29.09.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspiel Urteil macht Wettanbietern Mut»
In dieser Woche haben viele Wettbüros in Bayern wieder aufgemacht. Denn das Oberlandesgerichts München hat entschieden: Das bayerische Staatslotteriegesetz verstößt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.
München - Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) schöpfen die Glücksspiel-Anbieter in Bayern wieder Mut. Nach Informationen der WELT aus Branchenkreisen haben in dieser Woche viele Wettbüros wieder aufgemacht. In den vergangenen drei Monaten hatte der Freistaat mehr als 100 private Annahmestellen für Sportwetten wegen "illegalen Glücksspiels" geschlossen. Diese Schließungsverfügungen sehen viele Kleinunternehmer nach der OLG-Entscheidung als gegenstandslos an. Das OLG urteilte, dass sich Veranstalter vorläufig nicht strafbar machten. Damit bestätigte das Gericht in letzter Instanz den Freispruch des Wettanbieters Norbert K. aus Landshut, der eine Geschäftserlaubnis aus England besitzt. Die bayerische Staatsregierung hat sich damit eine Niederlage im Kampf gegen private Glücksspiel-Anbieter eingehandelt. Bayern setzt auf ein Monopol der Bundesländer für Lotto und Sportwetten und will dies auch gerichtlich durchdrücken.
Laut OLG aber verstößt das bayerische Staatslotteriegesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Bayern erlege den Anbietern Beschränkungen der Berufs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auf, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses nicht gerechtfertigt seien. Das OLG bezieht sich damit auf das sogenannte "Gambelli"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2003. In dieser Entscheidung hatte das Gericht eine Beschränkung privater Wett-Anbieter in Italien als Verstoß gegen die europaweite Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr eingestuft. Seitdem wurden auch in Deutschland zunächst vielerorts die Wettbüros geduldet, obwohl nicht klar war, ob sie auch als illegal eingestuft werden könnten.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom März 2006 sind die Bundesländer vor die Wahl gestellt: Entweder sie brechen das Staatsmonopol kontrolliert auf und liberalisieren den Markt. Oder sie dämmen ihre eigenen Glücksspiel-Geschäfte stark ein. Ende 2007 soll darüber Klarheit herrschen. Das bayerische Justizministerium interpretiert das OLG-Urteil als einen veralteten Einzelfall. "Das Urteil ändert nichts an der Strafbarkeit für illegale Sportwetten", hieß es dort. Das BVG habe für eine Übergangszeit festgestellt, dass das Verbot privater Sportwetten weiterhin wirksam ist und vollzogen werden dürfe. "Wer ohne Erlaubnis bayerischer Behörden Sportwetten veranstaltet, muss daher weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen." Von Burkhard Riering Welt.de
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