15.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwetten Sachsen verstößt gegen EU-Recht»
Das Sportwetten-Verbot des Landes Sachsen gegen den Anbieter Bwin verstößt möglicherweise gegen EU-Recht.
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) werde derzeit ein ähnlicher Fall aus Italien verhandelt, berichtet das Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY am Dienstag vorab. In seinem Schlussantrag sei der Generalanwalt des EuGH, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, bereits am 16. Mai zu dem Schluss gekommen, dass für einen Anbieter von Sportwetten die Genehmigung eines Mitgliedsstaats ausreiche, um auch Wettgeschäft in weiteren Mitgliedsstaaten aufbauen zu können.
„Diese Schlussanträge sind zwar keine offizielle und endgültige Position des EuGH, die erst in etwas sechs Monaten zu erwarten ist“, sagte der Chef des EU-Büros des deutschen Sports, Tilo Friedmann, zu FOCUS-MONEY. In 80 Prozent der Fälle folge der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts.
Sachen hält an Verbot fest Ungeachtet dessen hält das sächsische Innenministerium am Verbot des Sportwetten- Anbieters Bwin fest. Man lege die bisherige Rechtsprechung des EuGH so aus, dass jedes Land selbst über die Zulassung von Wettanbietern entscheiden dürfe, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Dresden. Auch im jetzigen Entwurf der EU- Dienstleistungsrichtlinie seien Glücksspiele, Lotterien und Wetten ausgenommen. Daher bedeute die Zulassung in einem EU-Land nicht automatisch auch die Zulassung im Rest der EU.
Bwin will sich wehren Sachsens Innenministerium hatte in der vergangenen Woche den Unternehmen Betandwin e.K. mit Sitz im sächsischen Neugersdorf und Bwin.com Interactive Entertainment AG in Wien ihre Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Bwin will gegen das Verbot klagen. Sachen beruft sich auf das staatliche Wettmonopol. Bwin argumentiert dagegen, dass das Sportwettenmonopol des Staates auch mit dem Verbot des Anbieters nicht wieder hergestellt werde, da weiterhin Wetten über das Internet angeboten würden.
Das Vorgehen Sachsens war von Sport-Verbänden und Vereinen, die mit der Firma vertraglich verbunden sind, kritisiert worden. Das Unternehmen investiert unter anderem mehrere Millionen Euro als Trikotsponsor bei Fußball-Bundesligist Werder Bremen und Zweitligist TSV 1860 München. Das Verbot trifft auch weitere private Wettanbieter. focus.msn.de/finanzen
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Sachsen bleibt hart Innenministerium hält am Verbot des Sportwetten-Anbieters Bwin fest Dresden (ddp). Ungeachtet neuer Kritik hält das sächsische Innenministerium am Verbot des Sportwetten-Anbieters Bwin fest. Man lege die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) so aus, dass jedes Land selbst über die Zulassung von Wettanbietern entscheiden dürfe, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Andreas Schumann, am Dienstag in Dresden auf ddp-Anfrage. Auch im jetzigen Entwurf der EU- Dienstleistungsrichtlinie seien Glücksspiele, Lotterien und Wetten ausgenommen. Daher bedeute die Zulassung in einem EU-Land nicht automatisch auch die Zulassung im Rest der EU. Einem Bericht des Magazins «Focus Money» zufolge könnte sich die EU-Rechtssprechung in dieser Hinsicht jedoch ändern. In einem ähnlichen italienischen Fall habe der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, am 16. Mai in seinem Schlussantrag argumentiert, dass die entsprechenden Artikel der EU- Richtlinie so auszulegen seien, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstünden. Der Chef des EU-Büros des deutschen Sports, Tilo Friedmann, rechnet laut «Focus Money» in sechs Monaten mit einer «offiziellen und endgültigen» Position des EuGH. «In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts», sagte Friedmann. www.freiepresse.de
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