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Widersprüche abgewiesen, Wettbüros vor dem Aus



04.11.2006, Lesen Sie hier den Bericht über «Widersprüche abgewiesen, Wettbüros vor dem Aus»

In Frankfurt werden wohl 37 private Büros für Sportwetten vorerst schließen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in diesen Fällen die Widersprüche der Betreiber gegen die Verfügung der Stadt abgewiesen.

Frankfurt - Durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sieht sich die Stadt in ihrer Entscheidung bestätigt, das staatliche Wettmonopol durchzusetzen. Rechtsdezernent Boris Rhein (CDU) rät allen Betreibern von privaten Wettbüros, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen, da die Stadt die Prozesse gewinnen werde. "Menschen, die der Spielleidenschaft verfallen sind, sollen durch die Verbote geschützt werden", sagte seine Referentin Melanie Landefeld.

Die Stadt Frankfurt hat seit Anfang August 156 Betriebe überprüft. 97 verstießen nach Ansicht der Kommune gegen das staatliche Wettmonopol. Neun Wettbüros haben daraufhin ihren Betrieb eingestellt. 88 Büros, die die Stadt mit sofortiger Wirkung aufforderte zu schließen, legten Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht ein. In 37 Fällen ist dieser Widerspruch bislang abgelehnt worden, wodurch die Schließungsverfügung in Kraft getreten ist.

Rechtsanwalt Guido Bongers, dessen Kanzlei rund 20 Wettbüros in Frankfurt vertritt, rät seinen Mandanten, den Betrieb einzustellen, um Zwangsgelder in Höhe von 2000 Euro zu vermeiden. Gleichzeitig kündigte er aber Beschwerde für jeden einzelnen Fall vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof an und kann den Optimismus der Stadt Frankfurt nicht nachvollziehen.

"Rechtslage ist offen" Bongers Kanzlei vertritt bundesweit rund 1000 Wettbüros, die Schließungsverfügungen von Kommunen erhalten haben. Bei den Widerspruchsverfahren seien die Verwaltungsgerichte gespalten. Zwar sehen viele Verwaltungsrichter den Fall wie ihre Frankfurter Kollegen. Genauso viele Verwaltungsgerichte haben aber dem Widerspruch der Betreiber stattgeben. Ein Kölner Gericht hat sich bereits an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um die Europaverträglichkeit des staatlichen Wettmonopols überprüfen zu lassen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Oktober die Schließung bayrischer Wettbüros bestätigt hat, setzt Bongers auf den EuGH. "Die Rechtslage ist vollkommen offen", sagt er. Oliver Claas www.fr-aktuell.de



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