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Wettbüros nur teilweise erfolgreich



27.10.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Wettbüros nur teilweise erfolgreich»

Verwaltungsgericht entscheidet über Eilanträge gegen Schließungsverfügungen der Kreise GIESSEN (ok). Im Kampf um die Schließung von privaten Wettbüros haben derzeit die Richter das Wort. "Das ist rechtlich nicht ganz einfach", gesteht Sabine Dörr. Die Richterin am Verwaltungsgericht Gießen ist zugleich dessen Pressesprecherin und hat die schwierige Aufgabe, folgenden Sachverhalt zu erläutern: Die 10. Kammer hat neun Eilanträgen von Wettbüros gegen eine Schließung zugestimmt, fünf weitere jedoch abgelehnt.

Die Landräte der Kreise Gießen, Marburg-Biedenkopf, Wetterau und Vogelsberg hatten den Wettbüros das Anbieten von kommerziellen Sportwetten untersagt. Daraufhin sind 38 Eilanträge gegen drohende Schließungen von den Betreibern im Verwaltungsgericht eingegangen, von denen bisher 14 entschieden wurden. Die Wettbüros vermitteln Sportwetten an Veranstalter, die über eine Konzession von EU-Mitgliedstaaten verfügen. Dass die Eilanträge der Wettbüros unterschiedlich bewertet wurden, bescheinigt die Komplexität des Themas. Das Land bangt um sein Wettmonopol, das durch die EU-Richtlinie zur Dienstleistungsfreiheit ins Schwanken gekommen war.

Mittlerweile liegen zu dem Themenkomplex unzählige Urteile vor. Als Grundlage für eine vorgenommene Interessenabwägung wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März dieses Jahres herangezogen, in dem das staatliche Monopol im Grundsatz bestätigt wird. Das Interesse der Antragsteller an der vorläufigen Fortsetzung ihrer Tätigkeit muss nach Ansicht der Kammer in jenen Fällen zurückstehen, in denen die Anmeldung des Gewerbes erst nach der Entscheidung vom 28. März erfolgt ist. Mit dieser Entscheidung hätte den Betroffenen nämlich klar sein müssen, dass sie eine juristisch problematische und eventuell gesetzeswidrige Gewerbetätigkeit aufnehmen wollen. "In dem Moment wusste jeder, auf was er sich einlässt", verkürzt Sabine Dörr diese Aussage.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht die Möglichkeit der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof binnen zwei Wochen zu. Die weiteren Verfahren am Verwaltungsgericht Gießen werden in den nächsten Wochen entschieden. Angesichts der komplexen rechtlichen Problematik und der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Gerichte ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts der Ausgang des Hauptsacheverfahrens jedoch offen.



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