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Bitkom: Wett-Monopol ein Anachronismus im Internetzeitalter



Glücksspielrecht Newsübersicht

14.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Bitkom: Wett-Monopol ein Anachronismus im Internetzeitalter»


Vorgehen der sächsischen Landesregierung gegen bwin schadet der deutschen Wirtschaft

Berlin/Neuss, www.ne-na.de - Das Geschäftsverbot für den Sportwetten-Anbieter Bwin https://www.bwin.de stößt in der Internet-Branche auf großes Unverständnis: "Dass ein erfolgreiches Unternehmen ohne erkennbaren Grund von der Politik dicht gemacht werden soll, nützt niemandem", kritisiert Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) http://www.bitkom.org. Das Land Sachsen, in dem Bwin sein deutsches Büro unterhält, hatte dem Online-Unternehmen am Donnerstag seine Tätigkeit untersagt. Bwin gründet sein privates Wett-Geschäft auf eine Lizenz aus DDR-Zeiten - eine Ausnahme vom sonst gültigen staatlichen Glücksspiel-Monopol.

Der BITKOM hält dieses Monopol für nicht mehr zeitgemäß, denn die nächste Webseite mit Wettangeboten sei im Internet nur einen Mausklick entfernt. "In der digitalen Welt hat das Wettmonopol längst ausgedient. Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern müssen dafür sorgen, dass sich junge Internet- Unternehmen in Deutschland ansiedeln“, fordert Rohleder. BITKOM fürchtet eine schädliche Signalwirkung gerade für frische Unternehmen mit neuen Geschäftsideen im Internet. "Wenn wir solchen Firmen in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik eben im Ausland", so Rohleder.

Das Bundesverfassungsgericht habe das bisherige staatliche Sportwetten-Monopol bereits im März für verfassungswidrig erklärt - und den Politikern bis Ende 2007 Zeit gegeben für eine Neuregelung. "Das Gericht nennt ausdrücklich die Möglichkeit, den Markt zu öffnen", sagt Rohleder. Er fordert daher die sächsische Landesregierung auf, ihren harten Kurs gegenüber Bwin zu revidieren. "Auf der Grundlage eines so umstrittenen Gesetzes darf man kein Unternehmen zerschlagen."

Auch in der Wettbranche stößt das Vorgehen in Sachsen auf Unverständnis. „Wäre das alles nicht so traurig, geschäftsschädigend und arbeitsplatzvernichtend, was sich in Sachsen abspielt, dann könnte man über diese Provinzposse herzlich lachen. Die Länder reklamieren ja bei jeder Gelegenheit, sie hätten zu wenig Rechte. Der böse Bund würde sich überall einmischen. Lässt man die Länder aber mal machen, dann kommt nur Murks heraus. Sachsen und das ebenfalls aggressiv agierende Bayern dürfen sich vielleicht stolz Freistaat nennen. Doch eine entlegene Insel sind sie nicht. In anderen europäischen Ländern gibt es sehr dynamische Märkte für Sportwetten. Stratega-Ost wird in anderen europäischen Ländern das Sportwetten-Geschäft ausbauen. Was sich hier in Deutschland abspielt, ist ein rechtspolitischer Skandal“, moniert Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG http://www.stratega-ost.de.

Das Bundesverfassungsgericht habe eindeutig das Geschäftsgebaren des Staatsmonopolisten Oddset für grundgesetzwidrig erklärt und eine gesetzliche Änderung angemahnt. „Ein neues Gesetz gibt es bislang nicht. Nur ein Beschluss der Ministerpräsidenten, die sich wohl als gesetzgeberische Instanz verstehen und damit die Gewaltenteilung in unserem Land auf den Kopf stellen“, so Sürtenich.

Der Staat wolle mit allen Mitteln sein staatliches Glücksspielmonopol verteidigen. „Angeblich geht es dabei um den Schutz vor Spielsucht. Aber die 4, 4 Milliarden Euro Staatseinnahmen durch Glücksspiele sind der eigentliche Hintergrund für das anmaßende und restriktive Vorgehen des Politiker gegen private Wettanbieter“, so Sürtenich. Das staatliche Monopol diene nicht der Spielsuchtbekämpfung, sondern den fiskalischen Interessen der Finanzminister. „Zudem locken die gut dotieren Posten in den Lotteriegesellschaften für verdiente Parteipolitiker. Das sind die wahren Interessen des Staates“, moniert Sürtenich.



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