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Neuer Lotto-Staatsvertrag gegen Werbung für Glücksspiele



Glücksspielrecht Newsübersicht

05.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Neuer Lotto-Staatsvertrag gegen Werbung für Glücksspiele»


Die deutschen Bundesländer wollen mit einem neuen Lotto-Staatsvertrag das staatliche Glücksspiel-Monopol verteidigen

Potsdam - Die deutschen Bundesländer wollen mit einem neuen Lotto-Staatsvertrag das staatliche Glücksspiel-Monopol verteidigen und zugleich die Gefahren der Spielsucht eindämmen. Es gebe einen Entwurf für einen neuen Staatsvertrag, sagte der Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), Klaus Walkenbach, am Samstag der dpa. Er bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Demnach soll die Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen oder im Internet verboten werden.

Walkenbach betonte, das der DLTB keine eigenen Interessen verfolge. Hintergrund des Entwurfs sei die Debatte über die Gefahren der Spielsucht und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ziel sei es, Spielsucht einzudämmen. Dazu dürfe es keine Kaufanreize, Briefe und Wurfsendungen mehr geben. Das könnte zum Problem für private Lottovermittler werden. Die Ausstrahlung der Ziehung der Lotto-Zahlen im Fernsehen sehe er aber nicht gefährdet, sagte Walkenbach, denn Glücksspiele bräuchten höchste Transparenz.

Marktaufteilung Nach Darstellung der "Bild"-Zeitung ist der Entwurf eine Reaktion der Länder auf den Beschluss des Bundeskartellamts, das beim Lotto für mehr Konkurrenz sorgen, aber nicht das staatliche Wettmonopol beenden will. Die Behörde verbot den 16 Länder- Gesellschaften, den Markt in den Ländergrenzen unter sich aufzuteilen. Die Wettbewerbshüter erteilten außerdem privaten Unternehmen grünes Licht, gegen Provision Tippscheine der Lottogesellschaften etwa in Supermärkten oder Tankstellen anzunehmen und weiterzuleiten. Der Lotto-und Totoblock hatte die Beschlüsse als "absurd" kritisiert. Im Gegensatz zu den Kartellwächtern verlange das Bundesverfassungsgericht, den Wettbewerb zu beschränken, um die Spielsucht nicht anzustacheln. Der DLTB reichte darum Beschwerde beim Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ein.

Gewinne gefährdet Die Bundesländer sehen durch den Beschluss des Kartellamts ihre Gewinne gefährdet. Für die Länder sind die Lotto-Erträge eine wichtige Geldquelle. Allein Lotto bringt rund fünf bis sechs Milliarden Euro jährlich in die Länderkassen. Das in dem Entwurf vorgesehene Werbeverbot würde nach dem Bericht der "Bild"-Zeitung vor allem die privaten Vermittler wie FLUXX, Faber und TIPP24 treffen. Für TIPP24-Vorstand Jens Schumann weicht der Entwurf des Staatsvertrags in zentralen Punkten von der Entscheidung des Bundeskartellamts ab. Statt einer Stärkung der privaten Spielevermittler für mehr Wettbewerb werde genau das Gegenteil angestrebt. "Für mich liegt die Vermutung nahe, dass durch diese weit reichenden Einschränkungen der vom Kartellamt geforderte Wettbewerb zunichte gemacht werden soll", sagte Schumann am Sonntag. Das Anbieten und Bewerben von Glücksspielen im Internet solle pauschal untersagt werden. Damit würden alle Glücksspiele über einen Kamm geschoren.



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