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Sportwetten, Bayern unterliegt im Streit um Werbung vor Gericht



Glücksspielrecht Newsübersicht

23.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwetten, Bayern unterliegt im Streit um Werbung vor Gericht»


München - Im Streit um die Zulässigkeit von Sportwetten-Werbung bei Privatsendern hat die bayerische Staatsregierung eine gerichtliche Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht München gab in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dem Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt. Die BLM muss demnach der Weisung des bayerischen Wissenschaftsministeriums, die Werbung für private Sportwetten in Privatsendern sofort zu unterbinden, vorerst nicht nachkommen.

Die Richter waren der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programmgestaltung ist. In diesem Bereich seien Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörde grundsätzlich ausgeschlossen. Die Feststellung von Gesetzesverstößen sei allein Sache der BLM.

Trotz des Verbots privater Sportwetten könne das Ministerium in den der BLM übertragenen Verantwortungsbereich allenfalls dann eingreifen, wenn die zuständigen Gremien völlig untätig bleiben. Gegen die Gerichtsentscheidung kann das Ministerium binnen zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. dpa

---------------------------------- Weiterer Artikel zu diesem Thema BLM muss Sportwetten-Werbung nicht sofort unterbinden Die bayerische Staatsregierung hat im Streit um die Zulässigkeit von Sportwetten-Werbung bei Privatsendern vor Gericht eine Niederlage erlitten. Derweil sind die deutschen Sportverbände weiter uneinig über die vom Deutschen Fußballbund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) geforderte Zulassung privater Wettanbieter.

HB MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht München gab in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dem Eilantrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) statt. Die BLM muss demnach der Weisung des bayerischen Wissenschaftsministeriums, die Werbung für private Sportwetten in Privatsendern wie dem Deutschen Sportfernsehen (DSF) sofort zu unterbinden, vorerst nicht nachkommen.

Die Richter waren der Auffassung, dass auch die Ausstrahlung von Werbung Bestandteil der Programmgestaltung ist. In diesem Bereich seien Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörde - im vorliegenden Fall des Wissenschaftsministeriums - grundsätzlich ausgeschlossen (Az.: M 17 S 06 2945). Die Feststellung von Gesetzesverstößen sei allein der BLM aufgegeben.

Trotz des Verbots privater Sportwetten könne das Ministerium in den der BLM übertragenen Verantwortungsbereich allenfalls dann eingreifen, wenn die zuständigen Gremien völlig untätig bleiben, betonte das Gericht. Der Medienrat habe sich aber in einem Beschluss vom 30. Juni dieses Jahres sehr wohl mit der Werbung für private Sportwetten befasst. Er strebe demnach ein gleichgerichtetes, zeitlich und inhaltlich abgestimmtes Vorgehen aller Landesmedienanstalten an.

Gegen die Gerichtsentscheidung kann das Ministerium binnen zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Die schriftliche Begründung werde derzeit sorgfältig geprüft, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Sportverbände uneinig über private Sportwetten Die deutschen Sportverbände sind sich weiter uneinig über die vom Deutschen Fußballbund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) geforderte Zulassung privater Wettanbieter. Bei einem Spitzentreffen der Verbände am Dienstag in Frankfurt sicherten sich die Fußballer aber den Löwenanteil an den staatlichen Einnahmen aus Glücksspiel und Wetten.

Die unterschiedlichen Auffassungen der Fußballer und der Landessportverbände seien nicht ausgeräumt worden, sagte DFL-Präsident Werner Hackmann. Die Bundesländer wollen das staatliche Wettmonopol erhalten und gehen in jüngster Zeit verstärkt gegen ihrer Ansicht nach illegale private Wettanbieter vor. Der Anbieter bwin verlor deshalb seine Zulassung in Deutschland. Mehrere Landessportverbände begrüßen die geplante Erhaltung des Monopols, weil sie damit ihre Finanzierung aus den staatlichen Einnahmen gesichert sehen. Der DFB setzt sich dagegen für die Zulassung privater Wettanbieter ein, da sie als Sponsoren von Sportvereinen auftreten. Die im Dachverband Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) organisierten Verbände bereiteten sich nun auf beide Möglichkeiten vor, sagte DOSB-Präsident Thomas Bach.

Auslöser der Diskussion war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im März, das eine Lizenzierung privater Wettanbieter prinzipiell für zulässig erklärt hatte. Alternativ könne der Staat auch sein Monopol erhalten, müsse dann aber die Gesetze nachbessern, entschieden die Richter. Die Länder wollen ihr Wettmonopol nun bis zum Jahresende neu regeln. Gegen das Monopol hatten Kritiker bisher eingewandt, es widerspreche möglicherweise europäischem Recht.

Einig wurden sich die Verbände über ihre finanzielle Forderung an die Bundesländer. Die Erträge aus den staatlichen Glücksspielen und Sportwetten müssten mindestens in bisherigem Umfang an die Sportverbände fließen, sagte Bach. Das sind nach Angaben der staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns bundesweit 530 Mill. Euro im Jahr. Fünf Sechstel der Erträge sollen künftig an den DFB fließen. „Das ist zum ersten Mal eine klare Anerkennung der Position des Spitzensports, der dazu beiträgt, dass diese Mittel überhaupt erst zu Stande kommen“, sagte der geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger.



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