung erlassen, forderten die Verfassungsrichter. Möglich ist aus Sicht des Karlsruher Gerichts entweder ein deutlich zurückhaltenderes staatliches Oddset-Angebot oder die Zulassung privater Unternehmen.

Rüttgers sagte, das staatliche Lotteriemonopol sei notwendig und geeignet, um Spielsucht und begleitende Kriminalität zu bekämpfen. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßte die Entscheidung der Ministerpräsidenten zu Gunsten staatlicher Sportwetten und Lotterien. Damit werde bestätigt, dass nur ein staatlicher Anbieter die von den Richtern geforderte Bekämpfung der Spielsucht garantieren könne. Der Sportwettenanbieter Oddset hatte bereits reagiert. Unter anderem verzichtet Oddset auf Bandenwerbung in Stadien, hat das Wettangebot reduziert und Maßnahmen zum Jugendschutz umgesetzt.

Neues Staatsmonopol für vier Jahre Zuletzt waren die Länder uneins, ob sie am Sportwettenmonopol festhalten oder nicht. Einige Länder hatten erwogen, Sportwetten freizugeben und die Einnahmen steuerlich zu sichern. Rüttgers zufolge werden die Arbeiten am neuen Lotteriestaatsvertrag "unverzüglich angegangen". Dieser soll auf vier Jahre befristet sein. Dabei wisse man um die "ungeheure Veränderungsdynamik" in der Branche. Das eine oder andere werde daher noch zu diskutieren sein. Mit dem neuen Vertrag gebe es aber eine klare Rechtslage.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, die Länder wollten mit allen rechtlichen Mitteln das staatliche Monopol nun auch durchsetzen. Auch der DLTB forderte konsequentes Vorgehen gegen illegale Anbieter, die auch nach dem Urteil immer noch aktiv seien. "Die Ordnungsbehörden müssen nun alle illegalen Wettlokale schließen, außerdem gegen nicht konzessionierte Anbieter im Internet vorgehen und die Werbung für illegale Angebote, auch in elektronischen Medien, unterbinden."

Veranstalter - oder Vermittler? Doch das ist leichter gesagt als getan. Denn die allermeisten Privaten sind nach Ansicht von Juristen keine Veranstalter sondern nur Vermittler von Sportwetten. Möglich macht es das Internet: Die Wetten der Kunden laufen auf einen Server im Ausland, wo auch der Anbieter seinen Firmensitz hat. Solange der in der EU ist, sollte der Betrieb des Wettbüros kein Problem bereiten, meint der Münchner Rechtsanwalt Wulf Hambach. Denn EU- lizenzierte Veranstalter seien durch die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Union gedeckt. Diese Auffassung hätten mehrere Verwaltungsgerichte bestätigt. Zudem würden Anbieter in den EU-Staaten streng kontrolliert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März kommt Hambach zufolge in diesem Bereich nicht zum Tragen. Denn das Gericht habe nur einen nationalen Sachverhalt entschieden, nämlich die Beschwerde einer Unternehmerin, der die Gründung einer Wettfirma in München verboten worden war.

DDR-Lizenzen gelten nicht überall Dann sind da noch Anbieter mit alten DDR-Lizenzen. Über deren Gültigkeit herrscht schon länger Streit: Unklar ist, ob die Lizenzen für "Sportwetten Gera", "betandwin", "Interwetten" und "Digibet AG" nur für das Bundesland gelten, in dem sie zwischen Mauerfall und Wiedervereinigung erteilt wurden, oder darüber hinaus über lokale Wettbüros auch in Westdeutschland. Nach dem Bundesverfassungsgericht hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass diese in Bayern nicht gültig sind. Der staatliche Sportwettenanbieter Oddset erklärte zwar, es sei damit "endlich höchstrichterlich geklärt, dass DDR-Lizenzen nicht uneingeschränkt gelten". Der betroffene Anbieter betandwin berief sich dagegen auf Äußerungen des Bundesverwaltungsrichters Dittmar Hahn, wonach das Gericht keine Grundsatzentscheidung mit bundesweiter Bedeutung getroffen habe. Auch Hambach ist der Meinung, dass die Leipziger Richter keine Grundsatzentscheidung getroffen haben: "Die habe sich um eine klare Entscheidung herumgemogelt" beklagt er.

AP/DPA/Reuters

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