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Kartellamt entscheidet zu Gunsten privater Vermittler



Glücksspielrecht Newsübersicht

28.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Kartellamt entscheidet zu Gunsten privater Vermittler»


Vertriebsmonopol für Lotto fällt Das Bundeskartellamt hat den staatlichen Lotto-Gesellschaften untersagt, den Markt weiter unter sich aufzuteilen. Private Vermittler werden damit gestärkt. Auch Privatvermittlern soll es möglich sein, von Kunden Lottoscheine anzunehmen, teilte das Bundeskartellamt in einem im Internet veröffentlichten knapp 200 Seiten umfassenden Beschluss mit. Damit können Firmen zukünftig Spiele etwa an Tankstellen oder in Supermärkten anbieten.

Konkurrenz über Regionsgrenzen hinweg Gegen die Vermittlung gerichtete Abmahnungen und Vertragskündigungen würden den Gesellschaften untersagt. Die staatlichen Gesellschaften müssen den Markt dem Beschluss zufolge damit öffnen. Die regional klar voneinander abgegrenzten Gesellschaften sollen sich künftig Konkurrenz machen. Die Verbraucher haben so die Möglichkeit, zwischen den Anbietern, deren Gebühren erhebliche Unterschiede aufwiesen, zu wählen. Vor allem im Internetvertrieb dürften sich die Lottogesellschaften nicht länger auf Spielteilnehmer beschränken, die ihren Wohnsitz im Bundesland der Lottogesellschaft haben, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Bei einem Verstoß gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts droht den handelnden Managern ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro, den Unternehmen selbst sogar eine Strafe von bis zu 10 Prozent des Umsatzes

Lottogesellschaften legen Beschwerde ein Die staatlichen Lottogesellschaften legten gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Das teilte der Deutsche Lotto- und Totoblock mit. Die einzelnen Gesellschaften sollten damit zur gegenseitigen Konkurrenz gezwungen werden, was den Glücksspielmarkt in Deutschland anheizen werde. Das Kartellamt habe höchstrichterliche Entscheidungen missachtet und den ordnungsrechtlichen Auftrag der Lotteriegesellschaften ignoriert.

Böge: Staatsvertrag lässt gewerbliche Vermittlung zu Böge sagte dagegen, der Lotteriestaatsvertrag lasse die gewerbliche Vermittlung durch private Firmen ausdrücklich zu. Bei den Entscheidungen des Kartellamts gehe es nicht um das staatliche Wettmonopol, sondern nur um die Vermittlung und den Vertrieb "staatlicher Produkte" der Lottogesellschaften, so Böge weiter. Der Glücksspielanbieter Fluxx hatte zuvor bereits mitgeteilt, er sehe sich durch den Beschluss der Wettbewerbshüter in seinem Streit mit den staatlichen Gesellschaften bestätigt.

Kein Boykott privater Annahmestellen Die gewerblichen Spielevermittler wie Faber, Tipp24 oder Jaxx vermitteln Lottospieler gegen Provision an die Lottogesellschaften, schließen jedoch selbst keine Spielverträge mit den Verbrauchern ab. Die Spielevermittler hatten sich zunächst auf die Anwerbung von Kunden im Internet, per Post und per Telefon beschränkt und wollen nun auch stationäre Annahmestellen aufbauen. Die Lottogesellschaften haben vereinbart, keine Spieleinsätze anzunehmen, die gewerbliche Spielevermittler im Wege dieser stationären Vermittlung erzielen. Das Bundeskartellamt sieht darin einen Boykott.

Länder befürchten Einnahmeverluste Bislang wird in Deutschland die Lotteriebranche mit einem Jahresumsatz von etwa 8,5 Milliarden Euro von den staatlichen Lottogesellschaften beherrscht, die in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Gesellschaft gegründet haben und durch strikte Gebietsaufteilung keinen Wettbewerb zulassen. Für die Länder ist das Glücksspiel eine einträgliche Geldquelle, die sie nur ungern mit privaten Konkurrenten teilen. www.tagesschau.de

boerse.ARD.de "Entscheidung betrifft nur Lottovertrieb" Nach Ansicht von Analyst Jochen Reichert (SES Research) profitieren vor allem Fluxx und Tipp 24 vom Beschluss des Bundeskartellamts zur Liberalisierung des Lottovertriebs. Auswirkungen auf private Sportwettenanbieter sieht er nicht

boerse.ARD.de: Wie interpretieren Sie den Beschluss des Bundeskartellamts, den Lotto- Markt auch für private Lottovermittler zu öffnen? Nutzt dies nur Fluxx?

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