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Hessen verbietet Sportwetten, Pechsträhne für bwin



14.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Hessen verbietet Sportwetten, Pechsträhne für bwin»

Nach Sachsen hat auch Hessen dem privaten Sportwettenabieter bwin das Anbieten von Sportwetten und anderen Glücksspielen im Internet untersagt.

Innerhalb einer Woche müsse bwin (früher betandwin) dafür sorgen, dass keine Sportwettenangebote oder andere Glücksspiele per Internet oder Mobilfunk in oder für Hessen angeboten würden, teilte das hessische Innenministerium am Mittwoch in Wiesbaden mit. Außerdem entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen, dass der Fußball- Bundesligist Werder Bremen im Stadion und auf Trikots nicht mehr für bwin werben darf.

Gegen die Entscheidung des hessischen Innenministeriums, von der sowohl die Wiener Muttergesellschaft als auch die Töchter in Sachsen und Gibraltar betroffen sind, will bwin Widerspruch einlegen - wie zuvor in Sachsen. "Diese Firmen bieten über das Internet in Hessen nicht nur Sportwetten, sondern Glücksspiele aller Art an und werben für diese Angebote", argumentierte hingegen der hessische Innenminister Volker Bouffier. "Beides ist verboten."

Werder-Trikots künftig oben ohne In Bremen entschied das Gericht, dass das Stadtamt entgegen einer erstinstanzlichen Entscheidung dem Fußball-Club durchaus die Werbung für bwin im Stadion und auf Trikots untersagen darf. Eine entsprechende Verfügung sei sofort zu beachten. Werder Bremen wirbt seit Beginn der laufenden Saison 2006/2007 für das bwin.

Die Firma stützt sich in Deutschland auf eine nach DDR-Recht im April 1990 erteilte Genehmigung. Das OVG argumentierte jedoch, dass dieses Papier es nicht gestatte, bundesweit im Internet Sportwetten anzubieten. Es sei sogar fraglich, ob die Nutzung des Internets dem Wettunternehmen nicht generell zu verwehren sei. In jedem Fall sei die Genehmigung auf das Gebiet der DDR und damit der heutigen neuen Bundesländer beschränkt.

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Sportwetten: Werder muss bwin aus Stadion verbannen Bwin hat bei Werder Bremen erst einmal ausgewettet. Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass der Klub in der Hansestadt künftig nicht mehr mit dem Sportwettenanbieter auf den Trikots werben darf. Demnach ist die Untersagungsverfügung des Stadtrates Bremen vom 7. Juli mit sofortiger Wirkung gültig. Es sei nicht zulässig, dass Werder für dieses unerlaubte bundesweite Angebot werbe, so das Urteil im Juli.

Die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilten Genehmigung für die Sportwettenunternehmen, ausgestellt in Sachsen, sei in vielen Bundesländern nicht gültig, begründet das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung. Nachdem das Regierungspräsidium Chemnitz dem Unternehmen vor wenigen Wochen ebenfalls den Geschäftsbetrieb untersagt hat, prüft das Verwaltungsgericht Dresden nun auch die Lizenzerlaubnis in den noch bwin- (Nachrichten) freundlichen Bundesländern.

Trotz des Urteils, das Signalwirkung für andere Bundesländer haben könnte, gibt bwin noch nicht auf und glaubt weiterhin, dass der Sportwettenmarkt in Deutschland komplett liberalisiert wird. „Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof den nationalen Gerichten die Anwendung und Auslegung von Gemeinschaftsrecht ins Stammbuch schreiben werden, das von einer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU ausgeht und zu einer Anerkennung der in der EU erteilten Lizenzen führen wird“, so Bwin- Direktor Jörg Wacker.

Bis sich die Luxemburger Richter Mitte November entscheiden, werden die Werder-Spieler im eigenen Stadion und in weiteren Bundesländern mit dem Schriftzug „We win“ auflaufen. „Wir werden die Entscheidung akzeptieren, auch wenn wir uns natürlich eine andere gewünscht haben“, erklärt Werders Marketing-Geschäftsführer Manfred Müller Focus Online gegenüber. In den bwin-freundlichen Bundesländern, zum Beispiel in Baden- Württemberg, wollen Klose und Co allerdings auch weiterhin für den Sportwettenanbieter werben. Der Vertrag mit dem Hauptsponsor werde auf alle Fälle weitergeführt, fügt Müller hinzu. Bwin zahlt kolportierte sechs Millionen Euro pro Jahr für das Sponsorship bei Werder Bremen. Dies ist eine Mitteilung von SPONSORs. Für den Inhalt ist ausschließlich SPONSORs verantwortlich. Robert Hohenauer SPONSORs-Redaktion Fon: 040 / 41 33 00 814 Fax: 040 / 41 33 00 819 Mail: hohenauer@sponsors.de Web: www.sponsors.de



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