02.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Richter stützen das Wett-Monopol»
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die harte Linie der Behörden gegenüber privaten Wettbüros abgesegnet. Das staatliche Wettmonopol dürfe weiterhin durchgesetzt werden, auch wenn die Suchtprävention des öffentlich-rechtlichen Anbieters Oddset noch nicht perfekt sei. Während einer Übergangszeit, die erst am 31. Dezember kommenden Jahres endet, genüge es, wenn Oddset „ein Mindestmaß“ an Schutzmaßnahmen verwirklicht, so das Bundesverfassungsgericht. (AZ: 2 BvR 2023 / 06)
Geklagt hatte ein Gastwirt aus Lindau, der in seinem Lokal Sportwetten des österreichischen Anbieters TopCil vermittelte. Im Mai untersagte ihm das örtliche Landratsamt den Wettbetrieb, weil in Deutschland nur der Staat Sportwetten anbieten dürfe. Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen den Sofortvollzug waren vor dem Verwaltungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ohne Erfolg geblieben. Das Landratsamt berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres. Damals hatte Karlsruhe das staatliche Wettmonopol unter der Bedingung akzeptiert, dass es zum Schutz der Bürger vor der Spielsucht eingesetzt wird - und nicht nur der Sicherstellung von Einnahmen für Kultur und Sport dient. In der Folge hatte Oddset die Werbung eingeschränkt, die Aufklärung über Wettsucht verstärkt und Minderjährigen die Teilnahme an Sportwetten verboten.
Der Gastwirt hält diese Maßnahmen jedoch für ungenügend. Er geht davon aus, dass sie zumindest nach Europarecht nicht ausreichen, das staatliche Wettmonopol weiter zu rechtfertigen. Der Fall hätte deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden müssen, der bisher keine Übergangsfristen für die Verbesserung der Suchtprävention gewährt habe, so der Kläger. Das Verfassungsgericht hat dies nun abgelehnt. Im Eilverfahren gebe es keine Pflicht, Streitfälle dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Wie gestern bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Wochen auch mehrere ähnliche Verfassungsbeschwerden von privaten Wettbüros abgelehnt. Das staatliche Monopol ist damit zumindest für die nächste Zeit gesichert. VON CHRISTIAN RATH, www.ksta.de
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