18.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Bewegung bei Sportwetten-Streit»
Dresden/München (AP) In den Streit um das staatliche Glücksspielmonopol kommt Bewegung: So zeichnet sich laut einem Medienbericht ein Kompromiss bei den Ministerpräsidenten ab, ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die nächsten vier Jahre festzuschreiben, bei dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten könnten. Am Dienstag entschied außerdem das Verwaltungsgericht Dresden, dass der private Sportwettenanbieter bwin weiter Wetten anbieten darf.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr dieses Jahres vereinbart, das staatliche Sportwetten-Monopol konsequent durchzusetzen. Das führte in zahlreichen Bundesländern zu einem Verbot von privaten Sportwettenanbietern. Nun sollen sich die 16 Länder nach Angaben des rheinland-pfälzischen Staatskanzleichefs Martin Stadelmaier (SPD) in dieser Woche aber voraussichtlich darauf verständigen, ein staatliches Lotto- und Totomonopol für die nächsten vier Jahre gesetzlich festzuschreiben, bei dem auch private Anbieter Konzessionen erhalten könnten.
Stadelmaier sagte der «Süddeutschen Zeitung» (Mittwochausgabe), mehrere Ministerpräsidenten verlangten zwar eine dauerhafte Öffnung des Marktes für private Sportwetten. Die betreffenden Länder wie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein seien jedoch in der Minderheit. Die Befürworter einer Marktöffnung glaubten nicht daran, dass sich die vorhandenen Anbieter wieder vom Markt verdrängen ließen, auch nicht mit noch so strengen Gesetzen.
Die Ministerpräsidenten beraten diese Woche in Bad Pyrmont über ein neues Lotteriegesetz, mit dem sich zahlreiche Länder die Erlöse ihrer Lotto- und Totogesellschaften möglichst lange sichern wollen. Die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen aus den Wetteinsätzen der Bürger vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr in die Landeskassen ab.
Derweil hob das Dresdner Verwaltungsgericht die Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10. August gegen das Unternehmen bwin mit Sitz im sächsischen Neugersdorf auf, mit der bwin in Sachsen untersagt worden war, Sportwetten zu vermitteln oder zu veranstalten.
Die 14. Kammer sei zu der Auffassung gekommen, dass die noch zu DDR-Zeiten erteilte Erlaubnis für bwin zur Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten auch die Veranstaltung von Wetten und deren Vermarktung im Internet erfasse, sagte der Sprecher. Diese Tätigkeit sei jahrelang vom Freistaat Sachsen nicht beanstandet worden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe vorläufigen Charakter, weil sich die Klage von bwin gegen den Sofortvollzug der Chemnitzer Behörde wende. Eine Entscheidung in der Hauptsache stehe noch aus.
«Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt», sagte die Sprecherin der bwin- Konzernmutter, Karin Klein, in Wien der österreichischen Nachrichtenagentur APA nach der Entscheidung. Das Unternehmen sponsert viele Vereine in Europa, etwa den Championsleague- Sieger FC Barcelona oder den AC Mailand. In Deutschland war bwin Anfang der Spielsaison 2006/2007 unter anderem offizieller Hauptsponsor des SV Werder Bremen.
Allerdings hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen dem Sportwettenanbieter die Werbung als Sponsor des Bundesligavereins untersagt. Seitdem durfte der Fußballklub bei Heimspielen nicht mehr mit dem bwin-Logo auf dem Trikot auflaufen, obwohl das Unternehmen dafür jährlich rund sechs Millionen Euro zahlt. Das Unternehmen will deswegen das Land Bremen verklagen.
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