11.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «bwin: Untersagung bald wieder aufgehoben?»
Wettrecht-Experte Wulf Hambach geht davon aus, dass das Verfassungsgericht die Untersagungsverfügung für rechtswidrig erklärt
Die Situation für bwin sieht weiterhin schlecht aus, geht es aber nach Wulf Hambach, Rechtsanwalt für internationales Wett- und Glückspielrecht, aber auch nach Steffen Pfennigwerth, Hälfte-Eigentümer von bwin e.K., so könnte sich die rechtliche Situation bald wieder aufhellen. Bis dahin sorgen die jüngsten Ereignisse aber weiterhin für Unklarheit, sowohl am Markt für Sportwetten als auch unter den bwin-Aktionären. So hat heute das im Freistaat Sachsen zuständige Regierungspräsidium Chemnitz Untersagungsverfügungen gegen "bwin e. K." in Neugersdorf/Deutschland und die in Wien ansässige "bwin.com Interactive Entertainment AG" erlassen. Innenstaatssekretär Jürgen Staupe hat bei Zuwiderhandlung Zwangsstrafen angedroht. Die Höhe des Zwangsgeldes bezifferte er mit 25.000 Euro. Zudem wird den Verantwortlichen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren angedroht. Der auf Medien- & Unterhaltungsindustrie spezialisierte Rechtsanwalt Wulf Hambach hat dazu eine klare Meinung: "Die Minister werden diese Entscheidung noch zu spüren bekommen", meint Hambach. Er geht davon aus, dass diese Situation nicht lange halten wird und das Verfassungsgericht diese Untersagungsverfügung als rechtswidrig erklären wird. Es sei nicht gesetzlich geregelt, dass eine DDR-Lizenz nicht gültig sei, so der Anwalt. Alles was in den Regierungspräsidien derzeit entschieden werde, sei reine Gesetzesauslegung, meint er.
Im Grunde aber werde sich laut Hambach für bwin nicht viel ändern. Mit der Gibraltar- Linzenz könne bwin im Internet weiter aktiv sein, so der Anwalt. Er geht davon aus, dass beim Verfassungsgerichtshof nun ein Eilverfahren eingeleitet wird.
Gewerbe gültig Auf eine Aufhebung hofft auch Steffen Pfennigwerth, Hälfte-Eigentümer der sächsichen bwin e.K.. Er meint zur jüngsten Entscheidung, dass er alle Rechtsmittel sowie Schadensersatzansprüche gegen das Land Sachsen im Umfang von rund 500 Mio. Euro ausschöpfen will und alles daran setzen wird, dass die Untersagungsverfügung innerhalb der vom Regierungspräsidiums gesetzten Frist von zwei Wochen vom Verwaltungsgericht Dresden wieder aufgehoben wird. "Diese Entscheidung des Regierungspräsidiums ist beispiellos. Die jeweils zuständigen Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht haben in der Vergangenheit im Zuge zahlreicher Verfahren die Rechtmässigkeit und Gültigkeit meiner Gewerbeerlaubnis bestätigt. Nun wird versucht, meinem in Sachsen ansässigen Unternehmen die Existenzgrundlage zu entziehen, nur weil die Politik aus fiskalischen Gründen am Lotteriemonopol festhalten will und in grossen Teilen nicht Willens ist, entsprechende regulatorische Gestaltungsprozesse in Gang zu setzen", meint er.
Trotz der weiterhin ungefestigten Rechtspraxis zeigt sich RA Hambach aber optimistisch, dass sich eine Tendenz in Richtung Liberalisierung abzeichnet. Zwar hätten die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, am Monopol festzuhalten und bis zum 13. Dezember 2006 einen von allen Ministerpräsidenten zu unterzeichnenden neuen Staatsvertrag ins Leben zu rufen. "Vieles spricht dafür, dass es gar nicht erst zur wirksamen Verabschiedung eines Lotterie- und Sportwettenstaatsvertrages kommen wird. So haben Vertreter der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereits bekundet, dass sie das Monopol nicht für die geeignete Antwort auf die derzeit bestehende Situation halten", so Hambach. www.ra-hambach.com
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