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Korrektur zum Thema Besteuerung von Lottogewinnen in der Schweiz



15.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Korrektur zum Thema Besteuerung von Lottogewinnen in der Schweiz»

Information der Redaktion von www.casinos.ch In einem kürzlich veröffentlichen Artikel zu diesem Thema wurde fälschlicherweise eine veraltete Information / Gesetzesgrundlage veröffentlicht.

Es ist so, dass heute die Regel gilt, dass Lottogewinne in der Schweiz an dem Ort versteuert werden müssen, wo man am 31. 12. des Jahres, in welchem der Lottogewinn anfällt, angemeldet ist.

In diesem Sinne entschuldigen wir uns für diese Fehlinformation und bedanken uns bei dem aufmerksamen Leser, der uns auf diesen Fehler hingewiesen hat.

Auszüge aus verschiedenen Quellen:

www.bkb.ch Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. Wie muss ich meinen Lottogewinn versteuern? Ab 1. Januar 2005 ist der Lottogewinn sowohl kantonal als auch bei der Direkten Bundessteuer als Einkommen zu deklarieren. Alle Einsätze desselben Kalenderjahres können vom Gewinn in Abzug gebracht werden. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf inländischen Lottogewinnen setzt eine ordnungsgemässe Deklaration des Gewinnes voraus. Im Gegensatz dazu sind Spielbankengewinne bei Kanton und Bund steuerfrei.

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Ich habe einen schönen Lottogewinn erzielt. Wo und wann ist dieser steuerpflichtig? (März 2004)

Dort, wo Sie am 31. Dezember den steuerlichen Wohnsitz hatten. Lottogewinne werden für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer getrennt vom übrigen Einkommen zu einem fixen Satz besteuert. Nur bei der direkten Bundessteuer wird der Gewinn zum Einkommen geschlagen. Gesamthaft wird die Belastung im Kanton Bern immer unter 35 Prozent liegen, weshalb sich die Deklaration für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer lohnt.

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"Ich habe in einem Kasino im benachbarten Ausland einen fünfstelligen Gewinn gemacht. Muss ich ihn versteuern?"

Rolf Buchegger: "Ja, Lotteriegewinne, zu denen Ihr Gewinn zählt, unterliegen der Einkommenssteuer. Sie müssen jedoch nur den Nettogewinn versteuern - Ihre Einsätze können Sie im Prinzip abziehen, allerdings nur, wenn Sie diese belegen können. Dasselbe gilt für Lottogewinne: Mir ist ein Fall bekannt, in dem der Steuerkommissär die zwei Franken für den Lottoschein vom Gewinn abgezogen hat. Sie können aber nicht nur die zwei Franken für den Gewinnerlottoschein geltend machen, sondern auch die Kosten der vorherigen Scheine sowie sämtliche Einsätze von gleichartigen Gewinnspielen, die in die Bemessungsperiode fallen."



Über Swisslotto:

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie ist eine Genossenschaft. Genossenschafter sind die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin. Im Auftrag dieser zwanzig Kantone bietet SWISSLOS Lotteriespiele an - Zahlenlottos (z.B. Swiss Lotto, Euro Millions) und eine ganze Palette von Losen.

Der Reingewinn aus diesen Produkten kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. Nutzniesser sind zum einen die kantonalen Lotterie- und Sport-Toto- Fonds, die damit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Breitensport unterstützen. Zum andern der nationale Sport - namentlich Swiss Olympic und der Schweizerische Fussballverband - der via Sport-Toto-Gesellschaft von SWISSLOS profitiert.

SWISSLOS ist im Auftrag der Sport-Toto-Gesellschaft auch zuständig für die Vermarktung und Durchführung der Sportwetten Toto und Sporttip.

Hotline: 061 284 14 15 (deutsch) 061 284 14 16 (französisch) 061 284 14 17 (italienisch)



--- Ende Artikel / Pressemitteilung Korrektur zum Thema Besteuerung von Lottogewinnen in der Schweiz ---


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