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Bwin-Chefs drohen bis zu drei Jahre Haft in Frankreich



21.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Bwin-Chefs drohen bis zu drei Jahre Haft in Frankreich»

Ihre Tage in Freiheit könnten gezählt sein: Nach ihrer vorläufigen Haftentlassung drohen den Bwin-Chefs bis zu drei Jahre Haft. Die französischen Behörden sind unerbittlich.

Zwar ist der erste Schock für Norbert Teufelberger und Manfred Bodner, die Vorstände des Online-Wettanbieters Bwin, einmal überwunden - sie wurden ja am Montag gegen Kaution aus der Haft in Frankreich entlassen -, aber die Sache ist noch lange nicht zu Ende. Denn das Gericht hat gegen die beiden ein Strafverfahren wegen "Verstosses gegen glücksspielrechtliche Vorschriften" eingeleitet.Nach Auskunft ihres Rechtsanwaltes Thomas Talos könnten den Bwin-Chefs im schlimmsten Fall Haftstrafen bis zu drei Jahre und Geldstrafen bis 175.000 Euro drohen. "Ich rechne damit, dass sich das Verfahren ein bis zwei Jahre dahinziehen kann", glaubt Talos. Zu den strafrechtlichen Sanktionen könnten auch noch Schadenersatzforderungen des französischen Monopolisten "Francaise des Jeux" dazukommen. Talos: "Von ihnen wurden aber noch keinerlei Forderungen angemeldet." Ähnliche Vorgehensweisen wie in Frankreich erwartet der Anwalt in keinem anderen Land, in dem Bwin aktiv ist. Einzig Griechenland sei auch für seine restriktive Vorgehensweise zur Bewahrung des Glücksspielmonopols bekannt.

Frankreich bleibt hart Während sich die Bwin-Chefs seit gestern Vormittag wieder auf sicherem österreichischen Boden befinden, wird in Frankreich weiter gegen den Wettanbieter Stimmung gemacht. So meinte der französische Sportminister Jean-François Lamour: "Das Monopol wird zwar stark kritisiert, aber es ist die Versicherung, dass die Abhängigkeit von den Spielen, vor allem von Seiten eines fragilen Publikums, nicht in menschlichen Dramen mündet."Kritische Äusserungen gegen Bwin kommen auch von den Casinos Austria. Deren Rechtsexperte Dietmar Hoscher wirft dem Unternehmen vor, die europäische Rechtslage der Glücksspielmono-pole zu negieren. Auch das Anbieten von Bwin-Glücksspielen in Österreich sei "nicht legal". www.wirtschaftsblatt.at Angelika Kramer



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