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Glücksspiel, die Karten werden neu verteilt



19.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Glücksspiel, die Karten werden neu verteilt»

Das staatliche Glücksspielmonopol wackelt. Die EU-Kommission hat jüngst gegen Frankreich, Österreich und Italien ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der "Diskriminierung" privater Wettanbieter eröffnet. Bereits im April hatte Brüssel ein ähnliches Verfahren gegen Deutschland und sechs weitere Staaten eingeleitet.

Damit reagiert die Kommission auf Beschwerden von Wettanbietern, die in einem EU-Land zugelassen sind, in anderen Mitgliedsstaaten aber aufgrund der staatlichen Glücksspielmonopole keine Lizenz erhalten. Die EU-Kommission sieht dadurch das Prinzip des freien Binnenmarktes in der Europäischen Union gefährdet.

Ob in Wettlokalen oder im Internet – Sportwetten haben in letzter Zeit nicht nur in Deutschland einen Boom erlebt. Rechtliche Unklarheiten und die Hoffnung auf baldige Liberalisierung des Marktes lockten viele neue, private Anbieter auf den Markt.

Doch in vielen Ländern gilt nach wie vor ein staatliches Glücksspielmonopol. Das heißt: Die Veranstaltung von Glücksspielen, darunter fallen Sportwetten, Casinos und Lotterien, ist allein dem Staat vorbehalten. In Deutschland erzielten die Länder im Jahr 2005 Einnahmen in Höhe von etwa 4,4 Milliarden Euro. In ganz Europa gehören Glücks- und Gewinnspiele zu den zehn größten Wirtschaftsbereichen. Eine Einnahmequelle, die in vielen Ländern einzig dem Staat vorbehalten ist und ihn zum alleinigen Gewinner in diesem Spiel macht. Begründet wird das Monopol meist damit, dass Glücksspiel ein hohes Sucht- und Kriminalitätspotential birgt und die Bürger deshalb staatlich vor den Gefahren geschützt werden müssen.

Viele europäische Staaten gehen deshalb gegen die privaten Anbieter vor und erlassen Verbote. Frankreich ließ jüngst sogar die beiden Vorstände des österreichischen Wettanbieters bwin (vormals betandwin) mit Berufung auf das Staatsmonopol verhaften.

Angriff auf das Monopol Die Gegenseite versucht sich juristisch gegen die staatlichen Glücksspielmonopole zu wehren. Dabei richten sich die Unternehmen auch mit einer Flut von Beschwerden an die EU- Kommission. Bereits im April hatte Brüssel sich in den Streit zwischen den privaten Anbietern und den staatlichen Monopolisten eingeschaltet und gegen Deutschland sowie sechs weitere Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Derzeit sieht die Lage in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich aus, in vielen ist der Glücksspielmarkt jedoch staatlich geregelt.

Vertragsverletzungsverfahren Gegenstand der aktuellen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ist die „Diskriminierung“ privater Wettanbieter. Denn die Regelungen seien ein Verstoßes gegen das Prinzip des freien Binnenmarktes. Danach müsste es reichen, eine Lizenz in einem EU-Land zu besitzen, um dann automatisch überall in der EU zugelassen zu sein. Dies geht aber wiederum gegen die Monopole einzelner Länder, die sich auf den Spielerschutz berufen. Bereits nach der Verhaftung der bwin-Chefs in Frankreich hatte Brüssel weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf dem Gebiet der Sportwetten und des Glücksspiels einschränken.

Nun eröffnete die Kommission auch gegen Österreich, Frankreich und Italien ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Länder haben zwei Monate Zeit, auf den Mahnbrief aus Brüssel zu antworten. Sollte sich die Kommission mit den Antworten nicht zufrieden geben, droht ihnen eine Klage vor dem EU-Gerichtshof. www.br-online.de



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