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Vier weitere Jahre Wettmonopol



20.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Vier weitere Jahre Wettmonopol»

München - Die Bundesländer haben im Streit um das staatliche Lotto- und Totomonopol offenbar einen Kompromiss gefunden. Demnach soll das neue Glücksspielgesetz, das dem Staat ein Monopol einräumt, vorläufig für vier Jahre gelten. Bei der Konferenz der Ministerpräsidenten heute und morgen gibt es allerdings noch erheblichen Klärungsbedarf.

Denn unter anderem sind durch die Pläne auch die gemeinnützigen Fernsehlotterien "Ein Platz an der Sonne" (ARD) und "Aktion Mensch" (ZDF) in Gefahr. Der Ort wurde passend gewählt: Ab 13.30 Uhr wird es heute im "Fürstensaal" des Hotels Steigenberger im niedersächsischen Bad Pyrmont um die fürstlichen Einnahmen aus dem Geschäft mit dem Glücksspiel gehen: Die deutliche Mehrheit der Länderchefs will den Geldsegen für den Fiskus durch ein staatliches Monopol vergrößern. Im vergangenen Jahr setzten die Deutschen allein bei staatlichen Einrichtungen rund 8,1 Milliarden Euro um, mehr als 40 Prozent davon wandern in die Staatskassen.

Für eine Öffnung des Marktes haben sich bislang nur Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein ausgesprochen. Bayern gehörte mit seiner harten Haltung gegenüber bwin zu den Vorreitern der Monopol-Fraktion. Der Kompromiss sieht nun vor, im vom Bundesverfassungsgericht geforderten neuen Gesetz zwar das Monopol fortzuschreiben - allerdings nur für vier Jahre. Dann soll über die Vergabe von Konzessionen an private Anbieter entschieden werden.

Die Bayerische Staatskanzlei wollte gestern entsprechende Berichte nicht kommentieren. Ein Sprecher betonte vielmehr, dass in Bad Pyrmont noch keine endgültige Entscheidung fallen werde. Auch nach dem Treffen der Ministerpräsidenten werde es noch Anhörungen der Fachverbände geben. Wie deren Urteil ausfallen dürfte, war gestern bereits bei einem Symposium in Frankfurt am Main zu hören. Thomas Talos, Rechtsanwalt des privaten Wettanbieters bwin, warnte vor einem "Rückfall in die Steinzeit".

Ohnehin könnte die Neuregelung zu einer ganzen Reihe von auch bei den Ländern nicht gewünschten Nebeneffekten führen: Denn das Verfassungsgericht hatte den Fortbestand des Monopols an eine Reduzierung der Werbung fürs Glücksspiel geknüpft. Die Gesetzespläne sehen deshalb vor, Werbung für Lotterien im Fernsehen sowie per Postwurfsendung zu verbieten. Dadurch würden aber auch die gemeinnützigen Fernsehlotterien "Ein Platz an der Sonne" und "Aktion Mensch" schwer getroffen.

Auch den staatlichen Süddeutschen und Norddeutschen Klassenlotterien (SKL und NKL) könnten durch das neue Gesetz existenzielle Probleme entstehen. Neben der Werbung müssen nämlich auch die Vertriebswege reformiert werden - per Telefon und Post darf künftig nicht mehr gespielt werden. Genau hier liegen jedoch die Schwerpunkte von SKL und NKL. Müssten beide den Betrieb einstellen, gingen den Ländern insgesamt 300 Millionen Euro pro Jahr verloren. www.ovb-online.de



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