06.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspiel in Deutschland: Kampf um das Monopol eskaliert»
Die Bundesländer wollen das Glücksspiel im Internet, die Werbung dafür sowie TV-Werbung für Glücksspiele verbieten. Das sieht ein neuer Lotterie-Staatsvertrag vor. Wird er umgesetzt, bedeute dies für private Anbieter das Ende ihres Geschäfts, heißt es in einem Pressebericht.
Die Länder wollten das staatliche Lotto-Monopol ausbauen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) (Dientagausgabe) unter Bezug auf den neuen Lotterie- Staatsvertrag weiter. Damit stemmen sich die Länder gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts, das erst vor einer Woche privaten Spielvermittlern erlaubt hatte, Annahmestellen zu errichten und Spiele auch über Landesgrenzen hinweg zu vermitteln. Das Kartellamt hält das bestehende Monopol für wettbewerbs- und insbesondere für europarechtswidrig. Sollte der neue Staatsvertrag in Kraft treten, so wären auch in Zukunft auch die Werbung für staatliches Lotto im Fernsehen untersagt, ferner soll die Zahl der 25.000 staatlichen Annahmestellen reduziert werden.
Für private Anbieter, die bisher im Internet Wetten anbieten oder die nun in Tankstellen oder Supermärkten Spiele vermitteln wollen, würde der neue Staatsvertrag das Ende ihres Geschäfts bedeuten. Ihre Anwälte sprechen von einer "politisch gewollten Eskalation", schreibt die FAZ.
Eine kontrollierte Zulassung privater Wettangebote würde nach Ansicht der Länder "zu einer enormen Expansion des Glücksspielmarktes führen", zitiert die Zeitung aus den Erläuterungen zum Entwurf. Die Länder, die jährlich mehr als acht Milliarden Euro mit dem Glückspiel umsetzen, wollen nun an ihren "Kernzielen" festhalten: "Eine Politik der strikten Regulierung des Glücksspiels" sei "zum Schutz der Spieler notwendig und geeignet." Schließlich sei der Lotto-Markt in Deutschland seit mehr als 25 Jahren im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt nicht gewachsen, sondern stabil geblieben.
Werbung im Fernsehen soll verboten werden Als wichtigstes Ziel des neuen Staatsvertrages wird die Bekämpfung der Glücksspielsucht bezeichnet. Die dafür notwendigen Schranken sollen für staatliche und private Veranstalter gelten. Die Werbung im Fernsehen und im Internet solle verboten werden, weil hier die Suchtgefahren am größten seien. Berlin, Thüringen und Sachsen sollen ferner dazu verpflichtet werden, die noch aus DDR-Zeiten fort geltenden Glücksspielerlaubnisse aufzuheben. Darüber hinaus bedürfe nach dem neuen Staatsvertrag jede Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele einer Erlaubnis des jeweiligen Landes. Diese Erlaubnis sei demnach zu versagen, wenn die Veranstaltung den Zielen des Staatsvertrags zuwiderlaufe.
Die Länder fordern einen strikten Jugendschutz sowie ein "übergreifendes Sperrsystem", das Süchtige von der Teilnahme am Spiel ausschließt. Auch die Glücksspielaufsicht soll gestärkt werden, um illegale Spiele zu verhindern, schreibt die Zeitung weiter. Quelle: www.manager-magazin.de
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