28.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Europäischer Gerichtshof klärt Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten - Zwei weitere Vorlageverfahren aus Italien»
Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten Europäischer Gerichtshof klärt Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten - Zwei weitere Vorlageverfahren aus Italien
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird voraussichtlich im Oktober oder November 2006 seine Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C- 359/04 und C-360/04) verkünden. Folgt er darin den Schlussanträgen des Generalanwalts des EuGH vom 16. Mai 2006, bedeutet dies nach Ansicht von Rechtsanwalt Martin Arendts (www.wettrecht.de) für Deutschland das faktische Ende des staatlichen Monopols für Sportwetten und Glücksspiele. Nach Ansicht des Generalanwalt darf das grenzüberschreitende Angebot von Sportwetten nicht strafrechtlich sanktioniert werden (so wie dies derzeit auch in Deutschland erfolgt).
Unabhängig davon liegen dem EuGH inzwischen zwei weitere Vorlageverfahren aus Italien vor, die sich mit der Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten beschäftigen (Rechtssachen C-466/05 und C-191/06). Diese betreffen Strafverfahren gegen Vermittler, die Verträge über Sportwetten an einen Buchmacher in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt hatten. Das Tribunale Lecce hatte Zweifel, ob die einschlägige italienische Strafvorschrift wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts anwendbar ist, und rief daher erneut den Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof wird in diesen beiden Verfahren zu klären haben, ob die Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit durch strafrechtliche Sanktionen ausgehebelt werden kann und wie diese Grundfreiheiten bezüglich Sportwetten auszulegen sind.
Angesichts der zahlreichen Vorlagefragen italienischer Gerichte stellt sich die Frage, wann endlich auch einmal ein deutsches Gericht ein Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Bekanntlich sind in Deutschland weit mehr als 2.000 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten innerhalb der Europäischen Union anhängig.
Kontaktinformation: ARENDTS ANWÄLTE
Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München)
Kontakt-Person: Rechtsanwalt Martin Arendts Inhaber Telefon: 089/64911175 E-Mail: e-Mail
Web: http://www.wettrecht.de
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