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Länder beharren auf ihrem Lotterie-Monopol



Glücksspielrecht Newsübersicht

30.08.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Länder beharren auf ihrem Lotterie-Monopol»


Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts/Aktienkurs des privaten Anbieters Fluxx steigt

bü./cbu. BONN/FRANKFURT, 28. August. Die Lotterie-Gesellschaften der Länder wollen sich der Entscheidung des Bundeskartellamts zur Lockerung des staatliche Glücksspiel-Monopols nicht beugen. "Wir werden an unserem staatlichen Auftrag weiterhin festhalten und unsere ordnungspolitische Verantwortung wahrnehmen", sagte Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg, das derzeit dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) vorsitzt. Das Kartellamt mißachte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Monopol von Sportwetten. Der DLTB hat deshalb gegen die Entscheidung der Bonner Behörde Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Eine Eilentscheidung könnte in den nächsten Monaten ergehen, eine inhaltliche Bewertung in etwa einem Jahr.

Auch der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) hat das Vorgehen des Kartellamts scharf kritisiert. Die von den Kartellwächtern geforderte Ausweitung des Wettbewerbs "würde zwangsläufig zu einer Ausweitung der Glücksspielsucht führen", sagte Faltlhauser. Ebenso hat sich der Finanzminister von Baden-Württemberg, Gerhard Stratthaus (CDU), gegen eine Lockerung des Lotto-Monopols ausgesprochen. Der private Glücksspielanbieter Fluxx, der das Verfahren vor dem Bundeskartellamt angestoßen hatte, erhofft sich dagegen nun einen Umsatzschub. Der Aktienkurs stieg zeitweise um bis zu 47 Prozent.

Das Bundeskartellamt hatte zuvor mit sofortiger Wirkung angeordnet, daß das staatliche Lotterie-Monopol gelockert werden muß (F.A.Z. vom 28. August). Durch seine Verfügung gegen Vertriebsbeschränkungen des Lottoblocks zwingt es die Landesgesellschaften, im Wettbewerb gegeneinander anzutreten. Kartellamtspräsident Ulf Böge wertete die im Lotteriestaatsvertrag verankerte Gebietsaufteilung als eine "besonders schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung", die einer Preisabsprache gleichzustellen sei. Dadurch können sich erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung der Einnahmen zwischen den Bundesländern ergeben. Der Gesamtumsatz aus Lotterien und Wetten beträgt in Deutschland 8 bis 9 Milliarden Euro. Davon kommen bis zu 6 Milliarden Euro aus Lotterien.

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist ein weiterer Schlag gegen das staatliche Monopol auf das Glücksspielangebot, nachdem schon der Sportwettenmarkt im Umbruch ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März entschieden, daß das derzeitige Verbot privater Sportwetten gegen die Verfassung verstoße, weil der Staat nur unzureichend gegen die Spielsucht vorgehe. Die Richter gaben Bund und Ländern deshalb auf, bis Ende 2007 entweder den Markt zu liberalisieren oder das Monopol durch ein umfassendes Werbeverbot des staatlichen Wettanbieters Oddset verfassungsgemäß auszugestalten. Zu den Auswirkungen auf den Sportwettenmarkt sagte Böge, die Entscheidung sei kein Freibrief für private Wettbüros. Die Anbieter, um die es bei der jetzigen Entscheidung ging, bieten keine eigenen Wetten an, sondern vermitteln Spieler gegen Provision an die staatlichen Lotterie-Gesellschaften. Dies unterscheide sie von den privaten Anbietern von Sportwetten.

Nach der Entscheidung des Kartellamts können Spieler künftig unabhängig von ihrem Wohnort wählen, ob sie bei privaten Vermittlern zu den Tippscheinen der Lottogesellschaft eines anderen Bundeslandes greifen. Bisher war dies nur für Spielscheine möglich, die über das Internet, per Post oder telefonisch bei gewerblichen Vermittlern wie Fluxx, Faber oder Jaxx eingereicht wurden. Die private Konkurrenz der rund 25000 staatlichen Annahmestellen kann nun eigene Lottobüros in Supermärkten oder Tankstellen aufbauen. Die Landesgesellschaften veranstalten ihre Lotterien zwar nach einem einheitlichen Spielplan. Es bestehen jedoch große Unterschiede im Spielangebot, den Bearbeitungsentgelten und der regionalen Sonderauslosungen. In Bremen zum Beispiel kostet die Internetbearbeitungsgebühr für einen Lottoschein 10 Cent, in Rheinland-Pfalz hingegen 50 Cent.

Die über gewerbliche Spielevermittler erzielten Einnahmen haben die Lottogesellschaften bisher unter sich aufgeteilt. Der Schlüssel richtete sich nach der Höhe ihrer Einnahmen aus den eigenen Annahmestellen. Auch diese Praxis hat das Kartellamt verboten. Künftig müssen Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine vom Vermittler abgegeben wurden. Der Marktanteil der privaten Anbieter, die ihr Geld mit den Provisionen für die Tippscheine verdienen, liegt bisher bei weniger als 5 Prozent. Er könnte jedoch bald steigen. faz.net



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