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Oddset missachtet offenbar Auflagen des Bundesverfassungsgerichts



06.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Oddset missachtet offenbar Auflagen des Bundesverfassungsgerichts»

München/Bonn (ddp). Der staatliche Sportwettenanbieter Oddset missachtet offenbar zumindest teilweise die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Das Wirtschaftsmagazin «Focus-Money» berichtete am Dienstag vorab, Oddset habe entgegen der Forderung der Richter von April bis Juli mehr Werbung geschaltet als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Demnach stiegen die Marketingausgaben durch Werbung in Zeitungen, Fernsehen und Radio von April bis Juli um 78,4 Prozent auf 2,18 Millionen Euro. Das gehe aus einer Studie des Marktforschers Nielsen hervor, die der Münchner Sportwettenanbieter Bet3000 in Auftrag gab.

«Die Ergebnisse belegen eindeutig, dass Oddset die wesentlichen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise umsetzt», sagte Bet3000-Vorstand Magnus von Zitzewitz dem Magazin. «Weder ist das Vertriebsnetz noch ist die Werbung reduziert worden, noch ist eine Suchtsperre installiert», sagte er. Der Bonner Anwalt Ronald Reichert, der eine Münchner Buchmacherin in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hatte, machte Oddset ähnliche Vorwürfe.

Die Karlsruher Richter hatten Ende März entschieden, dass die Bundesländer «unverzüglich» die Spielsucht aktiv bekämpfen müssen. Das staatliche Wettmonopol dürfe nur bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen «umgehend» vor Suchtgefahren des Wettens warnen und jede Werbung einstellen, die «gezielt zum Wetten auffordert». Die Wettleidenschaft sei zu begrenzen. «Oddset macht das Gegenteil», sagt von Zitzewitz. «Oddset sichert ungeniert aktiv Bestandskunden und wirbt aktiv um Neukunden.»

Reichert sagte auf ddp-Anfrage: «Oddset setzt sich teilweise über die Gerichtsauflagen hinweg.» Der staatliche Anbieter lebe «im Wesentlichen von Ankündigungen» und habe im Mai und Juni sein Werbevolumen im Vergleich zu den Vorjahresmonaten «fast verdoppelt» und «sein Angebotsvolumen ausgeweitet». «Es kann nicht sein, dass die privaten Wettannahmestellen dicht gemacht werden und Oddset von der Verletzung von Verfassungsrecht profitiert», betonte der Anwalt. Er riet privaten Wettanbietern, Verfassungsbeschwerde gegen negative Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten einzulegen. Dann könne das Verfassungsgericht Oddset erneut in die Schranken weisen.



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