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Wettbüros sehen wieder eine Chance



Glücksspielrecht Newsübersicht

01.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Wettbüros sehen wieder eine Chance»


Entscheid des Kartellamts bestärkt Widerstand gegen erzwungene Schließung / Gericht entscheidet in dieser Woche Mitten in die Schließung privater Wettbüros in Frankfurt platzt der Entscheid des Bundeskartellamts zum Wettmonopol und "heizt den Markt wieder unnötig an", kritisiert Sicherheitsdezernent Boris Rhein (CDU). Viele Büros machen sich Hoffnung, doch nicht schließen zu müssen.

Frankfurt - 138 illegale Betriebe haben die Ordnungsbehörden in Frankfurt mittlerweile ermittelt. Als Dezernent Rhein am 4. Juli die Schließungsverfügung gegen private Wettbüros in Frankfurt ankündigte, war man noch von einer Anzahl von 76 ausgegangen. Besonders stark vertreten sind die Büros in der Innenstadt und den Stadtteil- Einkaufsstraßen in Höchst, Bockenheim, Bornheim oder Sachsenhausen. Nach Angaben von Klaus Diekmann, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, hätten von diesen mittlerweile 45 definitiv geschlossen: "Ob die drohende Schließungsverfügung in allen Fällen der Grund war oder ein anderer, können wir aber nicht sagen."

Trotz Verfügung geöffnet In weiteren 77 Fällen sind zwar nun die Schließungsverfügungen eingegangen. Die Wettannahmestelle, die oft in einem Kiosk oder einem Internetcafé betrieben werden, sind dennoch weiterhin offen. Es drohen Zwangsgelder zwischen 500 und 650 Euro. Wie berichtet, hatte eine Anzahl von Betreibern der privaten Wettbüros angekündigt, dass sie sich gegen die Schließungsverfügung wehren werden. Kritisiert hatten mehrere, dass ihnen und ihren Mitarbeitern "der Boden unter den Füßen weggezogen" werde und ihnen nun "der Weg zum Arbeitsamt" drohe. Diese privaten Wettbüros haben Widerspruch beim Ordnungsamt eingelegt sowie beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Nach Auskunft von Roland Elser, Richter am Frankfurter Verwaltungsgericht, sei "nach gegenwärtigem Kenntnisstand" mit einer ersten Entscheidung "in der zweiten Wochenhälfte zu rechnen".

Eine Entscheidung des Bundeskartellamts hat nun aber die Diskussion in der Stadt über die Schließung der Wettbüros neu angeheizt. Das Kartellamt hatte sich mit privaten Anbietern wie Faber befasst, die als "Zulieferer" für den staatlichen Wettbetrieb (Lotto, Toto, Oddset) tätig sind. Diese Privaten dürfen laut der Behörde gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften annehmen - auch an Tankstellen oder in Supermärkten. Anders als das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil schätzt die Kartellbehörde die Gefahr der Spielsucht als gering ein und kritisiert auch das staatliche Monopol.

Der Bonner Rechtsanwalt Peter Aidenberger, der mehr als 50 Büros im Rhein-Main-Gebiet vertritt, sieht durch die Entscheidung der Behörde die Position seiner Mandanten gestärkt. Denn der 200 Seiten starke Beschluss setze sich nicht nur mit dem Verhältnis von Vermittlern für den staatlichen Wettbetrieb auseinander. Aus der Entscheidung lasse sich vielmehr auch ableiten, dass die private Vermittlung von Wetten eine "freie Dienstleistung" sei, die durch das Europarecht geschützt werde. Da europäisches Recht Vorrang vor den nationalen Gesetzen habe, seien die Chancen der privaten Anbietern nun gestiegen. "Letztlich hat das Bundeskartellamt unsere Argumentation aufgegriffen", so der Rechtswanwalt. Die Aussagen von Vertretern des staatlichen Toto- und Lotto-Blocks, sie würden durch die Entscheidung des Kartellamts zum Rechtsbruch aufgefordert, wies Aidenberger zurück.

"Stadt verfolgt andere Ziele" Sicherheitsdezernent Rhein hält die Entscheidung indes für "falsch", sie "läuft unseren Intentionen, gegen die Spielsucht anzugehen, völlig zuwider". Anders als Aidenberger glaubt er, dass der Beschluss mit dem Vorgehen der Stadt gegen private Wettanbieter "überhaupt nichts zu tun" hat. Die Stadt Frankfurt gehe derzeit, wie viele andere Städte, lediglich gegen die Wettbüros vor, die private Wetten aus dem In- und Ausland anbieten. "Das sind zwei verschiedene Stränge", sagt Rhein.

Doch auch in der Politik gibt es Kritiker der Schließungsverfügungen. Der FDP- Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto sieht durch die Kartellbehörde seine Ansicht bestärkt, dass "das staatlich Lotterie-Monopol den Wettbewerb massiv behindert und private Anbieter nicht generell illegal sind". Er fordert Rhein auf, "dringend die ausgesprochenen Schließungsverfügungen und angedrohten Zwangsgelder außer Vollzug zu setzen." J. Ochs / G.Leppert



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