20.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Experten wetten auf das Ende des staatlichen Glücksspielmonopols»
WIEN. 600.000 Euro Kaution mussten die bwin-Chefs in Frankreich hinterlegen, damit etwaige Strafen bedient werden können. EU-Rechtsexperten bezweifeln, dass sich das staatliche Glücksspielmonopol noch lange halten kann.
Manfred Bodner und Norbert Teufelberger weilen derzeit bei ihren Familien auf Gibraltar. Morgen, Donnerstag, wollen sie bei einer Pressekonferenz ihre Sicht der Dinge darstellen. Diese wird so aussehen: Die Vorgangsweise Frankreichs gegen den Sportwettenanbieter bwin und die Verhaftung der beiden Geschäftsführer war und ist rechtswidrig.
"Wir haben schon im Frühjahr bei der EU-Kommission formal unsere Beschwerde eingebracht. Und der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in seiner Stellungnahme argumentiert, dass europäisches Recht verletzt wird", sagt bwin-Sprecherin Karin Klein.
Unterstützung bekam der börsenotierte Sportwettenanbieter gestern, Dienstag, auch von der EU-Kommission in Brüssel. "Wenn die nationalen Bestimmungen bezüglich Glücksspiel nicht im Einklang mit EU-Recht stehen, sind grundsätzlich auch die Strafmaßnahmen aus Sicht des Binnenmarktes problematisch", sagte Oliver Drewes, Sprecher des zuständigen EU- Kommissars Charlie McGreevy in Brüssel. Er bestätigte, dass die Kommission an weiteren Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Staaten arbeite. Schon im April wurden Deutschland, Finnland, Italien, Ungarn sowie Schweden und die Niederlande verwarnt, die ihre Monopole schützen.
Der Linzer Völkerrechts- und Europarechtsexperte Sigmar Stadlmeier von der Universität Linz sieht auch keinen Grund, an staatlichen Wett- und Glücksspielmonopolen festzuhalten. "Die Staaten tun dies ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen. Und das ist nicht zulässig", sagt der Universitätsprofessor im OÖN-Gespräch.
Die Vorgangsweise der Staaten würde gegen die Niederlassungsfreiheit verstoßen und sei ein Fall für den Europäischen Gerichtshof.
Trotz all dieser Bedenken hält Frankreich an seinem Verfahren fest. Die Höchststrafe, die den bwin-Chefs droht, sind drei Jahre Haft. Ein offizielles Strafverfahren wurde vorerst noch nicht eingeleitet. Der Untersuchungsrichter hat aber angeordnet, dass auf der französischen Seite von www.bwin.com schon in den nächsten Wochen ein Hinweis anzubringen sei, wonach das Angebot in Frankreich möglicherweise gegen nationale Glücksspielvorschriften verstoßen könnte.
bwin-Aktie wieder gehandelt Die bwin-Aktie wurde Dienstag früh an der Wiener Börse wieder gehandelt, nachdem sie tags zuvor vom Handel ausgesetzt gewesen war. Das Papier stürzte zunächst von über 25 auf 19 Euro ab, erholte sich aber im Laufe des Nachmittags etwas. Letztlich büßte bwin aber rund 15 Prozent ein.
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