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Staatliche Betreiber, Klage gegen Lotto an der Tankstelle



Glücksspielrecht Newsübersicht

29.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Staatliche Betreiber, Klage gegen Lotto an der Tankstelle»


Der Deutsche Lotto- und Totoblock will sein staatliches Lotteriemonopol vor Gericht verteidigen. Auch Suchtexperten warnten vor den Folgen der Entscheidung des Kartellamtes, mehr Wettbewerb durchzusetzen.

München - Die vom Bundeskartellamt geforderte Konkurrenz und Marktöffnung für private Vermittler würde Werbung und Spielsucht anheizen und widerspreche damit klar dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sagte der Geschäftsführer von Lotto-Brandenburg, Horst Mentrup, am Montag. Der Lottoblock lasse sich von der Wettbewerbsbehörde "nicht zum Rechtsbruch auffordern" und werde sofort Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. In dem Urteil hatte Karlsruhe das staatliche Lottomonopol unter der Voraussetzung bestätigt, dass die Spielsucht bekämpft werde.

Die Finanzminister von Bayern und Baden-Württemberg, Kurt Faltlhauser (CSU) und Gerhard Stratthaus (CDU), nannten den Beschluss der Bonner Behörde nicht nachvollziehbar. Zuvor hatte Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärt, die 16 staatlichen Gesellschaften dürften den Markt nicht weiter regional in den Ländergrenzen unter sich aufteilen. Diese Absprache sei eine unzulässige "Gebietsaufteilung"; sie verstoße gegen deutsches und europäisches Recht. Das Kartellamt untersagte den Lottogesellschaften außerdem, die Annahme von Tippscheinen durch Privatvermittler in Supermärkten oder Tankstellen zu boykottieren. Der Lotteriestaatsvertrag lasse die gewerbliche Vermittlung durch private Firmen ausdrücklich zu. Böge machte klar, dass es bei den Entscheidungen des Kartellamts nicht um das staatliche Wettmonopol gehe, sondern nur um Vermittlung und Vertrieb "staatlicher Produkte".

Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht, sagte: "Dies ist das falsche Signal zur falschen Zeit." Damit werde die "Glücksspiel-Mentalität" in der Gesellschaft verbreitet. Nach dem Karlsruher Urteil vom März habe ein Umdenken eingesetzt hin zu mehr Vorbeugung gegen Spielsucht. Diesen Prozess ignoriere das Kartellamt jetzt. Glückspiele müssten sehr sorgfältig angeboten werden, "auf keinen Fall im Supermarkt oder an der Tankstelle". Auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hält die Kartellamts-Entscheidung für gefährlich. "Lotto ist ganz klar eine Einstiegsdroge ins Glücksspiel", warnte Vize-Geschäftsführer Raphael Gaßmann. Das Kartellamt senke die Schwelle für Glücksspiele.

Der Verbraucherzentralen-Bundesverband hingegen begrüßte den Schritt der Kartellwächter. Man erwarte sich dadurch mehr Konkurrenz und sinkende Preise, sagte Verbands-Referentin Katja Mrowka der FR. ap/dpa/rgg/aud www.frankfurter-rundschau.de



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