17.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Kampf ums Glücksspielmonopol, bwin darf vorerst weiter Wetten anbieten»
Der private Sportwettenanbieter bwin darf vorerst weiter Wetten anbieten. Das Verwaltungsgericht Dresden hob eine Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10. August auf. Die noch zu DDR-Zeiten erteilte Erlaubnis für bwin, ein Wettbüro für Sportwetten zu eröffnen, gelte auch für die Vermarktung von Wetten im Internet, urteilte das Gericht. Der Freistaat Sachsen habe diese Tätigkeit jahrelang nicht beanstandet. Das Unternehmen mit Sitz im sächsischen Neugersdorf hatte einen Eilantrag gegen das Gewerbeverbot gestellt.
Durch das Verbot des Regierungspräsidiums Chemnitz sei das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, so das Verwaltungsgericht weiter. Auch drohe der Verlust von 52 Arbeitsplätzen, sagte ein Sprecher. Die Richter verwiesen zudem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März, das im staatlichen Sportwettenmonopol einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen habe. Auch sei die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa noch nicht geklärt, hieß es zur Begründung.
Innenministerium will Beschwerde prüfen Da sächsische Innenministerium will die Begründung nun prüfen und innerhalb der nächsten zwei Wochen Stellung nehmen. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vereinbart, das staatliche Sportwetten-Monopol konsequent durchzusetzen. Das führte in zahlreichen Bundesländern zu einem Verbot von privaten Sportwettenanbietern.
Klage gegen Land Bremen geplant In Deutschland war bwin Anfang der Spielsaison 2006/2007 unter anderem offizieller Hauptsponsor des SV Werder Bremen. Das Oberverwaltungsgericht Bremen allerdings hat dem Fußballklub die Werbung untersagt - deswegen laufen die Fußballer bei Heimspielen nicht mehr mit dem Sportwetten-Logo auf der Brust über den Platz. Bwin will deshalb das Land Bremen verklagen.
Bundesländer wollen Monopol behalten Im Streit um den Wettmarkt in Deutschland wollen sich die Bundesländer nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" offenbar auf einen Kompromiss verständigen. Demnach soll das staatliche Lotto- und Totomonopol übergangsweise weiter gelten. Die Länder, die am Mittwochabend über die Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beraten, werden sich nach Angaben des rheinland-pfälzischen Staatskanzleichefs Martin Stadelmaier (SPD) voraussichtlich darauf verständigen, ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die nächsten vier Jahre gesetzlich festzuschreiben.
Stadelmaier sagte dem Blatt, mehrere Ministerpräsidenten verlangten zwar eine dauerhafte Öffnung des Marktes für private Sportwetten. Die betreffenden Länder wie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein seien jedoch in der Minderheit. Eine deutliche Mehrheit der Ministerpräsidenten poche auf ein Monopol. Eine Übergangszeit könne dazu genutzt werden, ein "Konzessionsmodell" zu entwickeln, das die Vergabe von Totolizenzen an private Anbieter nach dem Jahr 2010 regele, so Stadelmaier. Die Ministerpräsidenten beraten ab Mittwoch in Bad Pyrmont über ein neues Lotteriegesetz, mit dem sich zahlreiche Länder die Erlöse ihrer Lotto- und Totogesellschaften möglichst lange sichern wollen. Die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen aus den Wetteinsätzen der Bürger vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr in die Landeskassen ab. www.tagesschau.de
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