10.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspiel, Fernseh-Verbot für Lotto-Werbung»
Die Bundesländer basteln nach den Urteilen zum Lotto-Monopol an einem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Danach soll Fernseh- Werbung verboten sein. Der baden- württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) will die Spiele dagegen je nach Suchtpotenzial unterscheiden.
Stuttgart - Beim Privatsender Neunlive soll sie zu besichtigen sein, die Untergrabung des staatlichen Glücksspielmonopols. Dort lockten banale Ratespiele Hunderttausende zu 42-Cent-Anrufen, der Sender teile sich die Gebühr mit dem Telefonanbieter und mache satte Gewinne, meint Gebhard Hruby, Glücksspielreferent im Stuttgarter Finanzministerium. Das Suchtpotenzial sei enorm. Denn die Menschen müssten sich nicht vom Fernseher wegbewegen und die Spieler spürten den Verlust nicht konkret im Geldbeutel, sondern am Monatsende bei der Telefonabrechnung. Das sei "verkapptes Glücksspiel", sagt Hruby.
Der Stuttgarter Experte kritisiert, dass nun auch im Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder keine Zeile zu den Glücksspielen der Privaten im Fernsehen stehe. Der Staat sehe die Gefahren durch solche Ratespiele nicht, sagt er. Die marktliberal argumentierende Medienbranche habe sich bereits beim ersten Staatsvertrag aus dem Jahr 2004 durchgesetzt.
Fernsehverbot für Lotto Den staatlichen Glücksspielen wie Toto, Lotto oder den Sportwetten dagegen, soll wegen der hohen Suchtgefährdung jeglicher interaktive Auftritt, selbst Werbung in Internet und TV versagt bleiben. Nur Informationswerbung in Printmedien wäre erlaubt - nicht jedoch Mailing. Zudem dürften Lotto-Spieler ihr Glück nicht mehr nicht mehr online versuchen. Gewerbliche Vermittler wie Tipp24, Faber oder Fluxx hätten das Nachsehen. Auch die Klassenlotterien könnten in der heutigen Form nicht weiter bestehen, meint Referent Hruby. Das sei schon ein "sehr strenger ordnungspolitischer Ansatz".
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat laut Minister Stratthaus "eindeutig klargestellt", dass das Monopol bestehen könne - wenn es konsequent an der Bekämpfung der Spielsucht ausgerichtet sei. Das wollten die Landesregierungen längst, sagt der Minister.
Tatsächlich reagierten die Länder auf entsprechende Urteile mit Nachjustierungen. So sieht sich Baden-Württemberg als Vorreiter, weil es als erstes Bundesland beim Automatenspiel gesperrte Spieler über biometrische Daten erkennen lässt. Auch die Zusammenarbeit der Spielbanken mit der Suchthilfe sei im Südwesten hervorragend. Der Staat mit seinem Monopol könne Suchtbekämpfung am besten gewährleisten, sagt Stratthaus.
So steht es auch im bisherigen Lottostaatsvertrag: Die Länder könnten den "natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken und übermäßige Spielanreize verhindern". Das Geld, gibt Stratthaus zu, sei "ein erfreulicher Nebeneffekt". 8,4 Milliarden Euro setzt der deutsche Toto-Lotto-Block jährlich um. Etwa fünf Milliarden Euro fließen in die Länderkassen.
Das Monopol könne faktisch aber nur Bestand haben, wenn auch das illegale Internetangebot bekämpft werden könne. Etwa Anbieter, die die Zwei-Prozent-Besteuerung auf Malta nutzen und hier hohe Gewinne absahnten. Das Stuttgarter Finanzministerium macht sich für eine Differenzierung der Restriktionen stark, weil Glücksspiele unterschiedliche Gefährdungspotenziale hätten: Schnell laufende Wetten wie Keno oder das Quicky in Niedersachsen zögen viel eher Zocker an als "langatmige" Spiele wie Lotto oder die Klassenlotterien. So sollten Internet-Rundbriefe bei Sportwetten nicht, bei der Klassenlotterie sehr wohl akzeptiert werden. "Hier wird alles über einen Kamm geschoren", kritisiert Referent Hruby.
Minister Stratthaus fordert eine "abgestufte Normierung". Der Beschluss des Bundeskartellamtes steht seiner Meinung nach "im Gegensatz" zur Rechtsprechung des BVG. Denn der Suchtprävention könne bei einem offenen Wettbewerb zwischen 16 Lottogesellschaften "nicht mehr Rechnung getragen werden". Ein offener Glücksspielmarkt, so Hruby, ziehe die organisierte Kriminalität magisch an. Dann wäre Deutschland "sogar für die sizilianische Mafia von Interesse". Gabriele Renz www.fr-aktuell.de
Essay Glücksspiele Das staatliche Glücksspiel-Angebot muss sich noch konsequenter an der Spielsuchtbekämpfung orientieren - so urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVG) im März 2006 zum Sportwettenmonopol des Staates. Das Monopol kann danach aber bestehen bleiben.
In seinem Beschluss vom 28. August 2006 hat das Bundeskartellamt als oberste Wettbewerbsbehörde den 16 staatlichen Lottogesellschaften untersagt, den Markt unter sich aufzuteilen. Sie müssten Wettbewerb durch regionale Anbieter zulassen. Auch dürften gewerbliche Spielevermittler nicht mehr ausgeschlossen werden.
Aus Sicht des Deutschen Lotto- und Totoblocks missachtete das Kartellamt damit den ordnungsrechtlichen Auftrag des Staatsmonopols. Ein Wettbewerb heize den Glücksspielmarkt zusätzlich an und stehe im Widerspruch zur Meinung des BVG.
Laut Glücksspiel-Staatsvertrag liegt ein Glücksspiel vor, "wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnannahme ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt".
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