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EU will Lotto-Staatsvertrag kippen



23.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «EU will Lotto-Staatsvertrag kippen»

EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy will den von den deutschen Ministerpräsidenten geplanten Staatsvertrag zum Lotteriemonopol nicht hinnehmen. Er drohte, ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren bis zur letzten Instanz durchzufechten.

Die geplanten Regelungen benachteiligten private Anbieter, sagte der irische Politiker dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Sie widersprächen damit der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt und verstießen so gegen EU-Recht, Niemand hindere Deutschland daran, strenge Regeln für das Glücksspiel zu erlassen. "Es müssen nur Regeln sein, die für jeden gleichermaßen gelten, also für private und staatliche Anbieter", betonte McCreevy. Diese Ansicht teilen auch Sportwetten-Anbieter wie Bwin und andere. Angesichts der unklaren Rechtslage sind derzeit allein in Deutschland 152 Verfahren anhängig.

Die EU-Kommission habe bereits gegen acht weitere Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, sagte McCreevy. "Ich hoffe, dass wir nicht mit allen beteiligten Staaten bis zur letzten Instanz gehen müssen. Aber wenn die Länder nicht einsichtig sind, werden wir das tun."

Zuvor hatte bereits Damaso Ruiz-Jarabo Colomer, der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bemängelt, dass ein staatliches Monopol gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße und privaten Anbietern den Rücken gestärkt.

Heftige Kritik privater Anbieter

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten bei ihrer Konferenz am Donnerstag und Freitag in Bad Pyrmont vereinbart, einen neuen Lotterie-Staatsvertrag abzuschließen. Damit soll das staatliche Monopol für Glücksspiele und Wetten erhalten bleiben. Die Einnahmen aus den staatlichen Lotteriebetrieben soll den Ländern zugute kommen. Zudem ist ein weitreichendes Werbeverbot vorgesehen. Der Beschluss hat heftige Kritik privater Anbieter ausgelöst.

Die Länder sehen in der Regelung lediglich die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte die bestehenden Regelungen für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt und zwei Wege aufgezeigt, einen verfassungskonformen Zustand herzustellen: Entweder ein relativ striktes Monopol, ausgerichtet am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht oder eine weitgehende Öffnung auch für private Anbieter.

Der Deutsche Lotto- und Toto-Block sieht keinen Rechtsverstoß in der geplanten Fassung des Staatsvertrags. "Das Glücksspiel ist gerade kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Das wurde mit der Herausnahme des Glücksspiels aus der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ganz deutlich dokumentiert", erklärte Rechtsanwalt Manfred Hecker. Zudem dürfe sehr wohl jedes Land selbständig entscheiden, auf welche Weise es Regelungen treffe, zum Beispiel um der besondere Gefahr der Spielsucht vorzubeugen.

Für den Sport sind die neuen Weichenstellungen von existentieller Bedeutung. Von dem derzeitigen Modell des staatlichen Monopols profitierte der Sport allein 2004 mit rund 540 Mio. Euro.



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