19.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Auch in Deutschland herrscht ein staatliches Glücksspielmonopol.»
Das Lotterie- und Sportwettenrecht ist in Deutschland seit 1936 gesetzlich geregelt.
Zuständig sind die einzelnen Bundesländer mit ihren Landeslotterien. Sie erteilen die Genehmigung, Sportwetten (Toto und Oddset) und Lotterien (Mittwochs- und Samstagslotto) anzubieten. Alle Ländergesellschaften befinden sich entweder direkt oder über Umwege in staatlichem Besitz. Um allerdings bundesweit einheitliche Wetten und Lotterien anbieten zu können, haben sich die 16 Landeslotterien zum Deutschen Lotto-Totoblock zusammengeschlossen. Dabei ist die Ausspielung der Lotterien durch den Staatsvertrag zum Lotteriewesen verbindlich geregelt.
Ziele des Staatsvertrages sind unter anderem, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern. Weiter sollen übermäßige Spielanreize verhindert werden. Außerdem ist im Vertrag festgehalten, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke verwendet wird. Auch die Werbemaßnahmen für Glücksspiele sind im Staatsvertrag geregelt: Sie müssen in Art und Umfang angemessen sein, weiter darf die Werbung nicht irreführend sein und keine falschen Vorstellungen über die Gewinnchancen hervorrufen.
Der Staat gewinnt immer Das Ziel, Glücksspiel in geordnete Bahnen zu lenken, wird im Zuge des Streits um die Liberalisierung des Marktes oft in Frage gestellt. So wird argumentiert, dass der Staat durch Marketing und Webung vor allem versucht, seine Einnahmen zu vergrößern und dem Spielerschutz nicht ausreichend nachkommt. Nur die Hälfte der Lotto-Einnahmen in Deutschland wird als Gewinn an die Tipper ausgeschüttet. Der Rest geht an den Staat, die Annahmestellen oder bleibt in den Kassen der 16 Landes-Lottogesellschaften. Da das Lotterierecht in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder fällt, variieren die prozentualen Abgaben von Land zu Land. Durchschnittlich 7,5 Prozent der Umsätze gehen als Provision an die Annahmestellen, etwa 2,8 Prozent werden für die Finanzierung der Verwaltung zurückbehalten. Die Lotteriesteuer in Höhe von 16,67 Prozent, eine der höchsten innerhalb der EU, sichert den Ländern ihre Einnahmen. Hinzu kommen im Schnitt etwa 23 Prozent zweckgebundene Konzessionsabgaben für die Förderung von Kultur, Sport, Umwelt und Jugend, die ebenfalls an die Finanzministerien der Länder überwiesen werden. Auf diesem Weg nahm beispielsweise Baden- Württemberg im Jahr 2005 insgesamt 435 Millionen Euro ein. Die Lotteriesteuer brachte im Jahr 2005 rund 1,9 Milliarden Euro Steuereinnahmen. Damit haben sich die Einnahmen der Länder aus Lotteriesteuern im Vergleich zu 1990 fast verdoppelt.
Ärger um ein DDR-Relikt Allerdings gibt es auf dem deutschen Markt nicht nur staatliche Anbieter. In der Wendezeit wurde in der DDR mehren Privatpersonen eine Gewerbegenehmigungen für Sportwetten erteilt. Diese mussten durch Artikel 19 des Einigungsvertrag übernommen werden und sind für das gesamte Bundesgebiet gültig. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu neun solcher Lizenzen vergeben wurden. Mit diesen „DDR-Lizenzen“ ausgestattete aktive Sportwettenanbieter sind: Sportwetten Gera, Bernd Hobiger (Sportwetten-Shop Goldesel, digibet wetten.de, bluevest), Interwetten (DSG Deutsche Sportwettgesellschaft mbH, Dresden) und bwin e.K. Die Gewinnquoten bei den privaten Sportwettanbietern liegen durchschnittlich bei 75 Prozent, während die staatlichen Lotteriegesellschaften nur etwa 50 Prozent auszahlen. Neben diesem Vorteil können private Unternehmen auf Marktveränderungen flexibler reagieren als Anbieter, die durch Vertrag an die Entscheidungen des deutschen Lotto- und Totoblocks gebunden sind.
Die Anbieter sahen allerdings ihre Existenz in Deutschland gefährdet, da zahlreiche Bundesländer bwin verboten hatten, Sportwetten und andere Glücksspiele anzubieten. Jetzt zeichnet sich allerdings ein Kompromiss bei den Ministerpräsidenten ab, die derzeit über ein neues Lotteriegesetz beraten. Laut Medienberichten wollen sie ein staatliches Monopol für die nächsten vier Jahre festschreiben, bei dem auch private Anbieter eine Konzession erhalten können. Das Verwaltungsgericht Dresden hob außerdem die Verfügung auf, die bwin verboten hatte in Sachsen Sportwetten zu vermitteln oder zu veranstalten. www.br-online.de
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