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Sportwetten: Kein Staatsmonopol, keine Schließung



26.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Sportwetten: Kein Staatsmonopol, keine Schließung»

Verwaltungsgericht Mainz bremst Land und Kommunen aus – Europarechtswidrige Beschränkungspolitik in der Kritik

Mainz/Düsseldorf - Das Dickicht im deutschen Sportwettenmarkt wird immer undurchdringlicher. Allein in Bayern, das sich neben Sachsen besonders bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils vom März auszeichnet, sind nach Berichten der Kommunalpolitischen Blätter http://www.kopo.de in den vergangenen Wochen über 50 Wettbüros privater Anbieter geschlossen worden, knapp 400 Verfahren seien noch nicht entschieden. „Für großes Aufsehen sorgte dabei kürzlich das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Altherrenmannschaft des FT Starnberg, die wie rund 20.000 Amateurmannschaften mit ‚Bwin’-Trikots ausgestattet sind.“ Dass die Starnberger Altherrenmannschaft kein Einzelfall bleiben könnte und die Monopoldiskussion weitere Blüten treibt, lassen Pläne der Landes-Sportminister befürchten. Mittlerweile gebe es nämlich Bestrebungen, „Sportvereine, -verbände und -veranstalter unter Druck zu setzen, die mit diesen Firmen zusammenarbeiten“, berichtet der Spiegel http://www.spiegel.de. Demnach beabsichtigen die Landesminister, „die finanzielle Förderung der betreffenden Sportorganisationen ‚zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren oder zu beenden’. Von einem solchen Schritt betroffen wären wohl unter anderem die Sportarten Handball und Basketball, die derzeit massiv vom privaten Wettanbieter Bwin unterstützt werden.“

Und während mittlerweile Hunderte von Verfahren noch nicht entschieden sind, in denen private Anbieter gegen eine Schließung ihres Geschäfts klagen, hat das Verwaltungsgericht Mainz http://cms.justiz.rlp.de der unendlichen Geschichte Sportwetten eine weitere Episode hinzugefügt und für Rheinland-Pfalz die Schließung von privaten Wettannahmestellen für rechtswidrig erklärt. Das berichtet die Rhein-Zeitung http://www.rhein-zeitung.de. „Wettbüros von Anbietern aus Malta und Österreich dürfen vorerst in Mainz, Alzey, Bingen und Ingelheim nicht per Sofortvollzug dicht gemacht werden, so die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz unter dem Aktenzeichen 6 L 654/06 im einstweiligen Rechtschutzverfahren.“ Die Mainzer Richter hätten größte Bedenken, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt in Rheinland-Pfalz greift, weil es hier gar kein staatliches Wettmonopol gebe, sondern nur „ein Monopol zu Gunsten der - staatlich konzessionierten - privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die den drei Sportbünden gehört.“ Ein Monopol eines privaten Anbieters würde nach Ansicht der Mainzer Richter in Karlsruhe ohnehin als verfassungswidrig angesehen. Das ließe sich aber erst auf dem Klageweg klären. „Hinzu komme, dass die Nachteile für die Annahmestellenbetreiber im Falle einer sofortigen Schließung ihrer Annahmestellen kaum auszugleichen wären, wenn sich nach Abschluss der Klageverfahren die Untersagungsverfügungen endgültig als rechtswidrig erweisen sollten“, so das Gericht. Schließlich spreche auch gegen einen Sofortvollzug, dass die untersagten Tätigkeiten über Jahre hingenommen worden seien und in dieser Zeit auch die Monopol-Wettveranstalter intensiv geworben hätten.

Gleichzeitig gibt es Anzeichen dafür, das die Länderfront der Monopolbefürworter langsam aufbricht. So hat sich bereits die CDU-Fraktion im Landtag von Schleswig-Holstein http://www.cdu.parlanet.de für eine Zulassung privater Anbieter ausgesprochen. „Mit einer ‚Abschottung des deutschen Marktes’ lasse sich das überholte Monopol nicht mehr retten“, zitiert die Süddeutsche Zeitung http://www.sueddeutsche.de ein Positionspapier der Fraktion. Auch die Europäische Union plädiert für eine Abschaffung des Monopols. Binnenmarktkommissar Charly McCreevy habe bereits im Frühjahr die Bundesregierung darüber in Kenntnis gesetzt und ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt. Außerdem rügt McCreevy das fadenscheinige Argument des Spielerschutzes vor Spielsucht, denn „die Lottogesellschaften hätten ‚eine ganze Reihe neuer Spiele’ wie Super 6 eingeführt, um mehr Kunden anzulocken, statt einer Ausweitung des Glücksspiels entgegenzuwirken“, schreiben die Autoren der Süddeutschen, Alexander Hagelüken und Klaus Ott. Auch nach Ansicht der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach http://www.ra- hambach.com sind die Befürworter eines staatlichen Glücksspielmonopols in der Pflicht sich zu erklären, „wie sie ihre europarechtswidrige Beschränkungspolitik vor dem Hintergrund massiver Werbemaßnahmen trotzdem rechtfertigen wollen“.

Es sei nahezu grotesk und unverantwortlich, dass die Politik dem derzeitigen Irrsinn nicht Einhalt gebiete, meint der Präsident der Europäischen Wettanbieter, Markus Maul http://www.vewu.com. Inzwischen wandern Sportwettenanbieter aufgrund der unklaren Rechtslage ins Ausland ab, setzen auf vielversprechende Märkte in Osteuropa, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. „Während in Osteuropa derzeit erst 88 Millionen Dollar mit Sportwetten umgesetzt werden, sollen sich die Bruttoerträge bis 2012 auf 265,8 Millionen Dollar (+202 Prozent) erhöhen“, berichtet die österreichische Tageszeitung Der Standard http://www.standard.at. Der Dschungel aus Lobbyinteressen und juristischen, straf- und ordnungsrechtlichen Barrieren in Deutschland sei volkswirtschaftlich sehr schädlich, kritisiert Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG http://www.stratega-ost.de. Für ihn steht fest: „Die deutsche Politik verkennt, welche positiven Arbeitsplatzeffekte mit ihrer Entscheidung verspielt werden, denn die Wettbranche rechnet infolge einer Liberalisierung in Deutschland mit 30.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen.“ Wie andere Anbieter will Stratega- Ost diese jetzt durch den Aufbau eines Filialnetzes in Osteuropa schaffen.

Verfasser: Andreas Schultheis, Gunnar Sohn www.neuenachricht.de



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